Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

13. Mai 2014

Behauptung eines Nichtberechtigten, Urheberrechte zu lizensieren, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 05.11.2013, Az.: 11 U 92/12

Ein Nichtberechtigter, der vorgibt Urheberrechte zu lizensieren, die er nicht innehat, begeht damit noch keine Urheberrechtsverletzung, da es an der Vornahme einer ausschließlich dem Urheber vorbehaltenen Nutzungshandlung fehlt. Die Behauptung, zur Weiterveräußerung von zuvor erworbener Software berechtigt zu sein, stellt auch keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, da vertragliche Verwendungsbeschränkungen in den AGB von Softwareüberlassungsverträgen, die die Erschöpfungswirkung aushebeln, regelmäßig unwirksam sind.

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13. Mai 2014 Top-Urteil

EuGH zum „Recht auf Vergessenwerden“ – Verantwortlichkeit Googles für Suchergebnisse

Kopf eines digitalen Mensch umgeben von Binärcodes.
Pressemitteilung Nr. 70/14 des EuGH zum Urteil vom 13.05.2014, Az.: C-131/12

Suchmaschinenbetreiber wie Google können sich nicht darauf berufen, dass die dem Nutzer präsentierten Suchergebnisse keine von den Suchmaschinenbetreibern selbst erstellten Inhalte, sondern lediglich Verlinkungen auf Webseiten Dritter sind. Die automatische und systematische Durchsuchung des Internets, die Speicherung dieser gesammelten Daten auf Servern und die Bereitstellung bei Suchanfragen durch die Nutzer ist als eine Verarbeitung durch die Betreiber von Suchmaschinen anzusehen.

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12. Mai 2014

Automatische Empfangsbestätigungen können unerwünschte E-Mail Werbung darstellen

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 25.04.2014, Az.: 10 C 225/14

Die Zusendung unerwünschter Werbung per E-Mail an Verbraucher stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und löst einen Unterlassungsanspruch aus. Unter dieses Spam-Verbot fallen dabei auch automatisierte Eingangsbestätigungen für den Erhalt von E-Mails (sog. Autoreplys), sofern diese Werbung enthalten. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Werbung lediglich im Abspann der E-Mail befindet, da für einen Verstoß bereits der Versuch ausreicht, ein Produkt oder Leistungen zu bewerben.

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12. Mai 2014

Pauschalbeträge eines Telekommunikationsanbieters in Höhe von 13,00 € für eine Rücklastschrift und 9,00 € für eine Mahnung sind überhöht

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.02.2014, Az.: I-6 U 84/13

Pauschale Rücklastschriftkosten in Höhe von 13,00 € und Mahnkosten in Höhe von 9,00 €  bei der Abwicklung von Internet- und DSL-Verträgen sind überhöht und AGB-rechtlich unzulässig, da sie den zu erwartenden Schaden übersteigen. Die systematische Inrechnungstellung der Pauschalen, ohne Vereinbarung in den AGB, ist ebenfalls unzulässig, da dies eine Umgehung des AGB-Rechts darstellt und entsprechende AGB-Klauseln unwirksam wären.

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12. Mai 2014

Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen und geschmacksmusterrechtlichen Nachahmungsschutz für ein Reifenprofil

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.03.2014, Az.: 6 U 254/12

Die Beurteilung der geschmacksmusterrechtlichen Eigentümlichkeit eines Reifenprofils ist durch Gesamtvergleich des vorbekannten Formenschatzes - unter Bewertung und Gewichtung der einzelnen Formen des Musters – und des damit erzeugten Gesamteindrucks aus Sicht eines Durchschnittsbetrachters vorzunehmen. Der durch die bestimmte Verwendung funktionsbedingt begrenzte Gestaltungsspielraum der Reifenprofile muss dabei Berücksichtigung finden. Für eine wettbewerbsrechtliche Eigenart des Reifenprofils ist hingegen erforderlich, dass es im Vergleich zu anderen Profilen besonders auffällige und charakteristische Merkmale aufweist, die dem Verbraucher in Erinnerung bleiben.

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12. Mai 2014

Zur Zulässigkeit virtueller Todesanzeigen mit Kondolenzfunktion

Urteil des LG Saarbrücken vom 14.02.2014, Az.: 13 S 4/14

Die Erstellung "virtueller Grabstätten" im Internet verstößt nicht gegen das Datenschutzrecht und das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen, wenn die Daten der Todesanzeige aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen wurden und es sich um wertneutrale Daten ohne wertenden Bezug zur Persönlichkeit des Verstorbenen handelt. Diese Bewertung ändert sich auch nicht dadurch, dass die Daten durch eine Veröffentlichung im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gegebenenfalls auch dauerhaft verfügbar gemacht werden. Einträge in virtuellen Kondolenzbüchern hingegen, die den Eindruck erwecken, der Verstorbene habe eine außereheliche Liebesbeziehung unterhalten, verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrechts der Ehegattin und sind unverzüglich zu löschen.

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09. Mai 2014

Zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke durch „keyword advertising“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.04.2014, Az.: 6 U 272/10

Die Verwendung einer bekannten Marke als Keyword für die Werbeanzeige eines Dritten - in der Weise, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaske bei Google eine Anzeige des Dritten erscheint, in welcher die fremde Marke selbst nicht genannt wird - stellt eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft und der Wertschätzung der bekannten Marke dar, wenn die unter der Marke angebotenen Waren oder Dienstleistungen durch die Anzeige in ein negatives Licht gerückt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Angebot des Markeninhabers aufgrund des Inhalts der Anzeige aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als stark überteuert erscheint.

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08. Mai 2014

Keine Warenähnlichkeit bei „DESPERADOS“ und „DESPERADO“

Beschluss des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZB 63/12

Trotz des hohen Maßes an Zeichenähnlichkeit der Marken „DESPERADOS“ und „DESPERADO“ besteht mangels Warenähnlichkeit – Bier auf der einen, Esswaren auf der anderen Seite - keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.  Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit kann zwar die funktionelle Ergänzung der Waren von Bedeutung sein. Durch den Umstand, dass die Übereinstimmung bei den Marken beim Warenauftritt und in der Werbung bei diesen Gegebenheiten nicht genutzt wird, wird dem Verkehr jedoch eher der Eindruck vermittelt, dass die Übereinstimmung bei den Marken nicht auf einer solchen Ursprungsidentität beruht.

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07. Mai 2014

Unzulässige Werbung mit ‚gesundheitsfördernd‘ ohne ensprechende wissenschaftliche Belege

Urteil des LG Rostock vom 18.01.2013, Az.: 6 HK O 83/12

Die Bewerbung eines Schuhmodells mit gesundheitsfördernder Wirkung allein durch das Tragen desselbigen stellt dann eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn diese nicht wie angeführt wissenschaftlich belegt ist. Wird dem Produkt beispielsweise eine allgemein erhöhte Muskelaktivität im Mittel um 30% zugesprochen, betrifft diese aber tatsächlich lediglich einen Muskel und ist nur im Einzelfall eine Steigerung um bis zu 29% zu erreichen, so ist diese Ausweitung des Studien-Ergebnisses unzulässig.

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