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Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
11. Februar 2004 Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 11.02.2004, Az.: 1 U 68/03 Im Verkehr zwischen Unternehmern gilt der Grundsatz, dass der Verwender dem anderen Teil ermöglichen muss, von dem Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Unternehmer müssen nämlich mit höherer Sorgfalt als Privatleute selbst zur Klarstellung der Geschäftsbeziehung beitragen; von ihnen kann deshalb erwartet werden, dass sie ihnen unbekannte AGB anfordern oder sich sonst beschaffen. Von Unternehmern kann erwartet werden, dass sie die AGB eines anderen Unternehmens unter einer von diesem angegebenen Internetadresse abrufen. Der Verweis auf eine Internetseite stellt somit eine wirksame Einbeziehung von AGB unter Unternehmen dar.
Weiterlesen 05. September 2003 Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03 Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
Weiterlesen 27. September 2000 Urteil des BGH vom 27.09.2000, Az.: VIII ZR 155/99 Der BGH äußert sich in diesem Urteil zur Wirksamkeit einer ganzen Reihe von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.
Weiterlesen 02. Juni 1999 Urteil des OLG Oldenburg vom 02.06.1999, Az.: 2 U 37/99 Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung über pauschalierten Schadensersatz. Beschränkte Gesamtwirkung einer Erlaßvereinbarung mit einem von mehreren Gesamtschuldnern.
Weiterlesen 02. Juni 1999 Urteil des OLG Oldenburg vom 02.06.1999, Az.: 2 U 37/99 Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung über pauschalierten Schadensersatz.
Weiterlesen 01. Juni 1979 Urteil des OLG Hamburg vom 01.06.1979, Az.: 11 U 32/79 1. Die Rechtsgrundsätze, die nach deutschem Recht dem Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zukommen, sind dem englischen Recht nicht bekannt. Deshalb werden AGB, die der deutsche Verkäufer dem englischen Käufer nach Vertragsschluß zugeleitet hat, nicht Vertragsinhalt.
2. AGB des deutschen Verkäufers können selbst nach deutschem Recht bei einem Geschäft mit einem ausländischen Vertragspartner nur Vertragsinhalt werden, wenn sie in der Verhandlungssprache abgefaßt sind oder der Vertragspartner die Sprache der AGB beherrscht.
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