Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

05. Juni 2007

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.06.2007, Az.: I-20 U 176/06 Allein der Umstand, dass ein Unternehmen eine Vielzahl von Internet-Händlern abmahnt, lässt nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen schließen. Es ist nicht zu missbilligen, dass auch ein weniger umsatzstarkes Unternehmen gegen seine Mitbewerber vorgeht, damit diese durch Missachtung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften keinen wettbewerbsrechtlichen Vorsprung vor dem eigenen Unternehmen erlangen. ...
Weiterlesen
25. Mai 2007

AGB-Klauseln, die für Rücklastschriften Gebühren von 50 € ansetzt ist unzulässig, wenn dies Ersatz für Aufwand von Personalkosten beinhaltet

Urteil des LG Dortmund vom 25.05.2007, Az.: 8 O 55/06 Nach Ansicht des LG Dortmunds liegt in der Verwendung der Klausel ein Verstoß gegen § 309 Nr. 5 BGB vor, da nicht entschädigungspflichtige Positionen in den pauschalierten Schadensersatz einbezogen wurden, wie hier die Personalkosten. Nach Ansicht des Gerichts gehört die Müheverwaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Aufgabenkreis des Geschädigten und ist von diesem allein zu tragen.
Weiterlesen
09. Mai 2007

Unwirksame AGB-Klauseln sind wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 09.05.2007, Az.: 6 W 61/07 Der Senat nahm dabei zu dem oft vorgebrachten Argument Stellung, durch unwirksame AGB-Klauseln entstünde in der Vertragsanbahnungsphase kein Wettbewerbsvorteil, vielmehr könne die Verwendung solcher benachteiligender AGB-Klauseln den Käufer von einem Vertragsschluss eher abhalten. Diese Sichtweise ließ das Gericht nicht gelten, da der Verwender von unwirksamen Bestimmungen in AGB jedenfalls dann einen geschäftlichen Vorteil erlangt, wenn der Käufer nach Kaufabschluss wegen der unzureichenden bzw. falschen Belehrung und Information aus Unkenntnis der Rechtslage von der Ausübung der ihm zustehenden, durch die AGB-Klauseln jedoch ausgeschlossenen Rechte, absieht. Ein solches Verhalten in der bloßen Vertragsabwicklung ist nach der Entscheidung des OLG auch dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt den Kunden planmäßig zu übervorteilen. Diese Planmäßigkeit ergebe sich bereits daraus, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Geschäften verwendet werden. Ferner entschied der Senat, dass die Bagatellschwelle des § 3 UWG – also ob überhaupt eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs gegeben ist - bei Verwendung von unwirksamen, den Verbraucher benachteiligenden AGB-Klauseln überschritten ist. Dies aus dem Grund, da dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes grundsätzlich eine erhebliche Bedeutung zukommt. Dem ist zuzustimmen. Andere Gerichte haben mitunter zwar die Unwirksamkeit der AGB-Klauseln bejaht, deren Relevanz für den Wettbewerb und somit eine unlautere Wettbewerbshandlung jedoch verneint. Eine solche Rechtsprechung ermuntert Unternehmer jedoch geradezu, bewusst unwirksame und benachteiligende Klauseln zu verwenden, da sie sicher sein können, von Mitbewerbern, die am meisten auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln achten, nicht abgemahnt zu werden. Zudem müsste man aus anwaltlicher Sicht den gewerblichen Verkäufern raten, sehr zu ihren Gunsten gestaltete und damit größtenteils unwirksame Klauseln zu verwenden, um gegenüber anderen nicht dadurch Wettbewerbsnachteil zu erleiden, dass sie selbst sich gesetzeskonform verhalten, die Mitbewerber hingegen nicht. Die gesetzliche verankerten Rechte des Verbrauchers würden so weitgehend zurückgedrängt. Insoweit ist die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz. Für Unternehmer bedeutet die Entscheidung dagegen, dass diese damit rechnen müssen, dass grundsätzliche jede unwirksame AGB-Klausel einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Weiterlesen
23. April 2007

Bei aus offensichtlich eigenem Kosteninteresse auftretenden „Abmahnanwälten“ tritt angegebenes Wettbewerbsinteresse zurück

Urteil des LG Heilbronn vom 23.04.2007, Az.: 8 O 90/07 St Im vorliegenden Urteil bestätigten die Heilbronner Richter erneut, dass bei eBay mangels des Vorliegens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat beträgt. Auch wird im Urteil deutlich, dass wenn "Abmahnanwälte" im eigenen Kosteninteresse auftreten und aktiv bei potentiellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeiten gegen Verkäufer im Internet-Versandhandel unter Zusicherung der Kostenneutralität werben das allgemeine Wettbewerbsinteresse zurücktritt.
Weiterlesen
14. März 2007

100%iger Wertersatz bei geöffneten Nahrungsmitteln ist unzulässig

Urteil des LG Dortmund vom 14.03.2007, Az.: 10 O 14/07 Die pauschale Klausel in einer Widerrufsbelehrung, dass der Verbraucher bei geöffneten Nahrungsmitteln 100%igen Wertersatz leisten muss ist gmß. § 309 Nr. 12 BGB unzulässig. Zudem verstößt sie darüber hinaus gegen § 305 c Abs. 1 BGB, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. ...
Weiterlesen
08. März 2007

Risiko der Eintreibung von Forderungen kann in AGB dem Gläubiger auferlegt werden

Urteil des BGH vom 08.03.2007, Az.: III ZR 128/06 Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die ein mit dem Inkasso von Forderungen beauftragtes Unternehmen das Risiko der Einbringlichkeit der Forderung dem Gläubiger zuweist, ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um einen Telekommunikationsnetzbetreiber handelt, der anderen Unternehmen Rufnummern zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten (hier: 0137-Nummern) zur Verfügung stellt und sich verpflichtet, Anrufe zu den betreffenden Angeboten durchzuschalten sowie die für deren Inanspruchnahme angefallenen Vergütungen unter Einschaltung anderer Telekommunikationsunternehmen einzuziehen.
Weiterlesen
14. Dezember 2006

200 Abmahnungen sind nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06 Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 14.12.2006, Az 6 U 129/06, entschieden, dass auch wenn eine große Zahl von Abmahnungen - in diesem Fall um die 200 Stück - vorliegt, diese nicht aufgrund ihrer Anzahl rechtsmissbräuchlich sind. Zudem hat das OLG Frankfurt in dem Streit entschieden, dass die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoss darstellt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a