Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

22. August 2007

Eine AGB bestimmte automatische Verlängerung eines Arbeitsvertrags um 4 Jahre ist nicht zulässig

Urteil des LAG München vom 22.08.2007, Az.: 11 Sa 1277/06 Eine Vertragsgestaltung im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die eine 6-monatige Kündigungsfrist zum Ablauf jeweils des 4. Beschäftigungsjahres vorsieht, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB, wenn dem kein angemessener Ausgleich auf Seiten des die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendenden Arbeitgebers gegenübersteht.
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08. August 2007

Ist bei eBay eine Belehrung über die Wertersatzpflicht auch noch nach Vertragsschluss bis zur Lieferung möglich?

Urteil des LG Karlsruhe vom 08.08.2007, Az.: 13 O 76/07 KfH I Gemäß § 357 Abs. 3 BGB hat der Verbraucher abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung nur dann zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist. Die Auffassung bei § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB handle es sich um eine allgemeine Vorschrift denen § 312 c Abs. 1 und Abs. 2 BGB als Spezialvorschriften auch bezüglich der Rechtsfolgen vorgingen, vermochten sich die Karlsruher Richter im Gegensatz zum OLG Hamburg (Beschluss vom 19.06.2007 - 5 W 92/07) nicht anzuschließen. ...
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03. August 2007

Ausführliches Urteil zur Widerrufsfrist und Musterwiderrufsbelehrung bei eBay

Urteil des OLG Köln vom 03.08.2007, Az.: 6 U 60/07 Ein ungewöhnlich umfangreiches Urteil zur großen Problematik der Widerrufsfrist sowie der Gültigkeit der Musterwiderrufsbelehrung auf der Handelsplattform eBay hat das OLG Köln am 03.08.2007 gefällt. Das OLG Köln ist der Ansicht, dass die amtliche Musterwiderrufsbelehrung sowohl zur Information auf der eBay-Seite verwendet werden kann als auch zur Belehrung in Textform herangezogen werden darf. Das Urteil kommt jedoch ebenfalls zu dem Schluss, dass eine eBay-Angebotsseite dem Textformerfordernis nicht genügt. 
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02. August 2007

Nunmehr auch fehlender Hinweis auf Gefahrentragung innerhalb der Widerrufsbelehrung abmahnfähig?

Urteil des LG Berlin vom 02.08.2007, Az.: 96 I 138/07 Nach Auffassung des Landgerichts Berlin hat der Unternehmer auch ausdrücklich in der Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass die Gefahr der Rücksendung einer Sache bei einem Widerruf der Unternehmer selbst trägt, wenn an sich die Kosten der Rücksendung gem. § 357 Abs. 2 S. 3 BGB dem Verbraucher auferlegt werden. ...
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05. Juli 2007

Fax ist keine Pflicht

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.07.2007, Az.: 5 W 77/07 Aus den Bestimmungen des § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB lässt sich vom Gesetzgeber keine Pflicht für das Bereithalten eines Faxgerätes herleiten. Für einen rechtlichen Zwang für jeden Unternehmer, der einen Fernabsatzvertrag abschließen möchte, stets auch ein derartiges Kommunikationsmittel anschaffen und dieses ständig betriebsbereit halten zu müssen, hätte es eindeutiger gesetzgeberischer Vorgaben bedurft, die nicht bestehen.
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05. Juni 2007

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.06.2007, Az.: I-20 U 176/06 Allein der Umstand, dass ein Unternehmen eine Vielzahl von Internet-Händlern abmahnt, lässt nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen schließen. Es ist nicht zu missbilligen, dass auch ein weniger umsatzstarkes Unternehmen gegen seine Mitbewerber vorgeht, damit diese durch Missachtung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften keinen wettbewerbsrechtlichen Vorsprung vor dem eigenen Unternehmen erlangen. ...
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25. Mai 2007

AGB-Klauseln, die für Rücklastschriften Gebühren von 50 € ansetzt ist unzulässig, wenn dies Ersatz für Aufwand von Personalkosten beinhaltet

