Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

02. Februar 2015

Google haftet als Störer bei Rechtsverletzung

Lupe vor dem Wort "Suchen" in Google-Farben
Urteil des LG Heidelberg, Az.: 2 O 162/13

Der Betreiber einer Internetsuchmaschine haftet für die Verbreitung persönlichkeitsverletzende Inhalte als Störer, wenn er nach Kenntniserlangung der Rechtverletzung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist einen solchen Inhalt nicht aus den Ergebnissen der Suchmaschine entfernt. Auf die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG kann sich der Betreiber der Suchmaschine nicht berufen, weil er mit der Sortierung und Anzeige von Suchergebnissen in einer bestimmten Reihenfolge eigene Informationen zur Nutzung bereithält.

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29. Januar 2015

Die Weitergabe von Bonusmeilen an Dritte darf eingeschränkt werden

Flugzeug fliegt in der Luft vor blauem Himmel.
Urteil des BGH vom 28.10.2014, Az.: X ZR 79/13

Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens "Prämiendokumente können ausschließlich an Personen verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z.B. Verwandte, Freunde und Bekannte, …"

und

"Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte sind untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich durch Ziffer … gestattet ist."

stellen eine im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms zulässige Bestimmung der vom Anbieter versprochenen Leistung dar und unterliegen damit nicht der Inhaltskontrolle.

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29. Januar 2015

Werbeaussage „Augenzentrum“ ist nicht irreführend

Augenarzt untersucht das Auge einer Patientin
Urteil des VG Düsseldorf vom 19.09.2014, Az.: 7 K 8148/13

Eine Werbung mit der Bezeichnung „Augenzentrum“ für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend, da die Bezeichnung keine konkreten Tatsachenbehauptungen oder Versprechen enthält. Aufgrund der Tatsache, dass eine Legaldefinition für diesen Begriff nicht existiert, begegnet die Frage nach dem Verkehrsverständnis einigen Unklarheiten. Die Klärung dieser Frage kann aber zumindest bei einer Praxis, die ein „Mehr“ an Leistungen anbietet, offen bleiben.

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28. Januar 2015

Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

Eine Online-Auktion wird durch einen Hammer, der auf einer Tastatur abgebildet ist, symbolisiert
Urteil des BGH vom 10.12.2014, Az.: VIII ZR 90/14

Wird eine eBay Auktion vorzeitig ohne rechtlichen Grund abgebrochen, ist der Anbieter dem Höchstbietenden zu Schadensersatz verpflichtet. Die vorzeitige Beendigung eines Angebotes ist nur aus einem der in den eBay-AGB genannten Gründen möglich. Aus den an § 9 Nr. 11 der eBay-AGB anknüpfenden “Weiteren Informationen” lässt sich dabei nicht entnehmen, dass ein Angebot ohne einen dazu berechtigenden Grund zurückgenommen werden darf. Das gilt auch dann, wenn die Auktion noch 12 Stunden oder länger läuft.

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28. Januar 2015

„Mir reicht‘s. Ich geh schaukeln.“ nicht als Marke eintragungsfähig

Schwarzes R mit schwarzer Umrandung.
Beschluss des Bundespatentgerichts vom 01.07.2014, Az.: 27 W (pat) 521/14

Der Wortfolge „Mir reicht’s. ich geh schaukeln.“ fehlt die für eine Eintragung als Marke notwendige Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum würde die Wortfolge lediglich als „Fun-Spruch“ wahrnehmen, nicht jedoch als Herkunftshinweis der Kleidung. Auch eine Anbringung der Marke auf einem Etikett auf der Innenseite der Kleidung würde keine Unterscheidungskraft begründen.

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27. Januar 2015

K-Theory

gestapelte Zeitungen
K-Theory

a) Der Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, sind zur Auslegung der Urteilsformel der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, heranzuziehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Mai 1997- VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05,GRUR 2008, 933 = WRP 2008, 1227 - Schmiermittel). Bei einem Anerkenntnisurteil kommt es für die Auslegung der Urteilsformel in erster Linie darauf an, was die Parteien gewollt und erklärt haben (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, BGHZ 5, 189 - Zwilling).

b) Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung einer Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010,1090 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406).

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27. Januar 2015

Zu den erforderlichen Angaben bei der Bewerbung von Fahrzeugen mittels Videoclips

blaues Auto vor weißem Hintergrund.
Urteil des LG Wuppertal vom 31.10.2014, Az.: 12 O 25/14

Wird ein neuer Personenkraftwagen mittels eines YouTube-Films im Internet beworben, so müssen gemäß der PKW-EnVKV auch Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emmissionen gemacht werden. Dies gilt nicht nur für das konkrete Anbieten zum Kauf im Internet, sondern auch für das bloße Ausstellen des Fahrzeugs. Ein solcher Videoclip ist auch nicht den audiovisuellen Mediendiensten zuzuordnen, da er allein Werbezwecken dient.

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27. Januar 2015

Patient hat keinen Anspruch auf Privatanschrift eines angestellten Arztes

Frau in Arztkittel hält sich die Hände vor das Gesicht.
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.01.2015, Az.: VI ZR 137/14

Ein Patient hat gegen den Klinikträger keinen Anspruch auf Preisgabe der Privatanschrift eines angestellten Arztes. So besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Einsicht in die den Patienten betreffenden Krankenunterlagen, sowie auf Mitteilung des Namen des ihn behandelnden Arztes. Die vom Arbeitgeber für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten dürfen jedoch nicht an Dritte weitergeleitet werden. Dies bedarf vielmehr der Einwilligung des Betroffenen oder der besonderen Gestattung durch eine Rechtsvorschrift.

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27. Januar 2015

Impressumspflicht gilt auch für versehentlich online gestellte Websites

Impressum in weißen Buchstaben, umzingelt von weißen Paragraphenzeichen.
Urteil des LG Essen vom 13.11.2014, Az.: 4 O 97/14

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG gilt auch für veraltete Websites, die nur versehentlich aktiviert und dann vergessen wurden. Dem steht auch nicht entgegen, dass es aufgrund des veralteten Inhalts nicht mehr zu einem unmittelbaren Vertragsschluss über die Website kommen kann, sondern nur zu einer Kontaktaufnahme. Auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit ist als Telemediendienst anzusehen.

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