Streit um Rechte an „Länderdomains“
Domainadressen werden nicht nur registriert, um damit einen Werbeauftritt online zu stellen, sondern auch um damit zu handeln, indem man sie gewinnbringend verkauft. Neben potenziell prominenten Namen funktioniert dies allerdings auch mit sogenannten Länderdomains. Dem Handel mit diesen Länderdomains könnte nun jedoch ein Riegel vorgeschoben worden sein. Im Fall der Domain „france.com“ entschied der US Supreme Court sich der Sache erst gar nicht anzunehmen.

