Ich möchte eine Abmahnung aussprechen. Muss ich mich anwaltlich vertreten lassen?
Nein, eine Abmahnung kann grundsätzlich auch durch den Verletzten selbst ausgesprochen werden. Rechtlich gesehen benötigen Sie dazu keinen Anwalt.
Aufgrund der Formvorschriften und der oftmals komplizierten Rechtslage empfiehlt es sich dennoch, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. In fast allen Fällen besteht bei unberechtigten Abmahnungen oder Abmahnungen, die nicht exakt den Formalien entsprechen ein Schadensersatzanspruch der Gegenseite. Dies bedeutet für Sie, dass zwar eine Rechtsverletzung zu Ihren Lasten bestanden hat, Sie jedoch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen müssen. Wäre demgegenüber die Abmahnung korrekt durch einen spezialisierten Rechtsnwalt geltend gemacht worden, hätten Sie einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten.
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