Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

10. März 2015

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Asos“ und „Anson´s“

Zwillingspärchen, wobei Einer eine rote und der Andere eine schwarze Brille trägt. Verwechslungsgefahr
Urteil des OLG Hamburg vom 11.12.2014, Az.: 3 U 108/12

Zwischen den Zeichen „Asos“ und „ Anson´s“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Trotz bestehender Branchenidentität bzw. –nähe im Bereich von Bekleidungsstücken bestehen in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht – nicht zuletzt aufgrund des Buchstaben „n“ - erhebliche Unterschiede. Es liegt fern, dass die angesprochenen Verkehrskreise Verbindungen zwischen den Parteien annähmen.

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10. März 2015

Blickfangwerbung mit sog. Sternchenhinweis auf Fußnote

Rotes, kreisförmiges Zeichen mit der Aufschrift "Angebot der Woche".
Urteil des OLG Bamberg vom 18.02.2015, Az.: 3 U 210/14

Werbung mit blickfangmäßig herausgestellten und mit sog. Sternchenhinweisen versehenen Angaben einer verkaufsfördernden Maßnahme dürfen für sich genommen keinesfalls unrichtig oder missverständlich sein. Eine bloße Verweisung auf eine Internetseite ist nicht ausreichend, um den Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 4 Nr. 4 UWG zu beseitigen.

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10. März 2015

Himbeer-Vanille-Früchtetee ohne echtes Vanille und Himbeer-Aroma möglich

Roter Tee in einem Teeglas mit Himbeeren auf dem Unterteller.
Pressemitteilung des Urteils des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 45/13

Der Bundesgerichtshof hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der europäischen Union gerichtet zur Klärung der Frage, ob die Gestaltung der Verpackung eines Lebensmittels das Vorhandensein einer Zutat vortäuscht, wenn die abgebildete Zutat im Produkt durch eine andere ersetzt wurde, solange die verwendeten „Ersatzbestandteile“ im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden.

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09. März 2015

Zur konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung eines Fotos im Internet

Dunkelgraue Hostess, die vor einem weißen Pult steht. Im Hintergrund befindet sich eine Leinwand
Urteil des BGH vom 11.11.2014, Az.: VI ZR 9/14

Die Veröffentlichung eines Fotos einer Hostess, die im Auftrag einer Promotion-Agentur auf einer Prominentenparty Waren anbietet, ist rechtmäßig. Es ist von einer konkludenten Einwilligung der Hostess auszugehen, da sie aufgrund der Art der Veranstaltung und aufgrund der Art ihrer Tätigkeit mit Fotos auch ihrer Person und deren Veröffentlichung rechnen musste. Zudem war sie zuvor von ihrem Arbeitgeber darüber informiert worden, dass Bilder angefertigt werden könnten. Medienvertreter, die auf der Veranstaltung anwesend sind, können die Tätigkeit der Hostess nur dahin verstehen, dass sie mit Fotos und deren Veröffentlichung einverstanden ist.

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09. März 2015

Kein Anspruch auf Richtigstellung einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung bei späterer Ausräumung des Verdachts

Aneinandergereihte Würfel mit der Aufschrift "Gegen Darstellung" auf einem Zeitungsartikel
Urteil des BGH vom 18.11.2014, Az.: VI ZR 76/14

Hat ein Presseorgan unter Beachtung der Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung über den Verdacht einer Straftat berichtet, kann der Betroffene für den Fall, dass der Verdacht späterer ausräumt wird und die Beeinträchtigung fortwirkt von dem jeweiligen Presseorgan allein einen entsprechenden Nachtrag verlangen, in dem klargestellt wird, dass der berichtete Verdacht aufgrund der erfolgten Klärung des Sachverhaltes nicht weiter aufrechterhalten werde. Ein Anspruch auf Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung besteht hingegen nicht.

