Ich habe eine Abmahnung erhalten – was nun?

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  1. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und in keinem Fall voreilig etwas bezahlen oder unterschreiben!
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahnenden oder dessen Rechtsanwalt auf. Viele Mandanten reden sich hier sprichwörtlich um „Kopf und Kragen“.
  3. Entfernen Sie nicht die gerügten Verstöße, bevor die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt geprüft wurde. Viele Verstöße lassen sich im Nachhinein nur schwer prüfen, wenn die Webseite verändert wurde; oftmals lag vielleicht gar keine Verletzung vor.
  4. Eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie ohne Prüfung durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt auf keinen Fall unterzeichnen und zurücksenden!
  5. Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ergangen ist, lohnt es sich im Regelfall immer, die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst, enthalten unangemessene Vertragsstrafen oder sonstige Verpflichtungen. Außerdem verhalten sich auch Abmahner mitunter nicht rechtskonform und begehen zahlreiche Verstöße. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sollten Sie also nicht „blind“ unterschreiben!
  6. Da im Rahmen von Abmahnungen oftmals sehr kurze Fristen gelten, sollten Sie schnell reagieren. Wir helfen Ihnen gerne: Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Kategorie(n): Abmahnung
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