Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

07. August 2009

Vertragsoptimierung und Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen

Urteil des LG Hamburg vom 17.07.2009, Az.: 324 O 1041/08

Die Klausel "Geht eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurück, werden die bis zum Ende der Vertragslaufzeit fälligen Servicegebühren sofort fällig." verstößt unter Zugrundelegung eines kundenfeindlichen Maßstabs gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen für den Verzugsfall keine Vorfälligkeit vor.
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31. Juli 2009

ca.- Liefertermine erlaubt

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07

Zirka-Fristen und voraussichtliche Fristen sind im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB wirksam. Im Falle einer ehemaligen Unterlassungserklärung führt dies daher nicht zu einem strafbewehrten Verstoß. Den Umtausch als Kulanzleistung in den AGBs auszuschließen ist erlaubt. Die Rückgabe wird davon nicht betroffen.
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31. Juli 2009

„Übergabe an Paketdienst in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang“

Beschluss des KG Berlin vom 03.04.2007, Az.: 5 W 73/07

1. Die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "in der Regel..." ist nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
2. Gesetzliche Regelungen zur AGB-Kontrolle sind zumindest dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie eine hinreichende Transparenz gewährleisten sollen.
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24. Juli 2009

Lebenspartner bestellt Grundschuld

Urteil des BGH vom 16.06.2009, Az.: XI ZR 539/07

b) Bei der Frage, ob die Grundschuld nach dem Inhalt der vorformulierten Bankbedingungen auch künftige Forderungen gegen den Darlehensnehmer sichert, darf eine Unklarheit im Sinne von § 5 AGBG (§ 305c Abs. 2 BGB) nicht zu Lasten des finanziell krass überforderten Bürgen oder Mithaftenden gehen. (...)
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17. Juli 2009

Warenrücksendung nur mit Originalverpackung?

Urteil des OLG Hamm vom 10.12.2004, Az.: 11 U 102/04

Der Verkäufer kann nicht die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung unter Verwendung des Retourenaufklebers und Rücksendescheins verlangen. Den Käufer trifft lediglich die Pflicht die Kaufsache so zu verpacken, dass sie vor typischen Transportgefahren geschützt wird. Ebenso ist ein Mengenreduzierungs- und Vorratslieferungsvorbehalt bei "raren Spitzenweinen" rechtswidrig, § 307 BGB.
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26. Juni 2009

Keine extra Gebühr bei Kreditkartenzahlung

Urteil des KG Berlin vom 30.04.2009, Az.: 23 U 243/08 Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Fluggesellschaft "Ryanair" keine zusätzliche Gebühr dafür verlangen darf, wenn die Buchung von Flugtickets über das Internet per Kreditkarte erfolgt. Eine solche Gebühr, die in den AGBs des Billigfliegers verankert war, darf nur dann erhoben werden, wenn die Fluggesellschaft auch ein anerkanntes kostenfreies Zahlungsverfahren anbietet. Durch diese Entscheidung des Kammergerichts ist die bisherige Zahlungspraxis von "Ryanair" nicht mehr zulässig.
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18. Juni 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen als geistige Schöpfung

Urteil des OLG Köln vom 27.02.2009, Az.: 6 U 193/08 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind als Sprachwerk und somit als urheberrechtlich geschützte persönliche geistige Schöpfung anzusehen. Folglich stellt die unbefugte Verwendung durch einen Dritten eine Rechtverletzung zulasten des urheberrechtlich Berichtigten dar.

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08. Juni 2009

Klauseln zur örtlichen Zuständigkeit von Gerichten

Urteil des EuGH vom 04.06.2009, Az.: C-243/08

Der EuGH hat entschieden, dass missbräuchliche Vertragsklauseln für Verbraucher nicht verbindlich sind und eine Anfechtung solcher nicht erforderlich ist. Vertragsklauseln sind von den Gerichten von Amts wegen zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich auch auf die eigene örtliche Zuständigkeit. Es ist Sache des Gerichts, die Missbräuchlichkeit der Klausel festzustellen. Diese liegt vor, wenn eine solche Klausel, ohne ausgehandelt zu werden, die ausschließliche Zuständigkeit dem Gericht zuweist, in dessen Bezirk der Gewerbetreibende seinen Sitz hat.

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14. Mai 2009

Keine vorformulierten Einwilligungen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.03.2009, Az.: 5 U 260/08 Vorformulierte Einwilligungen, die zur Telefonwerbung berechtigen sollen, sind rechtswidrig, wenn sie nicht vor dem Anruf erklärt wurden. Ferner ist eine solche vorformulierte Einwilligungsklausel im Rahmen eines Preisausschreibens rechtswidrig, wenn sie mit dem eigentlichen, erkannbaren Vertragszweck überhaupt nicht in Zusammenhang steht. Zwar sind vorformulierte Einwilligungen in Telefonwerbung grundsätzlich zulässig, sie unterliegen jedoch der AGB-Kontrolle. Denn die Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen müssen klar und eindeutig sein.
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14. Mai 2009

Wo kommt die Werbung her?

Urteil des OLG Köln vom 29.04.2009, Az.: 6 U 218/08

Eine generelle Einverständniserklärung zum Erhalt von Werbung jeglicher Art, um an Internetgewinnspielen teilnehmen zu können, benachteiligt den Verbraucher unangemessen und hält einer Inhaltskontrolle nicht Stand. Eine solche Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen steht weder die Einseitigkeit noch die Ausgestaltung als "Opt-in"-Erklärung, zu der es keine gleichwertigen Alternativen gibt, entgegen.

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