Wie kann man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren?

[Gesamt: 2   Durchschnitt:  5/5]
5168 mal gelesen
0 Shares

Hat der Empfänger der Abmahnung den vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht begangen, so kann er beispielsweise eine negative Feststellungsklage erheben. Diese hat das Ziel, vom Gericht feststellen zu lassen, dass der geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht besteht, die Abmahnung also unberechtigt war. Die Beweislast für das Bestehen eines Unterlassungsanspruches liegt allein beim Abmahnenden. Bei Erfolg der Klage hat der Abmahnende die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.

Kategorie(n): Abmahnung
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a