Urteile aus der Kategorie „eBay-Recht“

18. September 2019

Keine abstrakten Kriterien für Einstufung als „Abbruchjäger“

Fotolia_241431868: Einkaufswagen gefüllt mit Einkaufstaschen und im Hintergrund ein Laptop
Urteil des BGH vom 22.05.2019, Az.: VIII ZR 182/17

Bei der Beurteilung, ob das Verhalten eines Bieters auf der Internet-Plattform eBay, der an einer Vielzahl von Auktionen teilgenommen hat, als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, können abstrakte, verallgemeinerungsfähige Kriterien, die den zwingenden Schluss auf ein Vorgehen als "Abbruchjäger" zulassen, nicht aufgestellt werden. Es hängt vielmehr von einer dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen.

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29. Mai 2019

Autohändler dürfen wichtige Informationen bei Internetkäufen nicht verstecken

Rücklichter mehrerer Autos
Urteil des OLG Köln vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18

Ein Autohändler muss die Bedingungen unter denen der Kaufpreis gelten soll in der Nähe des Kaufpreisangebots platzieren. Das Gericht urteilte, dass der Verbraucher sich regelmäßig nicht das komplette Angebot gründlich durchlese, sondern anhand von wenigen ausschlaggebenden Punkten entscheidet, ob er das Angebot interessant finde. Sind vertragswesentliche Informationen jedoch „versteckt“, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt, da diese Informationen den tatsächlichen Kaufpreis beeinflussen.

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19. Februar 2019

Kaufpreisbestimmung bei Gewinnmanipulation einer eBay-Auktion durch Abgabe eines Scheingebots

Richterhammer Icon auf Laptop
Urteil des OLG München vom 26.09.2018, Az.: 20 U 749/18

Maximalgebote im Rahmen einer, mit einem automatischen Bietsystem abgewickelten, eBay-Auktion stellen noch keine unbedingten Annahmeerklärungen dar. Durch diese Gebote wird lediglich erklärt, dass ein nächsthöheres Gebot abgegeben wird, um den Zuschlag an der verkauften Sache zu erhalten. Wurde während der Auktion ein nach § 117 Abs. 1 BGB nichtiges Scheingebot abgegeben, kann die aufgrund dieses Scheingebots vom Bietsystem vorgenommene Erhöhung keine Rechtswirkung entfalten. Der Kaufpreis ist dann nach dem letzten echten Gebot eines Dritten, das der Käufer überboten hat, zu bestimmen.

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16. Oktober 2018

eBay-„Minigalerie“-Ansicht: Grundpreisangabe notwendig?

Grüne Taste mit einem Einkaufswagen
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.02.2018, Az.: 2 U 96/17

Eine von eBay erzeugte „Minigalerie“-Ansicht eines Produkts ist nur als Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung zu verstehen, wenn sie den Kunden in die Lage versetzt, eine Kaufentscheidung treffen zu können. In vorliegendem Fall ist aufgrund der geringen Größe weder Material oder Einsatzgebiet des Produkts erkennbar. Weil die fehlenden Informationen wesentlich und preisbestimmend sind, ist der Kunde gerade noch nicht in der Lage, eine Kaufentscheidung zu treffen. Mangels Angebots im Sinne der PAngV bedarf es an dieser Stelle auch noch keiner Grundpreisangabe gem. § 2 PAngV.

Ein am Gesetzeswortlaut gehaltenes Unterlassungsversprechen bezüglich einer Werbung ohne Grundpreis-Angabe kann im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass die Verpflichtung über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

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09. August 2018

Pflicht zur Grundpreisangabe gilt unter Umständen auch bei eBay-Angeboten

Illustration einer Packung Alufolie
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2018, Az.: 6 U 93/17

Bietet ein Händler im Rahmen der Internetplattform eBay Haushaltswaren als Meterware (hier: Aluminiumfolie) an, so hat er neben dem jeweiligen Produkt-Preis grundsätzlich auch den entsprechenden Grundpreis mit anzugeben. Denn bereits die Möglichkeit, das Produkt per „Sofort-Kauf“ zu erwerben ist als Angebot im Sinne der §§ 1, 2 PAngVO zu qualifizieren. Für ein solches ist ausreichend, dass der potentielle Käufer detaillierte Informationen über das Produkt sowie den Preis erfährt, um sich für dessen Kauf zu entscheiden. Ist dies der Fall, so muss aus Gründen der Preisklarheit auch der Grundpreis mitgeteilt werden.

Darüber hinaus liegt ein Wettbewerbsverstoß bei widersprüchlichen Angaben hinsichtlich der Widerrufsfrist (ein Monat oder zwei Wochen) vor, weil nicht erkennbar ist, welche Frist tatsächlich gelten soll.

