Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

27. Mai 2016

AGB-Klausel der Travel24.com AG stellt unzulässige Beweislaständerung dar

Zwei Flugtickets liegen auf der Tastatur eines Laptops
Urteil des LG Leipzig vom 18.09.2015, Az.: 08 O 1954/14

Eine Klausel, die einen Nutzer dazu verpflichtet, die aufgeführten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und diese bei Abweichungen sofort bzw. innerhalb einer angegebenen Frist zu berichtigen, ist rechtlich grundsätzlich zulässig, da eine solche Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage im Interesse des Nutzers steht.

Ein Verstoß gegen § 309 Nr. 12b BGB ist allerdings dann zu sehen, wenn nach Ablauf der angegebenen Frist Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Denn dies führt zu einer unzulässigen Beweislaständerung zum Nachteil des Verbrauchers, weil dadurch die Gefahr eines etwaigen Fehlers bei der Buchungsbestätigung auf den Kunden umgewälzt werde.

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28. April 2016

Widerrufsbelehrung in Verbraucherdarlehensvertrag muss nicht besonders hervorgehoben werden

Zettel mit der Aufschrift "Widerrufsrecht" steckt in der Mitte eines Paragrafen.
Urteil des BGH vom 23.02.2016, Az.: XI ZR 549/14

Die in einem Verbraucherdarlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung muss zwar für einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher umfassend, unmissverständlich und eindeutig erfassbar sein. Es ist jedoch keine besondere Hervorhebung der Pflichtangaben erforderlich. Dafür spricht insbesondere der Wortlaut des Artikels 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB. Auch die Verbraucherkreditrichtlinie und deren Wortlaut in der englischen und französischen Fassung stützen diese Ansicht.

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18. April 2016

Korrektur des Streitwerts im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde

Geldscheine sind in Form eines Fragezeichens angeordnet
Beschluss des BGH vom 25.02.2016, Az.: I ZR 115/15

Haben das Land- und das Berufungsgericht den Streitwert eines Verfahrens auf 16.700 € festgelegt und hat der Kläger dies nicht beanstandet, so kann er im Rahmen seiner Nichtzulassungsbeschwerde keine Einwände mehr gegen die Festsetzung erheben. Dies gilt insbesondere dann, wenn er sich im Wertfestsetzungsverfahren zunächst für einen niedrigeren Streitwert ausgesprochen hatte und die Korrektur des Werts dazu führen soll, die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten.

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11. Februar 2016

Preisanpassungsklausel ohne Hinweis auf gerichtliche Billigkeitskontrolle unwirksam

AGB vor blauem Hintergrund
Beschluss des OLG Rostock vom 10.06.2015, Az.: 2 W 8/15

Der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle von Preisänderungen in einer Preisanpassungsklausel (hier: im Zusammenhang mit Stromverträgen) verstößt gegen das Transparenzgebot und ist irreführend, da die Klauselfassung der Gefahr vorbeugen muss, dass der Kunde von der Durchsetzung bestehender Rechte, wie etwa Verhandlungsmöglichkeiten oder Marktchancen, abgehalten wird. Dies muss auch von einem nicht juristisch vorgebildeten Kunden erkennbar sein, da ansonsten ein Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot vorliegt.

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04. Februar 2016

Zur Zulässigkeit einer kostenpflichtigen Servicenummer in einer Widerrufsbelehrung

Handy liegt auf Geldscheinen
Urteil des LG Hamburg vom 03.11.2015, Az.: 312 O 21/15

Eine Widerrufsbelehrung, die eine kostenpflichtige Servicenummer enthält, ist zulässig, wenn der Unternehmer dem Verbraucher nicht mehr als die reinen Kosten des elektronischen Kommunikationsdienstes berechnet (Grundtarif), sodass der Unternehmer keinen Gewinn erzielt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Widerrufsbelehrung zudem eine E-Mail Adresse enthält, über welche das Widerrufsrecht kostenlos ausgeübt werden kann.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Wirksamkeit des Opt-out-Verfahrens zur Erteilung einer Einwilligung für die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken

blaue Taste mit Aufschrift "Cookies"
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.12.2015, Az.: 6 U 30/15

1. Die für Werbezwecke erforderliche Einwilligung in die Cookie-Nutzung muss nicht mittels des Opt-in-Verfahrens erteilt werden. Vielmehr genügt für die Erteilung der Einwilligung eine vorformulierte Erklärung, der durch Entfernen eines voreingestellten Häkchens widersprochen werden kann (sog. Opt-out-Verfahren). Dem steht es nicht entgegen, dass wesentliche Informationen nicht schon in der Erklärung selbst, sondern erst in dem verlinkten Text ersichtlich werden.

2. Die Einholung einer Einwilligung in Telefonwerbung durch andere Unternehmen im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels stellt eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, wenn der Verbraucher auf einer Liste von 59 Unternehmen jeden einzelnen Unternehmer, von welchem er keine Werbung erhalten möchte, explizit abmelden muss (sog. "opt-out"-Verfahren). Dieser umständliche und angesichts der Vielzahl der Kooperationspartner langwierige Vorgang ist eine unangemessene Benachteiligung für den Gewinnspielteilnehmer, welche zudem die Gefahr einer vorschnellen Einwilligung begründet.

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16. Dezember 2015

Strom-Abrechnung entgegen AGB stellt Wettbewerbsverstoß dar

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2014, Az.: I- 20 U 231/13

Ein Stromkonzern handelt wettbewerbswidrig, wenn dieser vom Verbraucher entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Leistung einer Abschlagszahlung verlangt, welche sich nicht an dem Energieverbrauch der vorangegangenen zwölf Monate orientiert. In einem solchen Fall liegt eine Irreführung der Verbraucher nach § 5 I S. 2 Nr. 2 UWG vor.

Ergibt sich aus der Abrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen und geschuldeten Entgelte des Vorjahres ein entsprechendes Guthaben, so ist die Verrechnung des Guthabens mit den Abschlägen des Folgejahres über die erstnächste Abschlagszahlung hinaus ebenfalls unzulässig, sofern eine solche Verrechnung nicht in den AGB vereinbart wurde.

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26. Oktober 2015

Einziehung einer Rücklastschrift- und Mahnkostenpauschale kann unzulässig sein

Wippe mit € und § symbolisiert Gleichgewicht zwischen Geld und Recht
Urteil des LG Düsseldorf vom 29.07.2015, Az.: 12 O 195/15

Eine AGB-Klausel, welche die systematische Inrechnungstellung pauschalisierter Rücklastschrift- und Mahnkosten zum Inhalt hat, verstößt gegen § 309 Nr. 5 a, b BGB, sofern diese Pauschalen überhöht sind (im Fall: 5,00 EUR für die Rücklastschrift, 3,00 EUR für die Mahnung). Dabei wird als Vergleichswert nicht die branchentypische Schadenshöhe herangezogen, vielmehr ist lediglich der typische Schadensumfang des Klauselverwenders zu berücksichtigen. Wird die Klausel aus den AGB entfernt, zieht der ehemalige Verwender jedoch weiterhin die Pauschalen ein, so verstößt er damit gegen das Umgehungsverbot des § 306 a BGB.

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