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Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
24. Juni 2008 Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008, Az.: 6 U 26/08 Die in einem Internetauftritt verwendete AGB-Klausel "Offensichtliche Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen." kann nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, da diese nicht dazu bestimmt sei, das Marktverhalten zu regeln. Von dieser Klausel betroffen ist auf diese Weise ausschließlich ein gewährleistungsrechtliche und damit eine Frage der Abwicklung und nicht des Abschlusses des Kaufvertrages.
Weiterlesen 16. Juni 2008 Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008, Az.: 6 U 26/08 Im Fall einer Abweichung eines eBay-Anbieters mit seinen ABG von den eBay-AGB liegt kein Wettbewerbsverstoß vor und somit ist ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben. Eine Irreführung der angesprochenen Verbraucher enteht nicht allein dadurch, dass sich ein eBay-Anbieter die eBay-Plattform nebst deren AGB zu Eigen macht, dann aber inhaltlich selbständige AGB benutzt.
Weiterlesen 28. Februar 2008 Urteil des OLG Hamm vom 28.02.2008, Az.: 4 U 196/07 Wird aufgrund der Beschränkung „Verkauf ausschließlich an Gewerbebetreibende“ in einem Internetauktionshaus nicht über die gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten für Verbraucher informiert, so ist dies ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflichten nach §§ 312 c, 312 d, 355, 357 BGB, da aus der Klausel nicht in der nötigen Weise hergeleitet werden kann, dass ein Verkauf an Verbraucher nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist.
Weiterlesen 28. Februar 2008 Urteil des OLG Celle vom 28.02.2008, Az.: 13 U 195/07 Die Verwendung einer AGB-Klausel über die Einbeziehung weiterer AGB, welche nur durch Zusendung auf Wunsch einsichtbar sind, ist unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, weil sie gegen das in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltene Transparenzgebot verstößt. ...
Weiterlesen 08. Februar 2008 Urteil des LG Frankfurt/Main vom 08.02.2008, Az.: 3/12 O 157/07 Sowohl in Rechtsprechung als auch juristischer Fachliteratur besteht Streit darüber, inwieweit die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln auch wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Das OLG Frankfurt/Main hat bereits in der Vergangenheit dies bejaht (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.05.2007, Az. 6 W 61/07), ebenso das Kammergericht Berlin (KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 5 W 73/07). ...
Weiterlesen 25. Januar 2008 Urteil des KG Berlin vom 25.01.2008, Az.: 5 W 344/07 Eine Teillieferungs- und Teilabrechnungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedigungen mit der Formulierung "Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig" ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen unvereinbar und verstößt gegen das Klauselverbot in § 309 Nr. 2a BGB.
Weiterlesen 14. Dezember 2007 Urteil des LG Berlin vom 14.12.2007, Az.: 96 O 329/07 Gemäß §§ 355, 312c Abs. 1 S. 1 BGB besteht für einen Unternehmer die Pflicht, den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe vor dessen Vertragserklärung die Informationen über ein Bestehen oder Nichtbestehen, Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts zu informieren. Erforderlich dafür ist, dass der Verbraucher ohne gezielte Suche auf alle diesbezüglich relevanten Angaben stößt. Unter dem Link mit der Bezeichnung "AGB" über das Widerrufsrecht zu informieren genügt demnach nicht den Ansprüchen, da der durchschnittliche Verbraucher hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmer gestellte Vertragsbedingen erwartet und nicht eine gemäß § 312c Abs. 1 S. 1 BGB geschuldete Information.
Weiterlesen 28. November 2007 Urteil des LG Frankfurt/Main vom 28.11.2007, Az.: 3-08 O 168/07 Bei eBay besteht die Möglichkeit, einen für die Käufer nicht erkennbaren Mindestpreis festzulegen. Dieser liegt über dem Startpreis. Hierdurch soll sich der Verkäufer laut eBay davor absichern können, den Artikel nicht unter einem bestimmten Wert zu verkaufen. Ein solches Angebot unter Zugrundelegung eines versteckten Mindestpreise ist wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG. Dies hat nun das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.11.2007 entschieden.
Weiterlesen 15. November 2007 Urteil des BGH vom 15.11.2007, Az.: III ZR 247/06 Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam:
a) Unabhängig davon behält sich die X GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.
b) Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht.
c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit.
d) Die X GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist … die X GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die X GmbH & Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst."
Weiterlesen 02. November 2007 Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.11.2007, Az.: 3-11 O 154/07 Im vom Landgericht Frankfurt zu entscheidenden Fall hatte einer unserer Mandanten eine Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten. In der vom gegnerischen Rechtsanwalt vorformulierten Unterlassungserklärung wurde unser Mandant jedoch zur Unterwerfung hinsichtlich einer Vielzahl weiterer - von ihm nicht begangener und auch in der Abmahnung selbst nicht gerügter - Wettbewerbsverstöße aufgefordert. Der abmahnende Unternehmer hat dadurch seinerseits wettbewerbswidrig gehandelt. ...
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