Vertragsbindung an Mobilfunk-Anbieter höchstens 24 Monate
Mobilcom-Debitel hatte in Smartphone-Verträgen eine Klausel verwendet, die Vertragslaufzeiten verlängert. Grundsätzlich ist das auch in Ordnung, allerdings darf die Vertragsbindung höchstens 24 Monate betragen. Das Landgericht Kiel erklärte die Klausel des Mobilfunk-Anbieters für rechtswidrig und stärkt dadurch die Verbraucherrechte.

