Was ist unter einer Serienabmahnung/Kettenabmahnung/Massenabmahnung zu verstehen?

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Bei einer Serienabmahnung/Kettenabmahnung/Massenabmahnung wird eine Vielzahl von Personen wegen desselben Verhaltens abgemahnt. Umfangreiche Abmahntätigkeiten sind zunächst einmal nicht missbräuchlich, wenn es eine Vielzahl von Rechtsverstößen und Verletzern gibt. Handelt der Abmahnende jedoch vor allem aus der Motivation heraus, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen und Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen, so könnte die Abmahnung als rechtsmissbräuchlich einzustufen sein. Entscheidend für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung sind letztlich die gesamten Umstände des Einzelfalles. Die Beweislast hierfür liegt beim Abgemahnten.

Liegt eine missbräuchliche und damit unberechtigte Serienabmahnung vor, so ist die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche unzulässig.

Kategorie(n): Abmahnung
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