Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

30. Juli 2010

Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch Mobilfunkanbieter-AGB

Urteil des LG Itzehoe vom 19.09.2009, Az.: 10 O 91/08 Die Möglichkeit eines Netzbetreibers, sich die komplette Sperrung des Mobilfunkzugangs eines Kunden vorzubehalten, wenn dieser auch nur mit einer geringen Summe im Verzug ist, stellt laut LG Itzehoe eine unangemessene Benachteiligung dar. Weiter ist es nicht hinnehmbar, wenn sich der Betreiber das Recht einräumt, den Vertrag nach Belieben abzuändern und diese Änderung nach Ausbleiben von Widerspruch durch den Kunden als akzeptiert zu bemerken. Der durchschnittliche Kunde sei nicht in der Lage, die Tragweite der Änderung zu überblicken. Da dem Kunden auf diese Weise massive Nachteile oktroyiert werden können, stellt auch diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung dar.
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27. Juli 2010

Unternehmer trägt bei Widerruf auch Hinsendekosten

Urteil des BGH vom 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07

Der BGH hatte die Frage, ob die Fernabsatzrichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Ware im Falle eines Widerrufs dem Verbraucher auferlegt werden können, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH entschied darauf, dass die Fernabsatzrichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verbraucher die Kosten der Zusendung auferlegt, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Entsprechend hat der BGH nunmehr entschieden, dass bei einem Widerruf im Fernabsatzrecht der Unternehmer auch die Kosten der Hinsendung zu tragen hat. Es ist daher nicht möglich, den Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kosten der Zusendung der Ware aufzuerlegen.
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21. Juni 2010

Anzeige von Transportschäden bedarf nicht der Schriftform

Urteil des OLG Köln vom 27.04.2010, Az.: 3 U 160/09 Das Lieferunternehmen DHL darf in seinen AGB nicht festlegen, dass durch den Kunden eine Schadensanzeige bei (Teil-) Verlust oder Beschädigung schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erfolgen muss. Diese Klausel schließt einerseits in unzulässiger Weise die Textform wie E-Mail oder Fax aus. Zudem wird aus der Klausel nicht hinreichend deutlich, dass zur Fristwahrung bereits die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

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01. Juni 2010

Verbot des Warenvertriebs für Händler über Auktionsplattform zulässig

Urteil des OLG München vom 02.07.2009, Az.: U (K) 4842/08

Verbietet ein Unternehmen mit einem Marktanteil unter 30 % seinen Händlern den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen, ist dies kartellrechtlich zulässig. Vorliegend sollte nicht grundsätzlich ein Internetvertrieb ausgeschlossen werden, sondern lediglich der Verkauf über Auktionsplattformen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Beschränkung des gesamten Kundenkreises der Interneteinkäufer
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25. Mai 2010

Verzicht auf Zugang der Annahmeerklärung durch AGB nicht zulässig

Urteil des AG Köln vom 31.08.2009, Az.: 113 C 656/08

Die Regelung eines Zugangsverzichts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig. Zu einen weicht in solcher Zugangsverzicht von dem Grundgedanken des Rechts ab, da die Regel des Zugangserfordernisses durch § 151 BGB nur in Ausnahmefällen durchbrochen wird. Zum anderen ist die Annahmeerklärung eine Erklärung von besonderer Bedeutung, deren Zugang regelmäßig als unverzichtbar angesehen wird. Zudem fehlen Vereinbarungen, wie lange der Vertragspartner gebunden ist und ob bzw. wann der Vertrag zustande kommt. Der Verbraucher als Vertragspartner hat ohne Zugang der Annahmeerklärung bezüglich seines Antrags keine Kenntnis vom Zustandekommen des Vertrags.
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18. Mai 2010

Affiliate kann Beweislast wegen Missbrauch auferlegt werden

Urteil des LG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 28 O 321/08 Im Rahmen von Affiliate-Netzwerken kann dem Affiliate die Beweislast, dass er sich nicht rechtsmissbräuchlich verhalten hat und ihm somit der vertragliche Provisionsanspruch zusteht, im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertraglich auferlegt werden. Eine solche Beweislastregel stellt gegenüber Unternehmern keine unangemessene Benachteiligung dar.
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05. Mai 2010

„Lieferzeit ca. 1 Woche nach Zahlungseingang“ zulässig

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 18.05.2009, Az.: 2 U 42/09 Bei Fernabsatzverträgen über die Auktionsplattform eBay ist die Formulierung des Verkäufers "die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche nach Zahlungseingang" gegenüber einem privaten Endverbraucher zulässig. Der Senat teilte mit, dass in der Angabe "ca. 1 Woche" kein Verstoß gegen § 308 BGB zu sehen und somit kein Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet sei. Der Verwender der Klausel habe ein berechtigtes Interesse daran, eine verzugsbegründende Angabe des Leistungszeitpunktes zu vermeiden.
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03. Mai 2010

Zur Rechtswidrigkeit von AGB’s und Ticketaufdrucken, die eine Weiterveräußerung von nichtpersonalisierten Eintrittskarten untersagen

Urteil des LG Essen vom 26.03.2009, Az.: 4 O 69/09

Ein Aufdruck auf nichtpersonalisierten Eintrittskarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den Verkauf der Karten über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen untersagt, und dem Inhaber der Karte in einem Veräußerungsfalle den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung versagt, ist rechtswidrig. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit entsprechendem Inhalt stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Erwerber der Karte dar. Ein derartiger Kartenaufdruck greift zu tief in die Nutzungsrechte des Erwerbers ein. Die Betreiberin eines Internetportals zum Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ist vorliegend wegen Wettbewerbsverstößen erfolgreich gegen den Anbieter der Eintrittskarten vorgegangen.
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30. April 2010

AGB: Unzulässigkeit einer vorschnell „verdienten“ Vergütung

Urteil des BGH vom 08.10.2009, Az.: III ZR 93/09

AGB-Klauseln, mit welchen unabhängig von der Erbringung der vertragstypischen Hauptleistung die Vergütung als "verdient" gilt, sind unzulässig. Vorliegend wurde nach Ansicht des BGH das dem Kunden zustehende gesetzliche Kündigungsrecht sowie dessen Recht, nach Kündigung eine noch nicht verdiente aber bereits im Voraus erbrachte Vergütung zurückzufordern, umgangen.
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30. April 2010

AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten anwendbar?

Pressemitteilung Nr. 36/2010 zum Urteil des BGH vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 67/09

Verwenden Verbraucher einen vorformulierten Vertrag eines Dritten, so ist dieser nicht als vorformulierte Vertragsbedingung einzustufen. Die Verwendung des Formulars ist vielmehr das Ergebnis einer freien Entscheidung beider Parteien. Damit sind vorliegend die Vorschriften der §§ 307 ff BGB  nicht anwendbar.
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