Wer darf abmahnen?
Eine Abmahnung darf derjenige aussprechen, der Inhaber eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist oder solche Rechte anderer kraft Gesetz oder Vertrag wahrnimmt.
Im Bereich des Urheberrechts sind der Urheber selbst, Lizenznehmer und Wahrnehmungsgesellschaften, wie beispielsweise GEMA oder VG Wort, abmahnberechtigt.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können sowohl von Mitbewerbern als auch von bestimmten Interessenverbänden und Verbraucherschutzorganisationen sowie den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern ausgesprochen werden.
Im Bereich des Markenrechts sind die Markeninhaber und deren Lizenznehmer abmahnberechtigt.
Kategorie(n): Abmahnung