Was ist eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung?

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Unter einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung versteht man eine abgeänderte Form einer Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte nimmt die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unverändert an, sondern gibt eine Erklärung ohne Schuldanerkenntnis ab. Der Abgemahnte verpflichtet sich zwar, die vorgeworfenen Rechtsverletzungen zukünftig zu unterlassen, er gibt jedoch für die Vergangenheit kein Schuldeingeständnis ab und erkennt den Unterlassungsanspruch gegen ihn nicht an. Der Abgemahnte macht damit deutlich, dass er die Folgen der Unterlassungserklärung als bindend ansieht, übernimmt allerdings keine Kostentragungs- und Schadensersatzverpflichtungen.
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfiehlt sich in den Fällen, in denen der Abgemahnte den Unterlassungsanspruch nicht anerkennen möchte, aber zugleich den Erlass einer einstweiligen Verfügung vermeiden möchte.

Kategorie(n): Abmahnung
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