Was passiert, wenn ich gegen die Unterlassungserklärung verstoße, nachdem ich sie abgegeben habe?

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Wenn Sie gegen eine von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen haben, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen. Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass der Abmahnende gerichtlich gegen Sie vorgeht, denn es besteht nun erneut Wiederholungsgefahr. Mit dem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung entfällt auch die sog. Drittwirkung. Das bedeutet, dass Sie einem weiteren Abmahnenden die bereits abgegebene Unterlassungserklärung nicht mehr entgegenhalten können, da diese offensichtlich wertlos ist,  sondern dass Sie eine weitere Unterlassungserklärung unterzeichnen müssen.

Kategorie(n): Abmahnung
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