Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

10. April 2014

Zur widerrechtlichen markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Marke

Urteil des LG Hamburg vom 16.10.2012, Az.: 416 HKO 87/12

Die Verwendung eines Standbeutels für fruchthaltige Erfrischungsgetränke, dessen Form nahezu identisch mit dem der "Capri-Sonne" ist, stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dem als dreidimensionale Marke eingetragenen "Capri-Sonne"- Standbeutel kommt aufgrund seines Bekanntheitsgrades und der Tatsache, dass Standbeutel im Bereich der fruchthaltigen Getränke in Deutschland alleinig für die "Capri-Sonne" als Verpackung verwendet werden, eine hohe Kennzeichnungskraft zu. Seine Formgestaltung wird vom Verkehrskreis vielmehr als Herkunftshinweis für den Markeninhaber verstanden, weshalb auch Verwechslungsgefahr besteht.

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10. April 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes nach der Kündigung eines Mobilfunkvertrags zum Pauschaltarif

Urteil des AG Bad Urach vom 29.11.2013, Az.: 1 C 440/13

Bei der Kündigung eines Mobilfunkvertrages zum Pauschaltarif kann bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit nicht das volle monatlich vereinbarte Entgelt gefordert werden. Es sind insoweit ersparte Aufwendungen in Abzug zu bringen, die auch geschätzt werden können. Im konkreten Fall erachtet das Gericht eine Schadensminderung um 50% als angemessen. Dem Telekommunikationsunternehmen entstehen nach Ansicht des Gerichts keine Fremdkosten in einer Höhe, die eine volle Begleichung bei gleichzeitiger Nichtinanspruchnahme der Dienste rechtfertigen würden. Hiervon ausgenommen sind etwaige Gebühren von Mahnung, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten.

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10. April 2014

Streitwert einer „Forensperre“

Urteil des AG Berlin-Schöneberg vom 13.02.2014, Az.: 2 C 391/13

Streitwert für das Vorgehen gegen den Ausschluss aus einem Forum im Internet ist in Höhe von 2.000 Euro gerechtfertigt, wenn es sich um ein kostenloses Forum handelt, in dem allgemeine Themen diskutiert werden, die auch bei anderen Forenanbietern zu finden sind.

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10. April 2014

Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben werden

Urteil des LG Bielefeld vom 15.10.2013, Az.: 17 O 122/13

Bei der Vermittlung von Wohnungen auf einer Immobilienplattform gegenüber Verbrauchern muss in Angeboten die Maklerprovision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben werden. Die in einem Angebot enthaltene Angabe "2 KM zzgl. gesetzl. MwSt." zur Höhe der Courtage verstößt gegen die Preisangabenverordnung und stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

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10. April 2014

Keine Urheberrechtsverletzung an Architektenplänen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.01.2014, Az.: 11 U 111/12

Die einmalige Präsentation von Plänen eines Architekten durch dessen Arbeitgeber ist keine Urheberrechtsverletzung, wenn es sich um eine Präsentation für Kaufinteressenten handelt. Da es sich bei einer solchen Vorführung weder um eine Vervielfältigung noch um eine Veröffentlichung handelt, sind keine Schadensersatzansprüche gegeben.

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10. April 2014

Abmahnung durch mehrere Mitinhaber eines Patents

Urteil des LG Mannheim vom 26.11.2013, Az.: 2 O 315/12

Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist derselbe, wenn ein Unterlassungsanspruch aus einem gemeinsamen Patent vorliegt. Macht der Anwalt den Unterlassungsanspruch für die Pateninhaber zusammen geltend, steht ihm die Erhöhungsgebühr nach Ziffer 1008 VV RVG zu, da der Anwalt für zwei Kläger wegen desselben Rechts (aus dem Patent) vorgeht. Diese ist auch erstattungsfähig, wobei insbesondere dabei unbeachtlich ist, dass jeder Patentinhaber seine Rechte grundsätzlich auch alleine im Wege der Prozessstandschaft durchsetzen könnte.

