Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

18. November 2010

Widerruf bei geöffneten Kosmetika

Beschluss des OLG Köln vom 27.04.2010, Az.: 6 W 43/10 Die Klausel "Kosmetik kann nur im unbenutzten Zustand zurückgenommen werden" entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher kann ihr nicht entnehmen, ab wann eine den Widerruf ausschließende Benutzung vorliegt. Darüber hinaus würde eine derartige Beschränkung des Widerrufsrechts den Verbraucher in einer Weise belasten, die über die vom Gesetzgeber gewollte Risiko- und Kostenverteilung im Fernabsatzrecht hinausginge.
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15. November 2010

Beschränkung der Übertragbarkeit des Rechts zum Besuch von Fußballspielen durch AGB

Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 406 O 159/09

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Fußballspielen kann wirksam vom erstmaligen Verkäufer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeschränkt bzw. gänzlich ausgeschlossen werden. Insoweit kann dieser verlangen, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten über nicht autorisierte Plattformen im Internet verboten wird. Daher darf auch der nicht autorisierte Betreiber einer solchen Internetplattform nicht weiter behaupten, dass dieses Geschäft doch legal sei.
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25. Oktober 2010

Ohrfeige für 1&1 – OLG Koblenz erklärt zahlreiche AGB-Klauseln für unwirksam

Urteil des OLG Koblenz vom 30.09.2010, Az.: 2 U 1388/09 In einem aktuellen Urteil hat sich das Oberlandesgericht Koblenz mit den AGB eines Anbieters von Webhosting-Verträgen auseinandergesetzt. So ist hiernach insbesondere eine Klausel unwirksam, nach der sich der Nutzer der AGB eine Vertragsänderung vorbehält, wenn diese für den Kunden zumutbar ist und der Kunde einer solchen Änderung nicht widerspricht. Die Einschränkung, die Vertragsänderung müsse für den Vertragspartner „zumutbar“ sein, sei unter anderem zu unbestimmt.
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25. Oktober 2010

Kredit- und Zahlkartengebühren bei Fluggesellschaften unzulässig

Urteil des BGH vom 20.05.2010, Az.: Xa ZR 68/09

a) Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, das seine Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz anbietet, hält der Inhaltskontrolle stand:
"Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert."

b) Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens der genannten Art benachteiligt den Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam:

"(1) Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €/4,00 €.
(2) Zahlkartengebühren pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €/1,50 €."
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21. Oktober 2010 Top-Urteil

Artikelbeschreibung und Blitzversand

Schwarze Einkaufstasche mit gelben Lastwagen und der Aufschrift "Blitzversand".
Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 08.10.2010, Az.: 3-08 O 120/10

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte in einer für unseren Mandanten erwirkten Entscheidung einem Mitbewerber, von Dritten auf Amazon gemeinsam verwendete Artikelbeschreibungen durch Einfügen einer geschützten Marke dahingehend zu verändern, dass die bisher unter der Artikelbeschreibung angebotenen Waren mit der geänderten Artikelbeschreibung nicht mehr übereinstimmen. Zudem untersagte das Gericht mit dem Begriff "Blitzversand" zu werben, wenn die Ware nicht tatsächlich am Tage des Zahlungseingangs versandt wird.

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08. Oktober 2010

Mobilfunkvertragsverlängerung um zwölf Monate in AGB zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 08.04.2010, Az.: I-17 U 203/09 Die Klausel eines Mobilfunkanbieters, wonach sich Verträge nach Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit um weitere zwölf Monate verlängern, sofern keine der Vertragsparteien vorher kündigt, ist zulässig. Weder darin, noch in der Grundlaufzeit von 24 Monaten, ist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers zu sehen.
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04. Oktober 2010

Belehrung hinsichtlich des Widerrufs und der Rücksendekosten

Urteil des LG Paderborn vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10

Liegt bei der Verlinkung zur Widerrufsbelehrung ein vorübergehender Fehler vor, wird die Belehrungspflicht des Unternehmers nicht verletzt, wenn der Verbraucher dennoch die Möglichkeit hat, von der Widerrufsbelehrung Kenntnis zu erlangen.
Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung bei einem Warenwert von unter 40,- Euro nur dann auferlegt werden, wenn dies vertraglich durch eine gesonderte Vereinbarung, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden kann, bestimmt wurde.
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29. September 2010

Wertersatzpflichtklauseln bei Widerruf nicht in jedem Fall unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.05.2010, Az.: 38 O 129/09 Nicht jede Klausel in Widerrufsbelehrungen, die dem Kunden eine Wertersatzpflicht auferlegt, ist eine unlautere geschäftliche Handlung und damit unzulässig. Rechtswidrig sind in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des EuGH nur solche Bestimmungen, die dem widerrufenden Verbraucher eine generelle Pflicht zur Leistung von Wertersatz bei Rückabwicklung des Vertrages auferlegen.
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27. August 2010

Vorleistungspflicht bei Gestaltung einer Webseite unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08

Ein Internet-System-Vertrag, in dem die Recherche nach der Wunschdomain und die Gestaltung der individuellen Internetseite nebst Hosting vereinbart werden, ist als Werkvertrag einzuordnen, da schwerpunktmäßig die fertige Internetpräsenz als Erfolg geschuldet wird. Im Rahmen eines Werkvertrages ist die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht in AGB unzulässig, da bei diesem Vertragstyp die Zahlung erst nach der Abnahme, also der Beurteilung der Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß, fällig ist.
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12. August 2010

Unzulässiger Ausschluss einer Sorgfaltspflicht

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.03.2010, Az.: I-6 U 38/09

Wenn in einer AGB-Klausel vom Wortlaut her nicht ausdrücklich von einem "Verzicht" oder "Einverständnis" des Kunden mit dem Wegfall einer bestimmten Sorgfaltspflicht die Rede ist und diese lediglich als eine einschränkende Leistungsbeschreibung formuliert ist, kann darin ein unzulässiger Ausschluss einer Sorgfaltspflicht gesehen werden. Dies gilt erst recht, wenn durch die sprachliche Formulierung beim Kunden fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu der gegenständlichen Sorgfaltspflicht grundsätzlich nicht besteht.
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