Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

25. Januar 2008

Zur Teillieferungs- und Teilabrechnungsklausel in AGB

Urteil des KG Berlin vom 25.01.2008, Az.: 5 W 344/07 Eine Teillieferungs- und Teilabrechnungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedigungen mit der Formulierung "Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig" ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen unvereinbar und verstößt gegen das Klauselverbot in § 309 Nr. 2a BGB.
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14. Dezember 2007

„Verstecken“ des Widerrufsrechts hinter AGB-Link ist unlauter

Urteil des LG Berlin vom 14.12.2007, Az.: 96 O 329/07 Gemäß §§ 355, 312c Abs. 1 S. 1 BGB besteht für einen Unternehmer die Pflicht, den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe vor dessen Vertragserklärung die Informationen über ein Bestehen oder Nichtbestehen, Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts zu informieren. Erforderlich dafür ist, dass der Verbraucher ohne gezielte Suche auf alle diesbezüglich relevanten Angaben stößt. Unter dem Link mit der Bezeichnung "AGB" über das Widerrufsrecht zu informieren genügt demnach nicht den Ansprüchen, da der durchschnittliche Verbraucher hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmer gestellte Vertragsbedingen erwartet und nicht eine gemäß § 312c Abs. 1 S. 1 BGB geschuldete Information.
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28. November 2007

Angebote unter Zugrundelegung eines Mindestpreises bei eBay wettbewerbswidrig

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 28.11.2007, Az.: 3-08 O 168/07 Bei eBay besteht die Möglichkeit, einen für die Käufer nicht erkennbaren Mindestpreis festzulegen. Dieser liegt über dem Startpreis. Hierdurch soll sich der Verkäufer laut eBay davor absichern können, den Artikel nicht unter einem bestimmten Wert zu verkaufen. Ein solches Angebot unter Zugrundelegung eines versteckten Mindestpreise ist wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG. Dies hat nun das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.11.2007 entschieden.
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15. November 2007

Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

Urteil des BGH vom 15.11.2007, Az.: III ZR 247/06 Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam: a) Unabhängig davon behält sich die X GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. b) Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit. d) Die X GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist … die X GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die X GmbH & Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst."
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02. November 2007

Offensichtlich unberechtigte Abmahnungen können einen (seinerseits abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß darstellen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.11.2007, Az.: 3-11 O 154/07 Im vom Landgericht Frankfurt zu entscheidenden Fall hatte einer unserer Mandanten eine Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten. In der vom gegnerischen Rechtsanwalt vorformulierten Unterlassungserklärung wurde unser Mandant jedoch zur Unterwerfung hinsichtlich einer Vielzahl weiterer - von ihm nicht begangener und auch in der Abmahnung selbst nicht gerügter - Wettbewerbsverstöße aufgefordert. Der abmahnende Unternehmer hat dadurch seinerseits wettbewerbswidrig gehandelt. ...
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30. Oktober 2007

Klausel „Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt in Textform“ ist unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 107/07 Die Belehrung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung" ist zwar insoweit zutreffend, als die Frist jedenfalls nicht vor dem Erhalt einer in Textform erfolgten Widerrufsbelehrung beginnt, sie ist aber falsch, weil nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist bei der hier streitigen Lieferung von Waren nicht vor dem Tages ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. ...
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11. Oktober 2007

Unwirksame AGB-Klauseln bei Internetzugang

Urteil des BGH vom 11.10.2007, Az.: III ZR 63/07 Folgende Klauseln in AGB eines Unternehmens, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit unwirksam: ...
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12. September 2007

Die Formulierung „Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung“ in einer Widerrufsbelehrung ist zulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 12.09.2007, Az.: 5 W 129/07 Im vorliegenden Urteil des OLG Hamburgs musste der Senat erneut entscheiden, ob die Formulierung "Widerrufsrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung" zulässig ist. Die Hamburger Richter hielten jedoch entgegen der Meinung des Landgerichts diese Forumlierung für ordnungsgemäß, da die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten dem Mustertext gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV entspräche. Zwar sei dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs. 2 BGB nicht berücksichtige, doch lässt sich dadurch noch kein erheblicher Wettbewerbersverstöß begründen, wenn sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten werde.
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10. September 2007

Kein Fernabsetzrecht bei Ticketkauf mit Fernkommunikationsmitteln

Pressemitteilung des AG München vom 10.09.2007 zum Urteil vom 02.12.2005, Az.: 182 C 26144/05 Das AG Münchnen hat bereits am 02.12.2005 entschieden, dass das Fernabsatzrecht beim Kauf von Veranstaltungstickets über Telefon und E-Mail, sog. Fernkommunikationsmittel, nicht gilt. Die Entscheidung wurde jedoch erst jetzt im Herbst 2007  bekannt. Damit findet vor allem das Rücktrittsrecht für diese Käufe keine Anwendung und der Verbraucher kann die Karten nicht einfach wieder zurückgeben. Die Berufung vor dem LG München I wurde zurückgewiesen und die Revision beim BGH blieb ohne Erfolg.
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06. September 2007

Verkäufer muss Kosten der Hinsendung bei vollständigem Widerruf zurückerstatten

Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.09.2007, Az.: 15 U 226/06 Ein Verkäufer kann von einem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts (§§ 355, 356 BGB) die Kosten für die Hinsendung der Waren (Versandkostenpauschale) nicht verlangen und muss diese auch im Falle der bereits erfolgten Zahlung zurückerstatten, sofern der Verbraucher sämtliche in einem einheitlichen Bestellvorgang bestellten Waren an den Verkäufer zurücksendet.
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