Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
Schadensersatz – und Fallbearbeitungspauschale in AGB
Sonderpreisangebot darf nicht von Sofortzahlung abhängig gemacht werden
Urteil des LG Darmstadt vom 06.04.2011, Az.: 25 S 162/10
Die AGB-Klausel "Der Sonderpreis ist nur gültig bei vollständiger Zahlung am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung, bei späterer oder unvollständiger Zahlung ist der Sonderpreis ungültig." wurde vom LG Darmstadt für unwirksam erklärt.
Aufrechnungsklausel im Architektenvertrag
Einfügen einer Marke in die Artikelbeschreibung bei Amazon
Die Internethandelsplattform Amazon funktioniert wie ein Warenkatalog, d.h. es gibt zu jedem Artikel nur eine Artikelbeschreibung und andere Verkäufer können sich bestehenden Angeboten anschließen. Allerdings kann jeder Anbieter des Artikels auch die Artikelbeschreibung ändern. Das LG Frankfurt entschied nun, dass in dem nachträglichen Einfügen einer Marke in ein Angebot, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, eine Behinderung der Mitbewerber liegt, da diese so Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden.
ABG-Klausel darf ordentliches Kündigungsrecht nicht ausschließen
Ein Internet-System-Vertrag ist insgesamt als Werkvertrag einzuordnen, wodurch die gesetzlichen Kündigungsrechte einschlägig sind. Bestimmt eine AGB-Klausel innerhalb eines solchen Vertrags, dass eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich ist, wird dadurch das gesetzliche Kündigungsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss widerspricht jedoch den Grundgedanken des gesetzlichen Kündigungsrechts und ist somit unwirksam.
Einverständniserklärung zur Verwendung persönlicher Daten unterliegt u.U. nicht der AGB-Inhaltskontrolle
Beschluss des KG Berlin vom 26.08.2010, Az.: 23 U 34/10
Äußert sich ein Gewinnspielteilnehmer bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel lediglich dahingehend, dass er eine Schiffsreise gewinnen will, kommt kein Vertragsverhältnis mit dem Gewinnspielveranstalter zustande.Ersatzzustellung ohne Benachrichtigung?
Die AGB-Klausel eines Paket- und Postdienstleisters, nach der dieser eine Ersatzzustellung vornehmen darf, ist unzulässig, wenn diese nicht gleichzeitig die Verpflichtung enthält, dass der Adressat über die Ersatzzustellung zu benachrichtigen ist.
Bestimmung einer 8-wöchige Bindungsfrist ist unwirksam
Sieht eine Klausel eine 8-wöchige Bindungsfrist des Käufers an die Bestellung eines neuen Nutzfahrzeugs vor, so übersteigt dies deutlich den gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Rahmen. Nach § 147 Abs. 2 BGB können Anträge zum Abschluss eines Vertrages, die Abwesenden gemacht werden, nämlich nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwartet werden darf. Vor diesem Hintergrund stellt eine 8-wöchige Bindungsfrist daher eine unangemessene Benachteiligung des Käufers dar, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt - selbst wenn die Abwicklung eines Kraftfahrzeugkaufs zusätzliche organisatorische Maßnahmen erfordern würde.

