Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

09. Mai 2012

Negative Zahnarzt-Bewertung muss gelöscht werden

Pressemitteilung Nr. 9/12 des LG Nünberg-Fürth zum Urteil vom 08.05.2012, Az.: 11 O 2608/12 Der Betreiber eines Bewertungsportals für Zahnärzte wurde im Rahmen der Störerhaftung zur Löschung eines negativen anonymen Beitrags verurteilt. Der Portalbetreiber weigerte sich eine negative Bewertung zu löschen, nachdem der betroffene Zahnarzt diesen darauf hingewiesen hat, dass die in Rede stehende Behandlung gar nicht stattgefunden hat. Der Provider hätte die Beanstandung genauer prüfen müssen und vom Bewertertenden einen Nachweis für die tatsächliche Durchführung der Behandlung verlangen müssen.
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07. Mai 2012

Eine unverbindliche Bitte

Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10

Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.
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04. Mai 2012

Gerät zur magnetischen Wasserbehandlung

Urteil des LG Stuttgart vom 17.02.2012, Az.: 31 O 47/11 KfH

Wird mit angeblichen positiven medizinischen oder ökologischen Auswirkungen eines Produkts (Gerät zur magnetischen Wasserbehandlung) geworben, so ist dies irreführend, wenn ein Hinweis auf die wissenschaftlich umstrittene Wirkung unterlassen wird.
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03. Mai 2012

CONVERSE I

Urteil des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 52/10 a) Für das Vorliegen der Zustimmung des Markeninhabers im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 Satz 2 GMV ist grundsätzlich der Dritte darlegungsund beweispflichtig. Der Dritte ist deshalb auch regelmäßig dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass er keine Produktfälschungen vertreibt. b) Behauptet der Markeninhaber im Prozess, der Dritte habe Produktfälschungen vertrieben, kann den Markeninhaber eine sekundäre Darlegungslast dazu treffen, anhand welcher Anhaltspunkte oder Umstände vom Vorliegen von Produktfälschungen auszugehen ist. Da die sekundäre Darlegungslast nur im Rahmen des Zumutbaren besteht, braucht der Markeninhaber in diesem Zusammenhang grundsätzlich keine Betriebsgeheimnisse zu offenbaren.
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03. Mai 2012

CONVERSE II

Urteil des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 137/10 a) Eine Umkehr der Beweislast zu den Voraussetzungen der Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG setzt eine tatsächliche Gefahr der Abschottung der Märkte der Mitgliedstaaten durch den Markeninhaber voraus. Die tatsächliche Gefahr einer Marktabschottung kann ausgeschlossen sein, wenn der in der Lieferkette zwischen Markeninhaber und Drittem stehende Zwischenhändler aus dem Vertriebssystem des Markeninhabers ausgeschieden ist. b) Die Zustimmung des Markeninhabers zur Klage des Lizenznehmers wegen Verletzung der Marke nach § 30 Abs. 3 MarkenG enthält nicht regelmäßig auch eine konkludente materiell-rechtliche Einziehungsermächtigung.
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03. Mai 2012

YouTube haftet als Störer

Urteil des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 310 O 461/10 YouTube haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende Videos, die seine Nutzer einstellen. YouTube hat die Videos nicht selbst hochgeladen und auch nicht zu Eigen gemacht. Allerdings haftet YouTube ab Kenntnis von den urheberrechtsverletzenden Videos als Störer. Ab diesem Zeitpunkt ist YouTube verpflichtet die rechtsverletzenden Videos zu sperren und weitere Uploads von Videos, welche die gemeldeten rechtsverletzenden Inhalte enthalten zu verhindern. Hierzu sind MD5-Filter, das Content-ID-Verfahren und Wortfilter einzusetzen.
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03. Mai 2012

Unzulässige Werbung mit „Unbegrenzt Internet Surfen“

Urteil des LG Kiel vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12

Die Werbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Internet Flat 500" und "Unbegrenzt Internet Surfen" ist irreführend, wenn der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Surfgeschwindigkeit nach dem Erreichen von 500 MB auf eine für den Kunden faktisch unbrauchbare Downloadgeschwindigkeit gedrosselt wird.
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03. Mai 2012

Hat melango.de dazu gelernt?

Kommentar zum Urteil des AG Burgwedel vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11

Immer wieder ist der Internet-Marktplatz für Geschäftskunden melango.de dazu gezwungen, seine Gebühren gerichtlich einzuklagen. Die Kunden von melango.de berufen sich im Wesentlichen darauf, dass melango.de die Methoden einer Abo-Falle anwende. Daher hat ein Kunde vor dem Amtsgericht Burgwedel, Versäumnisurteil vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11, negative Feststellungsklage erhoben. Da melango.de trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwesend war, wurde ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Kunden erlassen.

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02. Mai 2012

regierung-oberfranken.de

Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10 a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 - ambiente.de). b) Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.
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