Whois-Daten des Admin-C und Tech-C fallen der DSGVO zum Opfer: Gericht hält sie für verzichtbar
Whois-Abfragen haben den Internetalltag in der Vergangenheit für zahlreiche Personengruppen erheblich vereinfacht. Damit ist jedoch seit dem 25.05.2018 und der seit diesem Tage geltenden DSGVO Schluss. Auch die Domainvergabestelle ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) steht damit vor der Frage, welche Daten-Erhebungen und Weitergaben sie künftig von ihren Vertragspartnern verlangen und was sie dann auch selbst veröffentlichen darf. In einem ersten Verfahren musste die Netzverwaltung nun zunächst eine Niederlage dahingehend einstecken, dass jedenfalls auf die Daten von Tech-C und Admin-C verzichtet werden kann.