Kann ich für ein und dieselbe Rechtsverletzung mehrfach abgemahnt werden?

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Ja, es kann passieren, dass Sie bei ein und demselben Rechtsverstoß unabhängig voneinander mehrere Abmahnungen erhalten. Da es vor allem darauf ankommt, die bestehende Wiederholungsgefahr mit der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu beseitigen, reicht es, wenn Sie dies gegenüber einem Abmahner tun und die anderen darüber informieren (sog. Drittwirkung der Unterlassungserklärung).

Kategorie(n): Abmahnung
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