Urteile aus der Kategorie „Arzneimittelrecht“

17. Februar 2015

Werbung einer Apotheke mit Sammelpunkten

Apothekerin übergibt einer Oma ein Medikament und lächelt sie freundlich an.
Urteil des LG Bochum vom 26.11.2014 Az.: 13 O 137/14

Wirbt eine Apotheke damit, dem Kunden bei Aufsuchen der Apotheke innerhalb von zwei Tagen nach dem Arztbesuch zwei Sammelpunkte gutzuschreiben, so handelt es sich nicht um eine Verletzung der Bestimmungen der Arzneimittelpreise. Voraussetzung ist jedoch, dass der Erhalt der Punkte strikt von der Vorlage eines Rezeptes oder dem Erwerb eines Medikamentes getrennt wird. Ansonsten würde sich für den Kunden ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben, der der Preisgebundenheit von Arzneimitteln widerspräche.

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26. Januar 2015

Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept unzulässig

Verschiedene Tabletten vor einem schwarzen Hintergrund.
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 08.01.2015, Az.: I ZR 123/13

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen ohne Vorlage des Rezepts nicht ausgehändigt werden. Auch ein einmaliger Verstoß beeinträchtigt die Verbraucherinteressen. Die Ausnahme des § 4 AMVV setzt eine Entscheidung des behandelnden Arztes nach eigener Diagnose voraus. In Eilfällen genügt eine telefonische Unterrichtung des Apothekers über die Verschreibung.

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12. September 2014

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2014, Az.: 14c O 138/13

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist gegenüber dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vorrangig zu beachten, da in der HCVO der Wille zur abschließenden Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung zum Ausdruck kommt. Insofern sind gesundheitsbezogene Angaben dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht in der Verordnung explizit aufgenommen wurden. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Angabe "Ginkgo + B-Vitamine + Cholin - B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven und Konzentration und Gedächtnis" ist zulässig, wenn durch die Gestaltung der Umverpackung dem Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die beworbene Wirkung lediglich von verschiedenen B-Vitaminen und Zink ausgeht und gerade nicht von Inhaltsstoffen des Ginkgo-Baumes.

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03. September 2014

Keine Einlösung eines Einkaufsgutscheins oder Loses im Wert von 1 Euro in einer Apotheke für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 32/14

Eine Apotheke darf bei der Abgabe von rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln keinen Gewinn in Form eines Loses oder eines Einkaufsgutscheins von einem Euro gewähren, da dies einen spürbaren Verstoß gegen das arzneirechtliche Verbot der Gewährung von Vorteilen darstellt.

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11. August 2014

Zur Notwendigkeit von Pflichtangaben in Arzneimittelwerbungen

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2014, Az.: 12 O 3/13

Arzneimittelwerbungen müssen grundsätzlich die Pflichtangabe "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie ihre Arzt oder Apotheker" beinhalten. Ausgenommen sind Erinnerungswerbungen, die nur mit der Bezeichnung des Arzneimittels oder mit dem Namen des pharmazeutischen Unternehmens werben. Im Fall einer Apotheke, die Arzneimittel mit der Abbildung der jeweiligen Originalverpackung und den Aussagen "Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen" und "Bei Verstopfung" bewirbt, handelt es sich nicht um Erinnerungswerbung, wenn in dem Flyer auf die medizinisch-pharmakologische Wirkung hingewiesen wird. Durch diese Werbeaussagen werden auch solche Verbraucher angesprochen, die die Arzneien noch nicht kennen.

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24. Juni 2014

Irreführende Werbung mit Öko-Test Gesamturteil

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.05.2014, Az.: 6 U 24/14

Die Werbung für ein Arzneimittel mit dem Hinweis "Öko-Test Gesamturteil sehr gut" stellt eine unzulässige Empfehlungswerbung dar, denn die Aussage ist geeignet, bei ihren Adressaten eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen. Außerdem ist die Angabe irreführend, da sie auf eine umfassende Prüfung verschiedener Kriterien, insbesondere der Wirksamkeit, schließen lässt, obwohl tatsächlich nur eine sehr begrenzte Überprüfung stattgefunden hat.

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25. April 2014

Irreführende Preiswerbung mit „unverbindlichem Apothekenverkaufspreis“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 20.03.2014, Az.: 6 U 237/12

Die Apothekenwerbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist unter Gegenüberstellung mit einem höheren als dem mit „AVP“ bezeichneten Abgabepreis irreführend, wenn der Eindruck entsteht, dass es sich um einen vom Hersteller empfohlenen Preis handelt und dieser nicht ausreichend erläutert wird.

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25. April 2014

Holland-Preise

Urteil des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 77/09

Im Hinblick auf den Zweck des Arzneimittel- und Apothekenrechts, die Wirkung von Arzneimitteln zu ermöglichen und vor den mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken zu schützen, liegt eine Abgabe im Sinne des § 78 AMG dann vor, wenn durch einen auf ein Arzneimittel bezogenen Vorgang bewusst und gewollt die Möglichkeit einer eigenen Verwendung in Form der Anwendung oder Weitergabe des Mittels durch einen anderen als den bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt geschaffen wird. Bei "Abholmodellen" liegt der Ort der Abgabe daher zwar grundsätzlich dort, wo die vom Empfänger mit der Abholung beauftragte Person das Mittel abholt; es ist jedoch jeweils zu prüfen, ob tatsächlich eine dem unmittelbaren Besitz vergleichbare Zugriffsmöglichkeit besteht und ob die Regelung nicht allein der Umgehung zwingender apothekenrechtlicher oder arzneimittelrechtlicher Vorschriften dient. Dies ist dann der Fall, wenn eine hinsichtlich des Erfüllungsorts getroffene Regelung ersichtlich der Umgehung des deutschen Arzneimittelpreisrechts dient (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest).

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11. März 2014

Zur Beweislast eines Rechtsmissbrauchs im Wettbewerbsprozess

Urteil des OLG Köln vom 29.05.2013, Az.: 6 U 220/12

Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände. Hierzu ist sowohl auf Art und Schwere des Wettbewerbsverstoßes, das Verhalten des Schuldners bei Verfolgung dieses Verstoßes aber auch nach dem Verstoß abzustellen. Die Darlegungs- und Beweislast eines Rechtsmissbrauchs liegt dabei grundsätzlich beim Anspruchsgegner. Gelingt es diesem jedoch, die grundsätzlich für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Gläubiger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen.

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11. März 2014

Apotheken dürfen keinen Magnetschmuck verkaufen

Pressemitteilung Nr. 68/2013 des BVerwG zum Urteil vom 19.09.2013, Az.: 3 C 15.12

Magnetschmuck, welcher weder Arzneimittel noch Medizinprodukt darstellt und dessen positive Wirkung auf die menschliche Gesundheit nicht nachvollziehbar ist, gehört nicht zum zulässigen Warensortiment einer Apotheke und darf nicht verkauft werden.

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