Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

07. Oktober 2009

Unzulässige AGB-Klauseln bei Mobilfunkanbietern

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 14.05.2009, Az.: 6 U 41/08 Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter ermöglicht, vor Ablauf der Vertragslaufzeit Klauseln zu ändern, ist unwirksam. Darüber hinaus ist auch eine Klausel unzulässig, die dem Mobilfunkanbieter die Möglichkeit einräumt, bei Zahlungsverzug den Anschluss sofort und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Denn unangemessene Benachteiligungen für den Kunden dürfen durch die AGB nicht entstehen.

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07. Oktober 2009

Einbeziehung der AGB von Internet-by-Call-Anbietern

Urteil des AG Meldorf vom 15.09.2009, Az.: 87 C 554/09 Anbieter von anmeldefreien Internet-by-Call-Verbindungen müssen ihre AGB so Kund geben, dass der Kunde die Möglichkeit hat auch ohne Internet von den AGB Kenntnis zu nehmen. Ist außerdem bei einer solchen Internet-by-Call-Verbindung nicht ausdrücklich ein bestimmter Preis vereinbart worden, ist die übliche Vergütung von momentan 1 Cent/min zu entrichten.
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06. Oktober 2009

Widerrufsbelehrung im Internetauftritt nicht formwahrend

Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 58/09

Wird in den AGB mitgeteilt, die Widerrufsfrist beginnt "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", so wahrt die erfolgte Belehrung im Internetauftritt als solche nicht die Textform und löst keinen Beginn der Widerrufsfrist aus. Die Belehrung muss in Textform spätestens mit Erhalt der Ware zugehen. Dabei liegt zwischen zwei Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor, wenn sie versuchen, gleichartige Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen; der Handel mit Zubehör für Spielkonsolen auf derselben Plattform ist ausreichend.
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16. September 2009

Reine Online-Rechnungen sind zulässig

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: III ZR 299/08

Zur Frage, ob die in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sogenannten "Online-Tarifs" lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereit gestellt und vom Kunden abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessene Benachteiligung darstellt.
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09. September 2009

Widerruf darf ausschließlich in Textform erfolgen

Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Az.: 4 U 43/09 Verbrauchern muss in der Widerrufsbelehrung klar und deutlich aufgezeigt werden, dass ein Widerruf nur in Textform erfolgen darf. Wird etwa in den AGB bezüglich Ausführungen zum Widerrufsrechts eine Telefonnummer angegeben, kann der Verbraucher dies so verstehen, dass er einen Widerruf auch telefonisch tätigen kann, selbst wenn an anderer Stelle auf das Textformerfordernis hingewiesen wird.  Diese Irreführung stellt einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar.
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04. September 2009

Kein genereller Wertersatz für Nutzungen bei Widerruf

Urteil des EuGH vom 03.09.2009, Az.: C-489/07

Übt ein Verbraucher sein Widerrufsrecht für im Fernabsatz gekaufte Ware fristgemäß aus, kann der Verkäufer für die Nutzung der Ware nicht generell Wertersatz verlangen.
Jedoch ist der Verbraucher im Gegenzug verpflichtet, für die Benutzung Wertersatz zu leisten, wenn er die Ware u.a. in einer mit den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbaren Art und Weise benutzt hat.
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26. August 2009

Widerrufsbelehrungen

Beschluss des OLG Naumburg vom 13.07.2007, Az. 10 U 14/07 Befindet sich eine Widerrufsbelehrung in Textform lediglich auf der Internetseite des Unternehmens, gilt sie als nicht erfolgt. Erfolgt die Belehrung dann erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. In diesem Fall ist auch der Zusatz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" nicht korrekt, da die Frist dann erst mit Erhalt der Ware zu laufen beginnt.
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26. August 2009

Unzulässige Klauseln in Servicebedingungen

Urteil des LG Hamburg vom 07.08.2009, Az.: 324 O 650/08 Die Richter des LG Hamburg entschieden, dass Klauseln in Servicebedingungen, die den Nutzer unangemessen benachteiligen, als unzulässig anzusehen sind und somit nicht zur Anwendung kommen. Eine der streitgegenständlichen Klauseln ermächtigte den Beklagten dazu, sämtliche Informationen und Daten des Klägers ohne konkreten Anlass und ohne Benachrichtigung zu überprüfen und auch ggf. zu ändern oder zu löschen. Laut Gericht gehe das zu weit und sei nach geltendem AGB-Recht für den Nutzer auch zu intransparent.

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14. August 2009

Internationale AGB

Beschluss des OLG Celle vom 24.07.2009, Az.: 13 W 48/09

Der in einer Auftragsbestätigung enthaltene Hinweis auf die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Einsehbarkeit auf der Internetseite des Verwenders oder in dessen Geschäftsräumen genügt auch im kaufmännischen Rechtsverkehr den Formerfordernissendes Art. 23 Abs.1 Satz 3 EuGVVO an den Abschluss einer Vereinbarung über einen internationalen Gerichtsstand nicht, wenn der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner nicht zugleich übersandt wird oder ihm im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung aufgrund vorangegangener Verträge bereits vorliegt.
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14. August 2009

Subplaner in AGB des Architekten-/Ingenieurvertrags

Urteil des OLG Celle vom 29.07.2009, Az.: 14 U 67/09

Eine in einem Architekten oder Ingenieurvertrag in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Generalplaners enthaltene Klausel, wonach im Verhältnis zum Subplaner die „Auszahlung einer verdienten Vergütung ... nur dann erfolgen [kann], wenn der Generalplaner selbst das Geld für die zu vergütende Leistung erhalten hat“, und bis dahin „auch eine Verzinsung ausgeschlossen“ sein soll, ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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