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Amazon fordert von Marketplace-Händlern Preisparität
Neuigkeiten bei Amazon: Die Verkaufsplattform gibt ihren gewerblich tätigen Händlern vor, dass diese ihre Waren nirgends günstiger als bei Amazon anbieten dürfen. Dies betrifft alle Waren, die Verkäufer bei Amazon über den Marketplace einstellen, und gilt auch für jene Waren, die über andere "nicht ladengeschäftsgebundene Vetriebskanäle" angeboten werden.
Antipiracy und Überwachung von Peer-2-Peer-Netzwerken (P2P)
Kino.to
Internetportale, die aktuelle Kinofilme und TV-Serien kostenlos und an sich illegal zum Anschauen anbieten, erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit bei Nutzern. Für die Filmindustrie stellen sich derartige Portale hingegen als Alptraum dar. Hatte man nicht bereits durch Raubkopierer in den vergangenen Jahren herbe Umsatzverluste hinzunehmen, so verliert man durch die Nutzung von solchen Filmportalen auch im kommerziellen Vertrieb von Filmen einmal mehr erheblich viele Kunden.
Relevanz des Kartellrechts für den Mittelstand
Das europäische Kartellrecht, dem sich das deutsche weitgehend angeglichen hat, dient dem Schutz des unverfälschten Wettbewerbs und der Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen. Schutzgut ist nicht zuletzt der Endverbraucher, der z.B. von einer Vielzahl von Anbietern auf dem Markt profitiert und dem kartellrechtswidrige Praktiken, z.B. einheitlich hohe Preise der Branchenriesen aufgrund von geheimen Absprachen, schaden.
Nein! zur Datenschnüffelei
Nun ist es offiziell: Das am 1. Februar 2010 in Kraft getretene und äußerst umstrittene Bankdatenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ist ungültig. Mit einer eindeutigen Mehrheit von 378 zu 196 Stimmen lehnten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Vereinbarung ab.
Unser Jahresrückblick 2009
Wir bedanken uns für ein erfolgreiches Jahr 2009. Erfreulicherweise konnten wir auch dieses Jahr weiter wachsen. Aus 15 Mitarbeitern im Jahr 2008 wurden nun 24 Mitarbeiter. Wie gewohnt legen wir Wert auf unsere fachliche Spezialisierung und Fortbildung sowie auf die Optimierung unseres Internetauftritts mit neuen Inhalten und Funktionen. Lesen Sie hier mehr zu unserem Jahresrückblick 2009.
2-Zeichen-Domains: Volltreffer oder Desaster
Dienstleistungen im Internet – ab heute gilt neue Widerrufsbelehrung
Verbraucher nun besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung stärkt die Rechte der Verbraucher. Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich darin eingewilligt hat. Während des Anrufs darf die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Am Telefon abgeschlossene Verträge über Zeitungen oder Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden. Verträge über Dienstleistungen, die am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurden und bei denen nicht über das Widerrufsrecht in Textform belehrt wurde, können künftig auch widerrufen werden. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses im Fall des Anbieterwechsels bedarf nun der Textform, wenn der neue Anbieter die Formalitäten regelt.