Wie berechnen sich die Abmahnkosten?

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Die Höhe der Abmahnkosten bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV RVG). Berechnungsgrundlage ist dabei der Gegenstandswert der Sache, auf dessen Basis nach den Regelungen des RVG eine gesetzlich festgelegte Geschäftsgebühr ermittelt wird. Zur Bemessung der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung ist der Regelgebührensatz von 1,3 einschlägig.

Kategorie(n): Abmahnung
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