Urteil des LG Dortmund vom 25.05.2007, Az.: 8 O 55/06 Nach Ansicht des LG Dortmunds liegt in der Verwendung der Klausel ein Verstoß gegen § 309 Nr. 5 BGB vor, da nicht entschädigungspflichtige Positionen in den pauschalierten Schadensersatz einbezogen wurden, wie hier die Personalkosten. Nach Ansicht des Gerichts gehört die Müheverwaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Aufgabenkreis des Geschädigten und ist von diesem allein zu tragen.
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09. Mai 2007

Unwirksame AGB-Klauseln sind wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 09.05.2007, Az.: 6 W 61/07 Der Senat nahm dabei zu dem oft vorgebrachten Argument Stellung, durch unwirksame AGB-Klauseln entstünde in der Vertragsanbahnungsphase kein Wettbewerbsvorteil, vielmehr könne die Verwendung solcher benachteiligender AGB-Klauseln den Käufer von einem Vertragsschluss eher abhalten. Diese Sichtweise ließ das Gericht nicht gelten, da der Verwender von unwirksamen Bestimmungen in AGB jedenfalls dann einen geschäftlichen Vorteil erlangt, wenn der Käufer nach Kaufabschluss wegen der unzureichenden bzw. falschen Belehrung und Information aus Unkenntnis der Rechtslage von der Ausübung der ihm zustehenden, durch die AGB-Klauseln jedoch ausgeschlossenen Rechte, absieht. Ein solches Verhalten in der bloßen Vertragsabwicklung ist nach der Entscheidung des OLG auch dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt den Kunden planmäßig zu übervorteilen. Diese Planmäßigkeit ergebe sich bereits daraus, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Geschäften verwendet werden. Ferner entschied der Senat, dass die Bagatellschwelle des § 3 UWG – also ob überhaupt eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs gegeben ist - bei Verwendung von unwirksamen, den Verbraucher benachteiligenden AGB-Klauseln überschritten ist. Dies aus dem Grund, da dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes grundsätzlich eine erhebliche Bedeutung zukommt. Dem ist zuzustimmen. Andere Gerichte haben mitunter zwar die Unwirksamkeit der AGB-Klauseln bejaht, deren Relevanz für den Wettbewerb und somit eine unlautere Wettbewerbshandlung jedoch verneint. Eine solche Rechtsprechung ermuntert Unternehmer jedoch geradezu, bewusst unwirksame und benachteiligende Klauseln zu verwenden, da sie sicher sein können, von Mitbewerbern, die am meisten auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln achten, nicht abgemahnt zu werden. Zudem müsste man aus anwaltlicher Sicht den gewerblichen Verkäufern raten, sehr zu ihren Gunsten gestaltete und damit größtenteils unwirksame Klauseln zu verwenden, um gegenüber anderen nicht dadurch Wettbewerbsnachteil zu erleiden, dass sie selbst sich gesetzeskonform verhalten, die Mitbewerber hingegen nicht. Die gesetzliche verankerten Rechte des Verbrauchers würden so weitgehend zurückgedrängt. Insoweit ist die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz. Für Unternehmer bedeutet die Entscheidung dagegen, dass diese damit rechnen müssen, dass grundsätzliche jede unwirksame AGB-Klausel einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
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23. April 2007

Bei aus offensichtlich eigenem Kosteninteresse auftretenden „Abmahnanwälten“ tritt angegebenes Wettbewerbsinteresse zurück

Urteil des LG Heilbronn vom 23.04.2007, Az.: 8 O 90/07 St Im vorliegenden Urteil bestätigten die Heilbronner Richter erneut, dass bei eBay mangels des Vorliegens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat beträgt. Auch wird im Urteil deutlich, dass wenn "Abmahnanwälte" im eigenen Kosteninteresse auftreten und aktiv bei potentiellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeiten gegen Verkäufer im Internet-Versandhandel unter Zusicherung der Kostenneutralität werben das allgemeine Wettbewerbsinteresse zurücktritt.
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