Verbot von „Ultimate Fighting“ im TV war rechtswidrig
Bereits 2010 hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) seine Genehmigung für Sendungen der „Ultimate Fighting Championship“ (UFC) aufgehoben. Dagegen hatte das amerikanische Unternehmen Zuffa, welches hinter der UFC steht, geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht München das Ausstrahlungs-Verbot der BLM für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 09.10.2014, Az.: M17K10.1438), da die BLM nicht zwischen einzelnen Ausstrahlungen unterschieden hatte, sondern ein pauschales Verbot für Ausstrahlungen der UFC ausgesprochen hatte.