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07. Februar 2018

Gewährt PayPal Käuferschutz kann der Verkäufer den Kaufpreis erneut verlangen

Bestätigung "Bereits via PayPal bezahlt" mit Stift
Urteil des BGH vom 22.11.2017, Az.: VIII ZR 83/16

a) Der Erklärungsgehalt der mit Abschluss des Kaufvertrags als Nebenabrede getroffenen Vereinbarung, zur Tilgung der Kaufpreisschuld den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, richtet sich neben den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nach den Bestimmungen der von PayPal verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter anderem der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, denen die Kaufvertragsparteien vor der Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes zugestimmt haben (Fortführung der Senatsurteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; jeweils mwN).

b) Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, vereinbaren die Kaufvertragsparteien - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte -zugleich stillschweigend, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet und der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird.

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30. Januar 2018

eBay-Kauf zum Sofortpreis von 1 € kann bei Irrtum angefochten werden

eBay, bunt umrandete Sprechblasen mit Beschriftung "3..2..1..meins"
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.03.2017, Az.: 274 C 21792/16

Stellt ein Verkäufer auf eBay ein Angebot zu einem Sofortkaufpreis von 1 € ein, so besteht für ihn die Möglichkeit den daraufhin geschlossenen Vertrag anzufechten, wenn er eigentlich eine Auktion mit einem Startpreis von 1 € starten wollte und die Wahl der Verkaufsart auf einem Irrtum beruht. Denn insbesondere aufgrund der konkreten Webseitengestaltung und der scheinbar häufigeren Gestaltungs-Änderungen der Plattform, erscheint eine Verwechslung im Hinblick auf die Anordnung der vertauschten Buttons neben- bzw. übereinander auch für erfahrene Nutzer durchaus als möglich.

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09. Januar 2018

Keine fernabsatzrechtliche Informationspflicht bei eBay-Kleinanzeigen

bunte Sprechblasen mit Beschriftung "3..2..1..meins" symbolisieren Ebay
Urteil des OLG Brandenburg vom 19.09.2017, Az.: 6 U 19/17

Werden bei eBay-Kleinanzeigen Felgen ohne nähere Spezifikation zu Lochkreis, Lochzahl, Einpresstiefe etc. beworben, ist dies keine unlautere geschäftliche Handlung wegen Verstoßes gegen die Informationspflichten nach Fernabsatz- und Telemedienrecht. Die Plattform ermöglicht lediglich die Veröffentlichung einer Anzeige, wie sie genauso in einer Zeitung publiziert werden könnte. Im Unterschied zur Verkaufsseite eBay enthält eBay-Kleinanzeigen gerade keine technische Möglichkeit, direkt einen Vertrag abzuschließen. Im Falle einer Kontaktaufnahme durch einen Interessenten kann der Anbietende daher immer noch rechtzeitig die im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts erforderlichen Informationen erteilen. Dies gilt auch bezüglich der Verlinkung auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform).

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11. Dezember 2017 Top-Urteil

Selektiver Vertrieb und Internethandel

Kosmetikprodukte
Urteil des EuGH vom 06.12.2017, Az.: C-230/16

1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, mit der genannten Bestimmung vereinbar ist, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, und die festgelegten Kriterien nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.

2. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Vertragsklausel wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die autorisierten Händlern eines selektiven Vertriebssystems für Luxuswaren, das im Wesentlichen darauf gerichtet ist, das Luxusimage dieser Waren sicherzustellen, verbietet, beim Verkauf der Vertragswaren im Internet nach außen erkennbar Drittplattformen einzuschalten, wenn diese Klausel das Luxusimage dieser Waren sicherstellen soll, einheitlich festgelegt und ohne Diskriminierung angewandt wird sowie in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Ziel steht, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.

3. Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission vom 20. April 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ein den auf der Einzelhandelsstufe tätigen Mitgliedern eines selektiven Vertriebssystems für Luxuswaren auferlegtes Verbot, bei Internetverkäufen nach außen erkennbar Drittunternehmen einzuschalten, weder eine Beschränkung der Kundengruppe im Sinne von Art. 4 Buchst. b der Verordnung Nr. 330/2010 noch eine Beschränkung des passiven Verkaufs an Endverbraucher im Sinne von Art. 4 Buchst. c der Verordnung darstellt.

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24. November 2017 Top-Urteil

Erfolgreicher Antrag auf PayPal-Käuferschutz hat zur Folge, dass Verkäufer erneut Kaufpreiszahlung verlangen kann

lila Käuferschutzsigel mit Haken
Pressemitteilung Nr. 187/2017 des BGH zu den Urteilen vom 22.11.2017, Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16

Der BGH hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass die Kaufpreisforderung des Verkäufers wiederbegründet wird, wenn der Käufer erfolgreich einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt. Indem die Parteien sich auf die Nutzung von PayPal einigen, treffen diese nach Ansicht des BGH stillschweigend eine Vereinbarung über die Wiederbegründung der Kaufpreisforderung für den Fall der Rückbelastung des Verkäufer-Kontos. Das ergebe sich aus einer interessengerechten Vertragsauslegung, insbesondere vor dem Hintergrund der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, die Vertragsbestandteil wird. Im Falle eines erfolglosen Antrags kann der Käufer die staatlichen Gerichte zur Durchsetzung seiner Ansprüche anrufen, im Umkehrschluss müsse gleiches für den Verkäufer gelten.

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