AGB-Klausel über sofortige Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung ist unzulässig
Die AGB-Klausel eines Unternehmens, das unter anderem Luftbeförderungsleistungen über das Internet vermarktet, benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist unwirksam, soweit sie die sofortige Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung vorsieht. Vorliegend tritt das Unternehmen nach den Angaben in seinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen selbst als ausführender Luftfrachtführer auf, so dass der Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Damit besteht eine Vorleistungspflicht der Fluggesellschaft, der Leitbildfunktion zukommt. Bei Vorauszahlung des gesamten Flugpreises durch den Kunden wird diesem das volle Vergütungsrisiko aufgebürdet, insbesondere das Risiko einer Insolvenz der Fluggesellschaft.