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09. März 2015

Zur Bewerbung eines Smartphones für 1,- Euro

Handy auf dem rotes Münzgeld in Stapeln platziert ist.
Zur Bewerbung eines Smartphones für 1,- Euro

In einer Werbung für ein Smartphone zu einem Kaufpreis von 1,- Euro, das an den Abschluss eines Mobilfunkvertrags gekoppelt ist und in welcher mittels eines gut lesbaren Sternchenhinweises auf weitergehende Anschluss- und Vertragsgebühren hingewiesen wird, ist es nicht erforderlich, den sog. Handyzuschlag gesondert aufzuführen. Dem verständigen Verbraucher ist bekannt, dass der Mobilfunktarif den geringen Preis für ein Smartphone "subventioniert" und es gerade nicht nur für abschließend 1,- Euro abgegeben wird.

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05. März 2015

Zum Widerrufsrecht beim Verkauf von wiederverwendbaren Medizinprodukten

Rote Tabletten liegen auf 20 Euro Scheinen
Urteil des AG Köln vom 13.01.2014, Az.: 142 C 201/13

Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz kann auch für wiederverkäufliche Medizinprodukte grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Für einen Anspruch auf Wertersatz muss der Verkäufer auf diese Rechtsfolge hinweisen. Führt die einmalige Benutzung eines Medizinprodukts jedoch zu einem Verbot des weiteren Verkaufs i.S.d. § 4 Medizinproduktgesetz (MPG), muss der Verkäufer den Kunden auch darüber ordnungsgemäß belehren.

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03. März 2015 Top-Urteil

Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung eines Mobilfunkvertrags

Kulli und Smartphone liegen auf einer schriftlich verfassten Kündigung eines Mobilfunkvertrages
Urteil des Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg vom 04.12.2014, Az.: 23 C 120/14

Wird ein Mobilfunkvertrag wegen ausbleibender Zahlungen seitens des Verbrauchers vom Mobilfunkanbieter vorzeitig gekündigt, entsteht ein Schadensersatzanspruch über den Zeitraum der ursprünglich noch ausstehenden Vertragslaufzeit. Auf diesen muss der Anbieter einen Abzug von 50% durch die ersparten Aufwendungen vornehmen, wie sich aus der überschlägigen Berechnung der von der Bundesnetzagentur regulierten Terminierungsentgelte ergibt.

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03. März 2015

Keine positiven Nährwerteigenschaften für ein Mischgetränk mit Alkohol

Zwei Gläser mit jeweils einem roten und einem grünen Getränk. Daneben liegen einige Himbeeren.
Urteil des BGH vom 09.10.2014, Az.: I ZR 167/12

a) Informationen über Eigenschaften eines Lebensmittels stellen auch dann, wenn sie sich auf Nährstoffe oder andere Substanzen beziehen, keine Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dar, wenn mit ihnen keine besonderen Eigenschaften des Lebensmittels herausgestellt, sondern lediglich objektive Informationen über die Beschaffenheit oder die Eigenschaften der Gattung von Lebensmitteln mitgeteilt werden, zu der das beworbene Lebensmittel gehört.

b) Der Begriff "Verdünnung" in Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist in Art. 5 und Erwägungsgrund 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 716/2013 dahingehend präzisiert worden, dass als Verdünnung allein die ausschließlich durch Wasser erreichte Verringerung des Alkoholgehalts einer Spirituose unter den Mindestalkoholgehalt gilt, der für die betreffende Spirituose in der entsprechenden Kategorie in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 festgelegt wurde.

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03. März 2015

Schadensersatz bei ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung

Goldenes Paragraphenzeichen liegt auf einem Buch mit der Aufschrift "ZPO"
Urteil des BGH vom 10.07.2014, Az.: I ZR 249/12

Wird eine im Beschlusswege erlassene Verbotsverfügung vor einer förmlichen Parteizustellung formlos der Gegenseite übermittelt, führt dies noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzpflicht nach§ 945 ZPO auslösen kann.

Mit der Zustellung der mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Unterlassungsverfügung muss der Schuldner damit rechnen, dass der Gläubiger jederzeit von der Vollstreckungsmöglichkeit Gebrauch macht und im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die in der Beschlussverfügung ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragt. Bei einer solchen Sachlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Befolgung einer Unterlassungsverpflichtung der Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen dient und nicht freiwillig erfolgt.

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