Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

28. April 2014

Zurechnung von Mitarbeitern vermittelnder „Partnershops“

Beschluss des AG Saarbrücken vom 02.04.2014, Az.: 121 C 24/13 (09)

Mobilfunkanbieter müssen sich Handlungen, die von Mitarbeitern vermittelnder Partnershops begangen werden, zurechnen lassen. Erfolgt durch dessen Personal eine Täuschung beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags, so steht dem Kunden die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gegenüber dem Anbieter offen. Der Partnershop wird hierbei durch seinen Mitarbeiter zum Verhandlungsgehilfen und damit zum zurechenbaren Nicht-Dritten.

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28. April 2014

Zahlungsempfängern kann untersagt werden, eine Bearbeitungsgebühr vom Zahler zu verlangen

Urteil des EuGH vom 09.04.2014, Az.: C-616/11

Die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass sie den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Befugnis einräumt, das Recht des Zahlungsempfängers, vom Zahler ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments zu verlangen, zu begrenzen oder zu untersagen. Die Ausübung dieser Befugnis setzt voraus, dass die nationale Regelung insgesamt der Notwendigkeit Rechnung trägt, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern, doch verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei ihrer Umsetzung.

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28. April 2014

Kein Unterlassungsanspruch gegen rechtliche Bewertung

Pressemitteilung Nr. 10/2014 des VG Trier zum Urteil vom 26.03.2014, Az.:5 K 1328/13.TR

Äußerungen über eine rechtliche Bewertung können keinen Unterlassungsanspruch begründen, wenn es sich lediglich um ein wertendes Urteil handelt, dass nicht durch Tatsachen belegt worden ist. Eine solche Wertung ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt.

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28. April 2014

smartbook

Beschluss des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZB 59/12

a) Für die Beurteilung der Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 MarkenG einerseits und der Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 4 bis 10 MarkenG andererseits gelten keine unterschiedlich strengen Maßstäbe. Die jeweiligen Eintragungshindernisse sind vielmehr unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses auszulegen, das jedem von ihnen zugrunde liegt.

b) Im Löschungsverfahren muss auch bei einem lange zurückliegenden Eintragungsverfahren das Vorliegen eines Schutzhindernisses zum Zeitpunkt der Markenanmeldung zuverlässig festgestellt werden. In Zweifelsfällen darf eine Löschung der Marke nicht erfolgen.

c) Eine dem Eintragungsverfahren nachfolgende, die Waren oder Dienstleistungen beschreibende Verwendung des Markenworts ist kein Indiz für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke, wenn die beschreibende Verwendung vom Löschungsantragsteller veranlasst worden ist.

d) Weist eine Wortfolge (hier: smartbook for smart people) einen unterscheidungskräftigen Bestandteil auf (hier: smartbook), wird dies im Regelfall dazu führen, dass auch der Wortfolge in ihrer Gesamtheit die Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht fehlt.

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28. April 2014

Betrieb von Luxus-Taxi-Dienst in Berlin untersagt

Urteil des LG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/14

Das Betreiben eines taxenähnlichen Verkehrs, bei dem Fahrgäste über eine App eine im Stadtgebiet wartende Limousine samt Fahrer anfordern, ist eine genehmigungspflichtige Beförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und kein Mietwagenservice. Da der Anbieter des Chauffeurservices selbige jedoch nicht vorweisen kann, wurde der Betrieb untersagt. Es wurde seitens des Unternehmens bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung vorzugehen.

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28. April 2014

Im Einzelunternehmen gibt es keinen Geschäftsführer

Urteil des OLG München vom 14.11.2013, Az.:6 U 1888/13

Wird im Impressum eines Unternehmens ein Geschäftsführer genannt, so geht der Verkehr davon aus, dass es sich dabei um eine GmbH handelt. Gibt allerdings ein Einzelunternehmer sich selbst als Geschäftsführer an, so stellt dies eine Irreführung dar, da sich dahinter nicht - wie erwartet - eine juristische Person, sondern lediglich eine einzelne Person verbirgt.

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25. April 2014

Keine Informationspflicht über Identität und Anschrift des Unternehmens bei Online-Angebot über einen Gutschein

Urteil des BGH vom 09.10.2013, Az.: I ZR 24/12

Der Anbieter von Gutscheinen für „Erlebnisse“ (hier: Ballonfahrt in den Alpen), die innerhalb von drei Jahren vom Kunden oder einer von ihm beschenkten Person bei Drittunternehmen Erlebnispartnern) eingelöst werden können, ist nicht gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 Fall 2 UWG gehalten, bereits beim annahmefähigen Angebot des Erlebnisses auf seiner Internetseite über Identität und Anschrift des die Ballonfahrt durchführenden Unternehmens zu informieren.

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25. April 2014

Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 04.12.2013, Az.: 28 O 347/13

Derjenige, der sich an eine fremde Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder auf Amazon anhängt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht, da er die Lichtbilder nicht in eigener Person öffentlich zugänglich macht. Vielmehr nutzt er lediglich eine andernorts erfolgte öffentliche Zugänglichmachung für eigene Angebotszwecke. Es fehlt daher an einer täterschaftlichen Verletzung. Für eine solche wäre die Kontrolle über das Bereithalten des Bildes erforderlich.

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