Neues Verpackungsgesetz löst Verpackungsverordnung ab – Registrierungspflicht für Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen
Das neue Verpackungsgesetz tritt am 01. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung. Die Zielsetzung bleibt im Wesentlichen gleich: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, hat für eine ordnungemäße Verwertung Sorge zu tragen. Das neue Gesetz hält jedoch einige Instrumente bereit, durch die Unternehmer, die ihre Produktverantwortlichkeit bisher eher als Vorschlag, denn als Pflicht sahen, dieser nun eher nachkommen sollen. Neben der Einführung zusätzlicher Meldepflichten und einer Positivliste im Internet können auch Bußgelder bis EUR 200.000.- verhängt werden. Höhere Recyclingquoten sollen der Umwelt zugute kommen.