Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

21. Oktober 2015 Top-Urteil

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion kann zu Schadensersatz führen

bunte Sprechblasen mit Beschriftung "3..2..1..meins" symbolisieren Ebay
Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: VIII ZR 284/14

a) Ein bei der Internetplattform eBay eingestelltes Verkaufsangebot ist aus der Sicht des an der eBay-Auktion teilnehmenden Bieters dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 17; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292, Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009, Rn. 14).

b) Will der Verkäufer eines auf der Internetplattform eBay angebotenen Artikels das Gebot eines Bieters aufgrund eines in dessen Person liegenden Grundes vor Ablauf der Auktionsfrist folgenlos streichen, kommen hierfür nur solche Gründe in Betracht, die den Verkäufer nach dem Gesetz berechtigen würden, sich von seinem Verkaufsangebot zu lösen oder Gründe, die von vergleichbarem Gewicht sind.

c) Ein zur Gebotsstreichung berechtigender Grund in der Person des Bieters muss für den Entschluss des Verkäufers, dieses Angebot vor Ende der Auktion zu streichen, kausal geworden sein.

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04. September 2015

AGB-Klausel mit Zahlungsziel von 90 Tagen zwischen Unternehmern ist unwirksam

LKW auf einer Autobahn
Urteil des AG Mannheim vom 22.07.2015, Az.: 10 C 169/15

Eine AGB-Klausel eines Frachtversenders, welche die Fälligkeit der Forderung des Auftragnehmers nach 90 Tagen ab Rechnungseingang vorsieht, ist im unternehmerischen Rechtsverkehr unwirksam. Diese stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, da die Frachtführer dadurch vorleistungspflichtig sind.

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04. September 2015

Mehrere AGB-Klauseln in Apple’s Garantiebestimmungen unzulässig

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des LG Berlin vom 28.11.2014, Az.: 15 O 601/12

Eine Vielzahl von Garantiebestimmungen des Elektronikkonzerns Apple sind nicht mit deutschem Recht vereinbar und daher unwirksam. Betroffen sind insgesamt 16 Klauseln der Garantie-Zusatzleistung „AppleCare Protection Plan“ sowie der einjährigen Hardwaregarantie des Herstellers. So sind Bestimmungen unzulässig, wonach die hauseigene Garantie anstelle aller sonstigen Ansprüche des Verbrauchers rückt, da eine Produktgarantie nach dem Sinn und Zweck gerade neben die gesetzlichen Ansprüche treten soll. Auch seien aus Verbrauchersicht mehrere Klauseln zu schwammig und unverständlich verfasst, was einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellt.

Die beanstandeten Klauseln wurden von Apple mittlerweile überarbeitet.

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21. Juli 2015

Widerrufsrecht auch bei online gekauftem Heizöl nicht ausgeschlossen

Nahaufnahme eines Heizkörperthermostats, der auf 5 zeigt
Urteil des BGH vom 17.06.2015, Az.: VIII ZR 249/14

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs.4 Nr. 6 BGB aF ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf.

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25. Juni 2015

Rückerstattung von Guthaben bei gekündigten Mobilfunkverträgen darf nicht unnötig erschwert werden

Schreiben Kündigung des Mobilfunkvertrags mit Smartphone und Stift
Urteil des LG Kiel vom 19.05.2015, Az.: 8 O 128/13

Kündigt ein Anbieter den Mobilfunkvertrag eines Verbrauchers wegen Nichtnutzung, so steht diesem ein Rückerstattungsanspruch des nicht verbrauchten Restguthabens zu. Dessen Auszahlung hat dabei ohne zusätzliche Hürden für den Verbraucher zu erfolgen, es sei denn, der Mobilfunkanbieter hätte an der geforderten Angabe bestimmter Daten, der Kopie des Personalausweises oder der Rücksendung der SIM-Karte ein berechtigtes Interesse. Andernfalls stellen diese an eine Rückzahlung gekoppelten Voraussetzungen eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers und somit eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG dar.

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23. Juni 2015

Zusatzgebühren für Rechnungen in Papierform sind unzulässig

Recht Hand mit schwarzem Ärmel hebt eine Rechnung
Urteil des AG Kassel vom 04.03.2015, Az.: 435 C 4822/14

Eine Klausel in AGB, wonach der Anbieter eines Telekommunikationsdienstes von seinem Kunden Kosten für die Übersendung einer Rechnung in Papierform verlangen darf, wenn der Vertrieb des Unternehmens nicht ausschließlich über elektronische Medien erfolgt, ist unwirksam.

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08. Juni 2015

Pfandgebühr für SIM-Karte ist unzulässig

Rote SImkarte
Urteil des OLG Schleswig vom 19.03.2015, Az.: 2 U 6/14

Ein Mobilfunkanbieter darf von seinem Kunden kein SIM-Karten Pfand verlangen, wenn dieser nach Beendigung des Vertrages die deaktivierte SIM-Karte nicht zurückschickt. Eine derartige Regelung in den AGB des Anbieters ist unwirksam. Auch darf der Mobilfunkanbieter keine Gebühr verlangen, wenn der Kunde in einem gewissen Zeitraum keine SMS verschickt und keine Anrufe tätigt (Nichtnutzungsgebühr).

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03. Juni 2015

Einwilligungserklärungen für Telefonwerbung müssen eindeutig sein

Telefonterror, Männchen umgeben von Telefonhörern
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 10.12.2014, Az.: 2-06 O 030/14

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG setzt eine Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher zwingend dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung, die vom Verbraucher lediglich angekreuzt werden muss, wird dem Anspruch einer Einwilligung für den konkreten Fall nicht gerecht, wenn erst durch Klick auf einen weiterführenden Link bekannt wird, welchen Unternehmen gegenüber und zu welchen Zwecken (hier 57 verschiedene Unternehmen) die Einwilligung erteilt wurde. Es handelt sich dann um ein sogenanntes unzulässiges „Opt-out-Verfahren“, da sich der Verbraucher die Liste in der Regel erst nach der erteilten Einwilligung ansehe und falls er dann seine Einwilligung für bestimmte Unternehmen zurücknehmen möchte.

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03. Juni 2015

Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in AGB beim Gebrauchtwagenkauf

Autos stehen in Reihe zum Verkauf
Urteil des BGH vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 104/14

Die einem Kaufvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, welche vom Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes e. V. (ZDK) zur Verfügung gestellt wurden, sind aufgrund der unklaren Regelung intransparent und damit unwirksam. Die Verjährungsfrist für Sachmängel wurde zunächst in einer Klausel auf ein Jahr festgelegt, allerdings in einem weiteren Abschnitt dahingehend eingeschränkt, dass diese Regelung nicht für Ansprüche auf Schadensersatz gelte. Es ist nicht klar verständlich dargestellt, welche Auswirkungen die Klauseln auf Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung der Nacherfüllungspflicht haben. Die Angaben zur Verjährungsfrist genügen den Anforderungen des Transparenzgebots nicht und sind deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam.

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