Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

14. Februar 2022

Dauerhafte Kontensperre bei Versenden von CEI-Fotos

Vorhängeschloss umgeben von Daten
Urteil des LG München I vom 31.01.2022, Az.: 42 O 4307/1

Das LG München I hat in seinem Urteil festgestellt, dass ein soziales Netzwerk das Benutzerkonto eines Users, welcher Fotos mit CEI-Inhalt versendet, sofort und dauerhaft sperren kann. Durch das Versenden der Fotos mit CEI („Child Exploitative Imagery“) -Inhalt über ein soziales Netzwerk besteht die Gefahr der multiplen Weiterverbreitung, die auf digitalem Wege einfach erfolgen kann. Dem sozialen Netzwerk ist es deshalb in dieser Situation nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis mit dem User aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der User die Fotos nicht öffentlich verbreitet, sondern in einer privaten Mitteilung an eine dritte Person versendet.

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10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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01. Februar 2022 Top-Urteil

BGH: Facebook muss Pseudonyme erlauben

Gesichter an einer Wand
Pressemitteilung Nr. 13/2022 des BGH zu den Urteilen vom 27.01.2022, Az.: III ZR 3/21 und III ZR 4/21

Bei dem sozialen Netzwerk Facebook ist es zulässig, Pseudonyme zu benutzen. Zwar müssen Verbraucher bei der Registrierung ihren richtigen Namen angeben, bei der weiteren Nutzung des Netzwerks allerdings nicht mehr. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Facebook, die eine Nutzung nur unter Verwendung des Klarnamens gestatten, sind unwirksam. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Urteile des Bundesgerichtshofs nur auf ältere Verträge beziehen, da es im Mai 2018 zu einer Rechtsänderung gekommen ist.

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17. Januar 2022

Zusatzgebühr bei der Online-Flugbuchung muss für den Verbraucher erkennbar sein

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Urteil des BGH vom 24.08.2021, Az.: X ZR 23/20

a) Ein Unternehmer, der Flugbuchungen im Internet anbietet, verlangt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels, wenn bei den von ihm vorgegebenen Einstellungen zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur für den Fall der Zahlung mit einer bestimmten, von ihm in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut herausgegebenen Kreditkarte erhältlich ist, und bei Auswahl eines anderen Zahlungsmittels eine zusätzliche "Servicegebühr" anfällt.

b) Dies gilt auch dann, wenn die "Servicegebühr" als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen "Rabatt" in gleicher Höhe kompensiert wird.

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22. September 2021

Überprüfbarkeit ärztlicher Aufklärungsformulare

Frau beim Augenarzt
Pressemitteilung Nr. 168/2021 des BGH vom 02.09.2021, Az.: III ZR 63/20

Ein ärztliches Aufklärungsformular mit einer Klausel über das Risiko eines Grünen Stars und die Möglichkeit einer Untersuchung zur Früherkennung ist laut BGH nicht zu beanstanden. Diese diene der Dokumentation der erfolgten Aufklärung des Patienten und dessen Entscheidung, ob er die Untersuchung vornehmen lassen möchte. Aufklärungsformulare können wichtige Beweisdokumente sein. Dass die Klausel allgemein gefasst ist, stehe einer Beweiswirkung nicht entgegen.

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05. August 2021 Top-Urteil

Kontosperrung wegen Hassrede: Facebook muss Nutzer vorab informieren und Gegenäußerung ermöglichen

ein weißer Gefällt mir Button vor einer blauen Wand
Pressemitteilung Nr. 149/2021 zu den Urteilen des BGH vom 29.07.2021, Az.: III ZR 179/20, III ZR 192/20

Die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und zur Sperrung von Nutzerkonten sind gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, weil sie die Nutzer des Netzwerks entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Facebook ist zwar grundsätzlich berechtigt, den Nutzern die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Zudem darf sich das Netzwerk vorbehalten, bei Verstößen gegen die Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren. Allerdings ist Facebook verpflichtet, den betreffenden Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung des Nutzerkontos vorab zu informieren, den Grund für die Sperrung zu nennen und eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

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26. Juli 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei Altersvorsorgeverträgen

Ein Mann hält in seiner rechten Hand ein weißes Sparschwein und in seiner linken Hand zwei händehaltende blaue Strichfiguren.
Urteil des LG München vom 15.03.2021, Az.: 27 O 230/20

Eine AGB-Klausel eines Vorsorgevertrags verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn diese eine negative Verzinsung nicht ausdrücklich ausschließt. Auch müssen reine Hinweise, welche nicht Vertragsbestandteil werden sollen, klar als solche gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung "Sonderbedingungen" als Überschrift einer Klausel sowie die Formulierung "werden ... belastet" suggerieren aus Sicht eines objektiven Dritten für den Kunden eine vertragliche Regelung. Daher verstoßen diese gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

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02. Juli 2021

Geschäftsbezeichnung „grundbuchauszug24.de“ irreführend?

Ein voller Einkaufswagen steht auf einer Tastatur
Urteil des LG München I vom 01.06.2021, Az.: 33 O 7498/20

Die Geschäftsbezeichnung "grundbuchauszug24.de" für eine Webseite, unter der Dokumente im Zusammenhang mit Grundstücken online bestellt werden können, ist nicht irreführend. Anhand der Bezeichnung "Grundbuchauszug" und nicht etwa "Grundbuchamt" und des Zusatzes "24", der ebenfalls bei ähnlichen Webseiten verwendet wird, könne der angesprochene Verkehrskreis erkennen, dass hinter der Bezeichnung keine staatliche Stelle, sondern ein Privatunternehmen steht.

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08. Juni 2021

Irreführende Bewerbung von Mietverträgen

Mann mit Händen in den Hüften vor Entscheidung buy oder rent
Urteil des LG Berlin vom 05.05.2020, Az.: 15 O 107/18

Die Beklagten betreiben einen Onlineshop, in welchem Kunden unter anderem Smartphones, Tablets und Konsolen anmieten können. Dies wurde mit den Worten "smart gespart bei..." und "Sie suchen aktuelle und güns­tige Smartphones, Tablets, Konsolen oder andere Elektronikartikel, die Sie online bestellen kön­nen?" beworben. Nach Auffassung des LG Berlin vermitteln diese Aussagen dem Verbraucher, dass er die Ware erwerben und nicht mieten würde. Da bis zum Abschluss des Bestellvorgangs kein weiterer Hinweis auf einen Mietvertrag erfolge, wurden diese Angaben für wettbewerbswidrig erklärt.

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