Wie muss eine wirksame Abmahnung aussehen?

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Eine wirksame Abmahnung muss den Verletzten erkennen lassen, an den Verletzer adressiert sein und die beanstandete Rechtsverletzung genau bezeichnen. Schließlich sind geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln. Desweiteren muss die Abmahnung die Aufforderung enthalten, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine Pflicht, eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beizufügen, besteht allerdings nicht. Notwendig ist jedoch die Androhung gerichtlicher Maßnahmen für den Fall, dass nach angemessener Fristsetzung nicht reagiert und keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Regelung zu einer Vertragsstrafe abgegeben wird.

Kategorie(n): Abmahnung
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