Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

23. März 2015

Kohl-Zitate dürfen teilweise nicht weiter veröffentlicht werden

Würfel mit jweils einem Buchstaben, die den Schriftzug "Biographie" ergeben und auf einem Textblatt liegen
Urteil des LG Köln vom 13.11.2014, Az.: 14 O 315/14

Die in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verwendeten Zitate des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl dürfen teilweise nicht weiter verwendet und veröffentlicht werden. Der Journalist Schwan hatte mit der Veröffentlichung bestimmter Zitate, ohne Zustimmung von Helmut Kohl, gegen seine vertraglich vereinbarte Geheimhaltungspflicht verstoßen. Gegen den Co-Autor und den Verlag steht Kohl ein Anspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Ein Teil der Zitate darf jedoch weiterhin veröffentlicht werden, da bei jedem Zitat eine Abwägung zwischen der Presse- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht stattfinden muss.

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20. März 2015

Angemessenheit von Vertragsstrafen zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr

Zwei Frauen mit Einkaufstüten, die vor einem Schaufenster stehen
Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22.12.2014, Az.: 3 W 123/14

Die Höhe eines Vertragsstrafeversprechens im Rahmen einer Unterlassungsverpflichtungserklärung muss geeignet sein, um die Gefahr einer künftigen Wiederholung der Verletzungshandlung auszuschließen. Insbesondere bei einem Unternehmen, welches mehrere Filialen unterhält, ist eine Vertragsstrafe von € 1.000,00 bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Schaufensterpreisauszeichnung zu niedrig. Auch bei einem Erstverstoß wäre die Vertragsstrafe nicht unter diesem Betrag festzusetzen.

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19. März 2015

Angabe „Made in Germany“ bei im Ausland hergestellten Kondomen unzulässig

Schritzug "Made in Germany" mit den deutschen Nationalfarben im Hintergund
Beschluss des BGH vom 27.11.2014, Az.: I ZR 16/14

Kondome dürfen nur dann als „Made in Germany“ gekennzeichnet werden, wenn das Produkt seine aus Sicht des Verkehrs maßgebende Qualität und charakteristischen Eigenschaften in Deutschland erhalten hat. Werden die wesentlichen Eigenschaften wie Dichtigkeit und Reißfestigkeit hingegen im Ausland geschaffen und findet lediglich die Kontrolle in Deutschland statt, ist die Verwendung der Angabe „Made in Germany“ unzulässig. Der Verkehr erwartet hinter „Made in Germany“, dass der Fertigungsprozess in Deutschland stattgefunden hat.

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19. März 2015

Kein Regelstreitwert in Wettbewerbssachen

rote ZPO auf zwei anderen Büchern
Beschluss des BGH vom 22.01.2015, Az.: I ZR 95/14

Die Festsetzung eines Regelstreitwertes für durchschnittliche Wettbewerbssachen ist nicht mit den gesetzlichen Regelungen des § 3 ZPO und § 51 II GKG vereinbar.

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19. März 2015 Top-Urteil

Bei Werbung für fremde Angebote haftet eBay für deren Rechtsverletzungen

Richterhammer auf Tastatur
Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 240/12

a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er Anzeigen im Internet geschaltet hat, die über einen elektronischen Verweis zu Angebotslisten führen, in denen auch die Marken der Klägerin verletzende Angebote enthalten sind.

b) Beschränkt der Markeninhaber den gegen den Marktplatzbetreiber wegen markenrechtsverletzender Verkaufsangebote Dritter gerichteten Unterlassungsanspruch nicht auf die konkrete Verletzungsform, hat er auch vorzutragen, dass die von ihm im Klageantrag genannten abstrakten Kriterien es dem Marktplatzbetreiber ermöglichen, problemlos und zweifelsfrei festzustellen, ob ein Handeln des Anbieters im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

c) Stellt der Betreiber eines Internetmarktplatzes dem Nutzer eine Funktion zur automatischen Unterrichtung über neue Angebote durch E-Mails zur Verfügung, löst dies keine gesteigerten Überwachungspflichten aus.

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19. März 2015

Erhebung von Rundfunkgebühren ist nicht verfassungswidrig

Ordner mit der Beschriftung "Rundfunkgebühren" auf offenem Ordner mit Geldscheinen
Urteil des OVG Münster, Pressemitteilung vom 12.03.2015, Az.: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14, 2 A 2423/14

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist nicht verfassungswidrig. Die Berufung dreier privater Kläger gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen wurde zurückgewiesen. Es handle sich insbesondere, trotz der allgemeinen Erhebung des Beitrags für jede Wohnung, nicht um eine Steuer, sondern eine Gegenleistung für die Möglichkeit Rundfunk zu empfangen, von der in einer Wohnung typischerweise Gebrauch gemacht würde. Außerdem verstoße der Beitrag weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, noch gegen das Persönlichkeitsrecht.

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16. März 2015

Werbebegriff „Resort“ ohne entsprechendes Freizeit oder Gastronomieangebot unzulässig

Urlaubsresort und Palmen am Meer
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.12.2014, Az.: I-2 U 30/14

Ein einzelnes zur Vermietung stehendes Ferienhaus, welches unter der Internetadresse „www.Resort-B.eu“ beworben wird, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung gem. §5 I Nr.1 II und somit eine unlautere Handlung nach §3 UWG.

Ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises verbindet mit dem Begriff „Resort“ ein über die bloße Beherbergung hinaus gehendes Angebot an Freizeit- und Gastronomie. Dabei ist es unerheblich ob diese Zusatzangebote vom Betreiber selbst oder von einem Dritten bereitgestellt werden. Ist ein Freizeit- und Gastronomieangebot nicht oder noch nicht gegeben, ist eine Verwendung des Begriffs „Resort“ für die Zeit des Fehlens eines solchen Angebots unzulässig und gemäß § 8 I S.1 UWG zu unterlassen.

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16. März 2015

Begründung von Beschlüssen der Kommission für Jugendmedienschutz

rote Taste mit Aufschrift "Jugendschutz" auf Tastatur
Urteil des BayVGH vom 19.09.2013, Az.: 7 BV 13.196

Untersagungsbeschlüsse der Kommission für Jugendmedienschutz müssen schriftlich begründet werden, da ein zusammenfassendes Protokoll der Sitzung über die Ergebnisse einer Besprechung von jugendschutzwidrigen Erotik-Teletextangeboten verschiedener Anbieter nicht ausreichend ist. Dieser Niederschrift kann man lediglich entnehmen, dass eine inhaltlichen Bewertung der Angebote und Diskussion stattgefunden habe, aber nicht auf welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen die Beschlüsse gestützt werden.

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16. März 2015

Vodafone-Werbung „SKY für unterwegs“ ist wegen Irreführung unzulässig

Hand hält weißes Smartphone auf dem ein Fußballspieler zu sehen ist
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14

Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.

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