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 139 Abs. 2 PatG für die Kosten, die dem Patentinhaber aufgrund der Inanspruchnahme einer falschen Person entstanden sind, da grundsätzlich kein innerer Zusammenhang zwischen der Patentverletzung und der falschen Inanspruchnahme besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Patentverletzer selbst für die Möglichkeit der Verwechslung verantwortlich ist.

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10. April 2014

test

Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZB 65/12

a) Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist im Eintragungs- und Löschungsverfahren für die Prüfung maßgeblich, ob das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden ist, wenn der Anmelder sich nicht mit einer Zeitrangverschiebung nach § 37 Abs. 2 MarkenG einverstanden erklärt hat.

b) Liegt der Prüfung der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG im Eintragungs- oder Löschungsverfahren ein Meinungsforschungsgutachten zugrunde, ist bei einer statistisch ausreichend großen Stichprobe vom ermittelten Durchschnittswert ohne Berücksichtigung der Fehlertoleranz auszugehen.

c) Wird die Streitmarke zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) nicht mehr isoliert, sondern nur noch als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens benutzt, kann aufgrund der Verwendung des zusammengesetzten Zeichens auf eine fortbestehende Verkehrsdurchsetzung der Streitmarke nur geschlossen werden, wenn diese in dem zusammengesetzten Zeichen nicht dergestalt aufgeht, dass sie nicht mehr als Herkunftshinweis wahrgenommen wird.</p

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10. April 2014

Veröffentlichung von Verstößen gegen Hygieneanforderungen unzulässig

Beschluss des VG Osnabrück vom 08.05.2013, Az.: 6 B 18/13

Bestehen erhebliche Zweifel daran, ob  die Rechtsgrundlage, die eine Internetveröffentlichung von Pflichtverletzungen gegen Hygieneanforderungen zum Inhalt hat,  mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, so überwiegt das Interesse desjenigen, zu dessen Lasten die Bekanntgabe erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er befürchten muss,  dass die Veröffentlichung schwerwiegende nachteilige Konsequenzen für den Betrieb mit sich bringt, die sich wahrscheinlich nicht mehr beheben lassen. Gerade dann wenn das Hygienevergehen, das mit der Veröffentlichung thematisiert werden sollte, bereits behoben ist, besteht nur ein geringere Informationsinteresse zugunsten der Allgemeinheit.

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10. April 2014

Verantwortlichkeit eines Webseitenbetreibers für Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 1879/12

Das Zugänglichmachen von pornografischen, indizierten und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten verstößt gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, sofern der Anbieter nicht dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche das Angebot üblicherweise nicht wahrnehmen. Ein Anbieter muss sich auch den Inhalt verlinkter Seiten zurechnen lassen, wenn er sich diesen zu Eigen gemacht hat, indem er den zu erreichenden Inhalt, beispielsweise durch Zuordnung bestimmter Kategorien, beschreibt und sich nicht auf eine bloße Auflistung der Links beschränkt. Da hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten im Internet weder die Änderung noch die Löschung von Inhalten irreversible Zustände schaffen, stehen auch ein Anbieterwechsel und die Übertragung der Domaininhaberschaft einer Beanstandung dieses rechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit nicht entgegen.

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10. April 2014

„Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands“: Werbeaussage bei 80% Fremdbeteiligung irreführend

Urteil des OLG Köln vom 05.07.2013, Az.: 6 U 4/13

Die Aussage "Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands" ist irreführend, wenn an diesem Unternehmen zwei große Verlagsgruppen jeweils einen Anteil von 40% und damit die Möglichkeit haben, gemeinsam bestimmenden Einfluss auf dieses zu nehmen. Das so werbende Unternehmen ist daher auf Grund der tatsächlich bestehenden Fremdbeteiligung alles andere als "unabhängig".

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