Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Zu den AGB-Klauseln eines Prepaid-Vertrages von einem Mobilfunkanbieter
Beschluss des LG Kiel vom 17.03.2011, Az.: 18 O 243/10
Eine Klausel in den AGBs eines Mobilfunkanbieters, welche eine einseitige Preisänderungsmöglichkeit für Prepaid-Verträge zugunsten des AGB-Verwenders ermöglicht, kann gegen § 308 Abs. 1 Nr. 4 BGB verstoßen und daher unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn die entsprechende Klausel weder einen Grund für eine Preisänderung nennt, noch Anhaltspunkte dafür liefert, wann sich ein Kunde auf eine Preisänderung einstellen oder eine solche kalkulieren kann. Darüber hinaus verstößt eine solche Klausel auch gegen das Transparenzverbot des § 307 Abs. 1 BGB, sofern die Klausel nicht klar und verständlich ist. Eine Preisänderungsklausel muss hierfür derart konkretisiert sein, dass der Vertragspartner das Risiko einer Preisänderung kalkulieren und anhand der Klausel nachvollziehen kann. Zudem verstößt sie grundsätzlich auch gegen § 307 Abs. 1 BGB i.V.m. § 305 Abs. 2 BGB.Vorratsspeicherung vertraulicher Verkehrsdaten ist unzulässig
Wortmarke „TEFLEXAN“ mit „TEFLON“ verwechselungsfähig
Wortmarke „TOOOR!“ ist im Bezug auf Sportbekleidung unterscheidungskräftig
Die für Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen und Sportbekleidung eingetragene Wortmarke "TOOOR!" hat weder einen diese Waren beschreibenden Charakter, noch beinhaltet sie einen Hinweis auf die Art der Waren. Sowohl die vom Sachbegriff "Tor" abweichende Schreibweise als auch die ausrufartige Formulierung prägen eine gewisse Ungewöhnlichkeit und somit Unterscheidungskraft der Wortmarke. Darüber hinaus sind Markenzeichen an Sportbekleidung üblicherweise an nach außen deutlich erkennbaren Stellen angebracht, was die Wahrnehmung des Markenworts als Herkunftshinweis begünstigt.
Berufsschädigende Restaurantkritik nach nur einem Besuch unzulässig
Urteil des OLG Köln vom 03.05.2011, Az.: 15 U 194/10
Das OLG Köln entschied im vorliegenden Fall, dass eine sehr negative und dadurch auch berufsschädigende Restaurantkritik in einem viel gelesenen Restaurantführer unzulässig ist, sofern die Kritik lediglich aufgrund eines einzigen Restaurantbesuchs abgegeben wurde. Vielmehr müssten hierbei höhere Anforderungen an die Bewertung gestellt werden, damit diese representativ sei.Dritter haftet für unberechtigt verwendetes Foto trotz Quellenangabe
Macht ein Dritter auf seiner Internetseite unberechtigt ein Foto öffentlich zugänglich, so haftet er auf Unterlassung unabhängig davon, ob er hierbei den Berechtigten als Quelle angegeben hat. Auch ein im Impressum der Internetseite enthaltener Haftungsausschluss geht ins Leere.
Preisanpassungsklausel mit variablem Preisänderungsfaktor
Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen Info-Pflichten bei facebook „Gefällt-mir“-Buttons
Werden aufgrund der Installation eines "Gefällt-mir-Buttons" auf einer Webseite beim Besuch von facebook-Mitgliedern Daten erhoben und an die Plattform facebook weitergeleitet, besteht zwar gegenüber dem Besucher eine Informationspflicht. Wird diese missachtet, so liegt darin jedoch keine unlautere Beeinträchtigung von Mitbewerbern und somit kein Verstoß gegen eine Marktverhaltensvorschrift.
Zum Verbot der Videoaufzeichnung öffentlicher Gemeinderatssitzungen
Beschluss des VG Saarlouis vom 25.03.2011, Az.: 3 K 501/10
Ein Rundfunkveranstalter darf grundsätzlich Gemeinderatssitzungen zu Sendezwecken auf Video aufzeichnen. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Gibt es jedoch im Einzellfall zwingende, nachvollziehbare und konkrete Anhaltspunkte für eine Störung, kann dem Aufzeichnungsinteresse des Rundfunkveranstalters das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Gemeinderates entgegengehalten werden. Selbst dann ist aber ein Verbot von Videoaufnahmen nicht zwingend erforderlich. Im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung muss zunächst untersucht werden, ob mildere Maßnahmen wie beispielsweise eine beschränkte Anordnung der Aufzeichnung in Betracht kämen. Ist dies der Fall, ist ein vollständiges Verbot von Videoaufnahmen unzulässig.
