Senatssprecherin wegen geschwindeltem Lebenslauf in der Kritik
Fällt die Kritik an einem vermeintlich fragwürdigen Lebenslauf noch unter die Meinungsfreiheit oder ist das schon beleidigend? Mit dieser Frage musste sich das Berliner Landgericht beschäftigen und entscheid, dass die Äußerung des Berliner Buchautors, Hans-Joachim Lehmann, der der Sprecherin der Berliner Landesregierung Claudia Sünder einen „fast komplett geschwindelten Lebenslauf“ vorwarf, rechtlich unbedenklich ist. Die Äußerung Lehmanns wird durch „hinreichende Anhaltspunkte einer subjektiven Wertung“ gerechtfertigt und somit von der Meinungsfreiheit gedeckt.