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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
04. Juni 2012 Urteil des LG Offenburg vom 15.05.2012, Az.: 1 S 151/11
Wird im Angebotsschreiben der Kostenhinweis für den Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis „getarnt“ (Preis im Adressfeld), so ist dies überraschend i.S.d. § 305 c Abs. 1 BGB. Außerdem berechtigt dies zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wenn das zur Täuschung geeignete Schreiben planmäßig eingesetzt wird, um unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens"
gezielt die Schädigung des Adressaten zu verfolgen.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Urteil des OLG Hamm vom 08.03.2012, Az.: I-4 U 174/11 Das Bewerben von Sitzgelegenheiten aus „Textilleder“ führt Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Zwar tritt der Begriff in letzter Zeit häufiger auf, doch versteht der verständige Verbraucher darunter Möbel, die zum Teil aus Leder und Textil gefertigt sind. Tatsächlich jedoch handelt es sich um Kunstleder.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Urteil des OLG Zweibrücken vom 24.05.2012, Az.: 4 U 17/10 Es ist irreführend, wenn ein Produkt mit einem Testergebnis beworben wird, welches bereits durch den Urheber der Bewertung revidiert wurde.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Pressemitteilung des BGH vom 01.06.2012, Az.: I ZR 234/10 Der Bundesgerichtshof hat den Axel-Springer-Verlag zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 50.000,00 EUR verurteilt. Dieser hatte den bereits verstorbenen Gunter Sachs durch eine Abbildung und dazu gehörige Berichterstattung in der "Bild am Sonntag" ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken vereinnahmt und so sein Recht am eigenen Bild verletzt. Dass dies nicht in einer eigens gekennzeichneten Werbeanzeige, sondern im Rahmen eines redaktionellen Artikels geschah, ist nach Auffassung des BGH unbeachtlich.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 135/10
Weder die Verwendung von "zappa.com" noch "Zappa Records" stellen eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „ZAPPA“ dar. Durch den Verfall der Marke kann diese auch nicht durch die Verwendung des Begriffs "Zappanale" für ein Musikfestival verletzt werden.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Urteil des BGH vom 27.03.2012, Az.: VI ZR 144/11
Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 73/10 Eine Honorarregelung, die bestimmt, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll, muss dem Transparenzgebot entsprechen. Dies ist gegeben, wenn Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen "in jedem Fall" abgegolten sein sollen. Unwirksam ist dagegen die Klausel nach der sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richtet, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2012, Az.: 324 O 596/11 Ein Blog-Betreiber haftet als Verbreiter eines rechtsverletzenden Fernsehbeitrages, wenn er im Rahmen seines Blog-Beitrags einen Hyperlink auf das entsprechende YouTube-Video des Fersehberichts setzt, ohne seinen Prüfpflichten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit desselben nachgekommen zu sein.
Weiterlesen 30. Mai 2012 Urteil des LG Wiesbaden vom 07.12.2011, Az.: 11 O 29/11
Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel darf nur durch Apotheken erfolgen. Die Versendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln kann auch durch Logistik-Unternehmen geschehen. Allerdings darf nicht der Anschein erweckt werden, dass das Logistik-Unternehmen die Arzneimittel vertreibt und nicht die dahinter stehende Apotheke.
Weiterlesen 30. Mai 2012 Beschluss des BGH vom 06.12.2011, Az.: KVR 95/10 a) Für die Frage, ob der Erwerb mehrerer verselbständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens einen einheitlichen Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB darstellt, ist maßgeblich, ob der Vermögenserwerb bei wirtschaftlicher Betrachtung ein einheitlicher Vorgang ist, der geeignet ist, die Marktstruktur zu beeinflussen.
b) Die indizielle Bedeutung von Marktstrukturmerkmalen, die eine enge Reaktionsverbundenheit der Mitglieder eines Oligopols erwarten lassen, für eine gemeinsame Marktbeherrschung kann dadurch entkräftet werden, dass tatsächlich wesentlicher Wettbewerb stattfindet. Die Bewertung des tatsächlichen Marktgeschehens muss aber die strukturellen Bedingungen beachten, unter denen es sich vollzieht und die seine ökonomische Beurteilung beeinflussen können.
c) Ist das beobachtete Verhalten der Mitglieder eines Oligopols mehrdeutig, vermag dies die aufgrund der Marktstrukturanalyse begründete Annahme eines einheitlichen Verhaltens unter Ausschluss wesentlichen Wettbewerbs jedenfalls im Anwendungsbereich der Oligopolvermutungen des § 19 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht in Frage zu stellen.
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