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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
30. April 2012 Urteil des LG Freiburg vom 23.04.2012, Az.: 12 O 44/12 Die kostenlose aber umsatzabhängige Gabe eines iPad an Augenoptiker durch einen Brillenglashersteller stellt, sofern das iPad zur Kundenberatung eingesetzt wird, keine unzulässige Werbegabe dar. Es kann angenommen werden, dass die Gewährung des iPad weniger dazu dienen soll, die Optiker dazu anzureizen, verstärkt die Gläser des jeweiligen Herstellers zu verkaufen. Vielmehr hat das iPad die Aufgabe, den Absatz des Augenoptikers, soweit es um von dem Brillenglashersteller hergestellte Gläser geht, zu fördern.
Weiterlesen 30. April 2012 Beschluss des KG Berlin vom 08.03.2012, Az.: 10 W 15/12 Ist eine Gegendarstellung "im gleichen Teil des Druckwerks" wie der beanstandete Text zu veröffentlichen, bedeutet dies zwar nicht zwangsläufig, dass die Gegendarstellung auf der gleichen Seite platziert werden muss. Allerdings darf sie auch nicht in einem völlig anderen Themenbereich "versteckt“ werden. Jedenfalls ist der Zweck einer Gegendarstellung verfehlt, wenn sich die ursprüngliche Meldung im Lokalteil befand, die Gegendarstellung aber im Bereich mit Nachrichten aus Deutschland und der Welt gedruckt wird.
Weiterlesen 30. April 2012 Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 28.03.2012, Az.: 19 U 238/11 Wird ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt, darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Da die Bank mit der Führung eines Pfändungsschutzkontos eine gesetzliche Pflicht erfüllt, darf sie für diese Leistung keine Zusatzgebühren verlangen. Entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligen die Kunden unangemessen und sind damit nichtig.
Weiterlesen 30. April 2012 Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10 a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.
b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
Weiterlesen 30. April 2012 Urteil des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10 a) Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters ein dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters.
b) Aus einem geringen Startpreis (hier: 1 €) bei einer Internetauktion ergeben sich keine Rückschlüsse auf den Wert des Versteigerungsobjekts.
c) Ob und mit welchem Inhalt bei einer Internetauktion durch die Angebotsbeschreibung des Anbieters eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Meistbietenden zustande kommt, ist unter umfassender Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
d) Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von der Unechtheit eines im Internet unter Angabe des Markennamens versteigerten Luxusobjekts kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es sei erfahrungswidrig, dass ein solcher Gegenstand mit einem Startpreis von nur einem Euro angeboten werde.
Weiterlesen 27. April 2012 Urteil des OLG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11 Ein Unternehmen, dass Domains für seine Kunden „parkt“, haftet als Störer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es auf die Rechtsverletzung per Email hingewiesen wurde und trotzdem untätig blieb.
Weiterlesen 27. April 2012 Urteil des OLG Köln vom 03.02.2012, Az.: 6 U 76/11 Die von der Rechtsprechung zur sogenannten Störerhaftung der Medien entwickelten Kriterien können, obwohl die Rechtsfigur der Störerhaftung für das Lauterkeitsrecht inzwischen aufgegeben worden ist, für diese Beurteilung weiter herangezogen werden. Danach beschränkt sich die Prüfpflicht angesichts der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) und wegen des im Anzeigengeschäft herrschenden Zeitdrucks grundsätzlich auf die Vermeidung grober und eindeutiger, unschwer erkennbarer Verstöße. Dem Verleger einer Zeitschrift ist es zuzumuten, Werbeanzeigen auf ihre Wettbewerbswidrigkeit hin zu kontrollieren. Dies gilt vor allem im Bereich der Gesundheitsvorsorge im Rahmen einer Schlankheitswerbung und wenn dem Verleger die Wettbewerbswidrigkeit aufgrund einer vorherigen Abmahnung bezüglich des beworbenen Produkts bekannt ist.
Weiterlesen 27. April 2012 Beschluss des BPatG vom 19.04.2012, Az.: 28 W (pat) 537/10 Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "1 DAYTONA RACING" und der Wort-/Bildmarke bzw. Wortmarke "DAYTONA". Zum einen ist der Begriff "Daytona" als geographische Angabe ohnehin nicht schutzfähig. Zum anderen kommt den beiden Widerspruchsmarken auch keine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu. Dazu müssten beide dem Publikum aufgrund einer häufigen Benutzung im Inland bekannt sein - die Durchführung des bekannten Motoradrennens als Hauptdienstleistung findet jedoch im Ausland statt.
Weiterlesen 27. April 2012 Urteil des LG Bonn vom 28.03.2012, Az.: 5 S 205/11 Wird ein fremder Account bei einer Internet-Auktion gebraucht, so liegt in der Regel ein Handeln unter fremden Namen vor. Für die Frage, ob der tatsächlich Handelnde oder der Accountinhaber Vertragspartner wird, kommt es auf den Empfängerhorizont des anderen Vertragsteils an. Der Verkäufer muss sich dabei auf die abrufbaren Daten des Käufers verlassen können, so dass ein Eigengeschäft des Handelnden mangels Erkennbarkeit der abweichenden Identität regelmäßig nicht in Betracht kommt.
Weiterlesen 27. April 2012 Pressemitteilung des LG Hamburg vom 21.03.2012, Az.: 608 KLs 8/11
Das Landgericht Hamburg hat im Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Abo-Fallen im Internet Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen verhängt. Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen täuschten die Angeklagten den Kunden vor, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen. Tatsächlich waren jedoch keine Verträge zustande gekommen, weil den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer sinnlosen Angebote und der gezielten Gestaltung ihrer Websites klar war, dass Kunden, die sich dort anmeldeten, den Kostenhinweis übersehen hatten.
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