Muss ich die beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen?
Nein. Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung stellt ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar und muss als solches nicht unverändert angenommen werden. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weit gefasst oder vereinbaren eine zu hohe Vertragsstrafe und sollten auf keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden. Sie sind berechtigt, die Unterlassungserklärung abzuändern oder eine eigene zu verfassen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die abgegebene Erklärung geeignet ist, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
Kategorie(n): Abmahnung