Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

14. Juli 2023 Top-Urteil

Journalisten nicht grundsätzlich zum Quellschutz verpflichtet

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Beschluss des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 67 O 36/23

Das LG Berlin entschied, dass die Preisgabe einer Quelle durch einen Journalisten, ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Informanten, nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt, soweit es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Dritten zur Meinungsbildung dienen können. Etwas gegenteiliges wäre nur gerechtfertigt, wenn eine Pflicht zur Geheimhaltung und eine damit verbundene Pflicht zur Zeugnisverweigerung besteht. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert für Journalisten jedoch ausdrücklich nicht. Journalisten sind nur mit einer vorherigen Geheimhaltungsvereinbarung zum Quellenschutz verpflichtet, daraus folgend müssen Informanten eines Print- oder sonstigen Mediums mit der Veröffentlichung, der überlassenen Informationen und ihrer eigenen Enttarnung, rechnen.

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10. Februar 2023 Top-Urteil

BGH zu Persönlichkeitsrecht trauernder Promis

Prominentes Pärchen will sich vor Paparazzi schützen
Urteil des BGH vom 13.12.2022 Az.: VI ZR 280/21

Berichterstattungen über den Tod einer Person können auch dann das Persönlichkeitsrecht trauernder Angehöriger verletzten, wenn dessen Gefühlswelt nicht explizit dargestellt wird. Die Äußerung ist nur im Kontext des Artikels zu erfassen. Dabei muss zwischen dem Eingriff in die persönliche Sphäre des Verletzten und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Dies gilt auch für Personen des öffentlichen Lebens.

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01. August 2022 Top-Urteil

Kein Unterlassungsanspruch für Aussagen, die nach Interpretation einer Äußerung entnommen wurden

Die Lippen eines Mannes sind mit einem Schloss versperrt
Urteil des BGH vom 21.06.2022, Az.: VI ZR 395/19

1. Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meint, so kommt ein auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch") nur in Betracht, wenn sich die vom Kläger bekämpfte Aussage aus der betreffenden Äußerung des Beklagten tatsächlich ergibt.

2. Ergibt sich in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit, dass der Kläger die von ihm begehrte Unterlassung einer bestimmten Aussage nicht verlangen kann und die Klage deshalb unbegründet ist, so bedarf es vor Abweisung der Klage keines richterlichen Hinweises dahingehend, dass sich aus dem maßgeblichen Sachverhalt (möglicherweise) ein auf eine andere Aussage gerichteter Unterlassungsanspruch ergibt.

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10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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05. August 2021 Top-Urteil

Kontosperrung wegen Hassrede: Facebook muss Nutzer vorab informieren und Gegenäußerung ermöglichen

ein weißer Gefällt mir Button vor einer blauen Wand
Pressemitteilung Nr. 149/2021 zu den Urteilen des BGH vom 29.07.2021, Az.: III ZR 179/20, III ZR 192/20

Die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und zur Sperrung von Nutzerkonten sind gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, weil sie die Nutzer des Netzwerks entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Facebook ist zwar grundsätzlich berechtigt, den Nutzern die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Zudem darf sich das Netzwerk vorbehalten, bei Verstößen gegen die Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren. Allerdings ist Facebook verpflichtet, den betreffenden Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung des Nutzerkontos vorab zu informieren, den Grund für die Sperrung zu nennen und eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

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22. Dezember 2020 Top-Urteil

Sperrung von Nutzerkonten wegen Verwendung eines Pseudonyms?

Eine Ausstellung von Gesichtern
Urteil des OLG München vom 08.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre

Das OLG München hat entschieden, dass Nutzerkonten auf Facebook gesperrt werden dürfen, sofern nicht der richtige Name verwendet wird. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass Nutzer, die ein Pseudonym verwenden, eher dazu geneigt sind, ein rechtswidriges Verhalten zu begehen. Die Hemmschwelle lege deutlich geringer bei Verwendung des tatsächlichen Namens. Zudem sei es erforderlich, andere Nutzer präventiv vor unangemessenen Aussagen zu schützen.

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14. September 2020 Top-Urteil

Einstweilige Verfügung zu Google-Bewertungen: Google reagiert zu langsam auf Löschungsanträge

Person sitzt am Laptop
Beschluss des LG Köln vom 18.08.2020, Az.: 28 O 279/20

Unternehmen können von der Suchmaschine Google verlangen, ungerechtfertigte Negativbewertungen zügig zu löschen. Ein Unternehmen ging gegen eine 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext durch einen anonymen Nutzer vor und forderte Google zur Löschung der Bewertung auf. Weil Google dem Löschbegehren des Unternehmens nicht zeitnah nachkam, erließ das LG Köln eine einstweilige Verfügung gegen Google: Das Unternehmen habe glaubhaft gemacht, dass die Bewertung willkürlich und ohne konkrete tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen abgegeben wurde. In diesem Fall überwiege das Interesse des Unternehmens am Schutz der sozialen Anerkennung gegenüber den Interessen des Bewertenden und der Internetplattform an der Äußerung der beanstandeten Meinung beziehungsweise an deren Verbreitung.

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10. Dezember 2018 Kommentar Top-Urteil

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungsfreiheit bezüglich der Verwendung von Hyperlinks

Zeitung auf Laptop
Urteil des EGMR vom 04.12.2018, Az.: ECHR 417 (2018)

Mit Urteil vom 4. Dezember 2018 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Magyar Jeti Zrt gegen Ungarn einstimmig entschieden, dass die ungarische Gerichtsbarkeit durch die Anwendung der in Ungarn geltenden Gefährdungshaftung in Bezug auf die Verwendung von Hyperlinks die in Artikel 10 EMRK geschützte Meinungsfreiheit verletzt hat. Das Urteil macht deutlich, dass Journalisten für Verlinkungen in Online-Medien nur eingeschränkt haftbar gemacht werden dürfen.

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22. Oktober 2018 Top-Urteil

Nachweis über Behandlung als Voraussetzung für Bewertung auf Arztbewertungsplattform

Arzt schreibt auf seinem Klemmbrett
Urteil des LG Frankenthal vom 18.09.2018. Az.: 6 O 39/18

Bewertungen hinsichtlich eines Arztes auf Bewertungsplattformen sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, sofern sie auf einem tatsächlichen Arzt-Patienten Kontakt im Sinne einer stattgefundenen Behandlung beruhen und keine falschen Tatsachenbehauptungen enthalten. Zwar trifft den Betreiber eines solchen Bewertungsportals vorab keine Pflicht, derartige Beiträge auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen, doch muss er auf Hinweise Betroffener reagieren und Nachweise beim Bewertenden über eine tatsächlich stattgefundene Behandlung einholen. Die reine Angabe eines Behandlungszeitraumes sowie einer geschwärzten Behandlungsbescheinigung durch den Bewertenden sind dabei nicht ausreichend. Vielmehr müssen des Weiteren bespielsweise auch (geschwärzte) Terminzettel, Rezepte, Rechnungen oder Ähnliches vom Patienten vorgelegt werden. Können solche vom Bewertenden hingegen nicht eingeholt werden, muss die Löschung solcher Bewertungen erfolgen; andernfalls haftet der Betreiber der Plattform als mittelbarer Störer.

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