Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

20. September 2006

LG München I bestätigt Urheberschutz von eBay-Angebotsseiten mit 1,8 Geschäftsgebühr für urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05 Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
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14. Juni 2006

Anforderungen für Kenntnisverschaffung der AGB bei Bestellung im Internet

Urteil des BGH vom 14.06.2006, Az.: I ZR 75/03 Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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17. Mai 2006

Anforderung an eine Anbieterkennzeichnung bei Werbung im Internet

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.05.2006, Az.: 12 O 496/05 Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs darf nicht ohne eine Anbieterkennzeichnung oder die Vertretungsberechtigten der GmbH geworben werden. Auch ein einfaches "H. Metin" ist nicht ausreichend und weiterhin abmahnfähig, da unlauter. Zudem sind bereits abgemahnte unzulässige Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ändern. Geschieht dies nach 1 1/2 Monaten immer noch nicht, kann sich eine GmbH nicht darauf berufen, dass der Dienstleister als Dritter, welcher für die Korrektur beauftragt wurde, eine gewisse Zeit zur Korrektur benötigt. Der Mitbewerber kann vielmehr die Klauseln erneut abmahnen und eine angemessene Vertragsstrafe fordern. Das Gericht führte dazu aus, dass sich die GmbH das Verhalten der von ihr beauftragten Dritter zurechnen lassen muss und zum anderen liegt es fern jeglicher Lebenserfahrung, dass die Korrektur einiger Klauseln im Internet mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
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10. Februar 2006

Unwirksame Fälligkeitsklausel

Urteil des OLG Köln vom 01.02.2006, Az.: 11 W 5/06 1. Eine vom Schuldner einer Werklohnforderung durch formularmäßige Verwendung eines Vordrucks (für ein sog. Verhandlungsprotokoll) ausbedungene Zahlungsfrist von 90 Tagen verstößt gegen das gesetzliche Leitbild aus § 286 Abs. 3 BGB und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies folgt aus einer Wertung, die sich an der EGRichtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und den hiermit verfolgten Schutzzwecken orientiert. Dies ergibt sich ferner aus den Grundsätzen, die in Rechtsprechung und Literatur zur Verlängerung der zweimonatigen Prüfungsfrist aus § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entwickelt worden sind. 2. Die Unwirksamkeit der Fälligkeitsklausel bewirkt, dass die gesetzliche Regelung des § 286 Abs. 3 BGB an die Stelle der vertraglichen Regelung tritt. 3. Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung aus § 286 Abs. 3 BGB zahlt, gibt dem Gläubiger Veranlassung zur Klage (§§ 91 a, 93 ZPO).
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26. Januar 2006

Verfall von Prepaid Karten bei Handys unzulässig

Urteil des LG München I vom 26.01.2006, Az.: 12 0 16098/05 Laut Urteil des LG München I sind Verfallsklauseln in Mobilfunkverträgen bei Prepaid-Handys nach denen das Guthaben bei Nichtbenutzung des Handys innerhalb eines Jahres verfällt, unzulässig.
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11. Januar 2006

Erklärung über Volljährigkeit

Urteil des OLG Brandenburg vom 11.01.2006, Az.: 7 U 52/05 Soweit in den Vertragsbedingungen einer Internet-Auktionsplattform eine Erklärung über die Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Nutzers verlangt wird, liegt darin kein Verstoß gegen § 309 Nr. 12 b BGB, da daraus keine Veränderung der Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils folgt, wie sie Voraussetzung des Klauselverbots ist.
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16. November 2005

Kapitalmangel-Klausel in Versicherungsverträgen

Urteil des BGH vom 16.11.2005, Az.: IV ZR 120/04 1. Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, nach der der Versicherer keine Entschädigung leistet, soweit ein Betriebsunterbrechungsschaden durch den Umstand vergrößert wird, dass dem Versicherungsnehmer zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter oder zerstörter Sachen oder Daten nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht (hier § 3 Abs. 2 lit. d AMBUB 94), stellt einen Risikoausschluss dar. 2. Die Berufung des Versicherers auf eine solche Kapitalmangel-Klausel ist treuwidrig, wenn er aus einer vom Versicherungsnehmer daneben abgeschlossenen Maschinenschadenversicherung Versicherungsleistungen für die Reparatur der beschädigten oder zerstörten Sachen oder Daten schuldet. 3. Zur Verpflichtung des Versicherungsnehmers, einen Maschinenschaden durch Kreditaufnahme zu mindern und zu den Anforderungen, die dabei an die Darlegungslast des Versicherungsnehmers zu stellen sind.
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02. November 2005

Qualitativ und preislich gleichwertiger Ersatzartikel

Urteil des BGH vom 02.11.2005, Az.: VIII ZR 284/04 Die  in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel "Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel)" ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze "Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen" gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam.
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07. September 2005

Mietzinspflicht für nach Absage anderweitig vergebenen Messeplatz

Urteil des OLG Köln vom 07.06.1990, Az.: 1 U 56/89 1. § 552 S. 3 BGB steht bei der Vermietung einer Messestandfläche dem Mietzinsbegehren nicht im Wege, wenn der Vermieter den durch Fernbleiben des Mieters freien Platz an Dritte vergibt, die sonst auf anderen noch freien Standflächen teilgenommen hätten. 2. §§ 9, 10 Nr. 4 AGB-Gesetz verbieten auch bei der Vermietung von Messestandplätzen allgemein gehaltene Vorbehalte, die dem Vermieter gestatten, dem Mieter andere Standplätze als den zugesagten zuzuweisen.
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