Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

11. März 2011

Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Pressemitteilung Nr. 40/2011 des BGH zum Urteil vom 09.03.2011, Az.: VIII ZR 266/09 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der der Käufer die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt, wenn dieser die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat. Für den Fall, dass die Kaufsache nach einer Nachbesserung weiterhin den beanstandeten Mangel aufweist, entschied der BGH allerdings nunmehr, dass der Käufer nicht nachweisen muss, dass dieser Mangel auf dieselbe technische Ursache zurückzuführen ist, wie der zuvor gerügte Mangel. Sofern eine Verursachung durch ein unsachgemäßes Verhalten des Käufers ausgeschlossen werden kann, bezieht sich die Beweislast des Käufers nicht auf die Frage nach der Ursache des Mangels.
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11. März 2011

Ablehnung des „DJ-Führerschein“ als Wortmarke

Beschluss des BPatG vom 17.02.2011, Az.: 27 W (pat) 48/10

Die Anmeldung des Wortpaares "DJ-Führerschein" als Marke wurde vom BPatG abgelehnt. Mit diesen beiden gängigen Begriffen assoziiert die Allgemeinheit einen Nachweis über die Aus- und Weiterbildung eines Diskjockeys, es fehlt hier an der Eigenschaft als Marke, vielmehr handelt es sich um eine beschreibende Angabe.
Entscheidend ist, dass es an der Unterscheidungskraft fehlt, was nach § 8 II Nr.1 MarkenG zum Ausschluss der Eintragung führt. Sinn und Zweck der Unterscheidungskraft ist es, die betriebliche Herkunft der Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine beschreibende Angabe aber, wie sie der "DJ-Führerschein" ist, wird von der Allgemeinheit nicht als Unterscheidungsmittel der Herkunft verstanden.
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11. März 2011 Top-Urteil

Ersatzzustellung ohne Benachrichtigung?

Zwei braune Päckchen
Urteil des OLG Köln vom 02.03.2011, Az.: 6 U 165/10

Die AGB-Klausel eines Paket- und Postdienstleisters, nach der dieser eine Ersatzzustellung vornehmen darf, ist unzulässig, wenn diese nicht gleichzeitig die Verpflichtung enthält, dass der Adressat über die Ersatzzustellung zu benachrichtigen ist.

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11. März 2011

Keine unerhebliche Rechtsverletzung, wenn Film vor DVD-Verkauf öffentlich zugänglich gemacht wird

Beschluss des LG Berlin vom 03.03.2011, Az.: 16 O 433/10 Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung ist nicht auf 100,- € beschränkt, wenn ein Kinofilm noch vor der relevanten Verwertungsphase in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wird, da insoweit keine unerhebliche Rechtsverletzung vorliegt. Für die relevante Verwertungsphase ist auf den DVD-Verkauf abzustellen, da dieser gegenüber dem Verleih an Kinos eine eigenständige Nutzungsart darstellt.
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11. März 2011

Zur Klagekonzentration des § 145 PatG

Urteil des BGH vom 25.01.2011, Az.: X ZR 69/08 a) Als gleichartig im Sinne von § 145 PatG sind nur solche weiteren Handlungen zu verstehen, die im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen.
b) Für die Bejahung eines engen technischen Zusammenhangs reicht es nicht aus, wenn einzelne Teile einer Gesamtvorrichtung, deren konkrete Ausgestaltung im ersten Rechtsstreit angegriffen worden ist, auch für die Verwirklichung des im zweiten Rechtsstreit geltend gemachten Verletzungstatbestandes von Bedeutung ist.
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11. März 2011

„Executive edition“ nicht als Gemeinschaftswortmarke schutzfähig

Urteil des EuGH vom 21.01.2011, Az.: T- 310/08 Das Wortzeichen "executive edition" weist für Haushaltsgeräte im weiteren Sinne nicht die für eine Eintragung notwendige Unterscheidungskraft auf. Ein der englischen Sprache kundiger Durchschnittsverbraucher verbindet mit der Wortkombination ein Produkt gehobener Qualität. Der Ausdruck "executive edition" wird daher als Werbeaussage wahrgenommen, unabhängig von möglichen Bedeutungsalternativen des Wortes "executive". Auch ist durch vorherige Eintragungen von Wortmarken mit dem Bestandteil "executive" kein Anspruch auf Eintragung entstanden, da es sich jeweils um gebundene Entscheidungen handelt.
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10. März 2011

Bestimmung einer 8-wöchige Bindungsfrist ist unwirksam

Urteil des OLG Saarbrücken vom 08.12.2010, Az.: 1 U 111/10-29

Sieht eine Klausel eine 8-wöchige Bindungsfrist des Käufers an die Bestellung eines neuen Nutzfahrzeugs vor, so übersteigt dies deutlich den gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Rahmen. Nach § 147 Abs. 2 BGB können Anträge zum Abschluss eines Vertrages, die Abwesenden gemacht werden, nämlich nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwartet werden darf. Vor diesem Hintergrund stellt eine 8-wöchige Bindungsfrist daher eine unangemessene Benachteiligung des Käufers dar, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt - selbst wenn die Abwicklung eines Kraftfahrzeugkaufs zusätzliche organisatorische Maßnahmen erfordern würde.
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09. März 2011

Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung mangels Erkennbarkeit

Urteil des AG Kerpen vom 04.11.2010, Az.: 102 C 108/10 Wird Filmmaterial eines Verkehrsunfalls im Internet frei zugänglich gemacht, so ist die Einwilligung in die Veröffentlichung entbehrlich, wenn mangels Erkennbarkeit keine Rückschlüsse auf beteiligte Personen möglich sind. Ein sichtbares Nummernschild ist kein maßgebender Faktor, da ein solches lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht dessen Fahrer identifiziert.
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09. März 2011

Anspruch von im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Rundfunkgebührenbefreiung

Urteil des VG Hamburg vom 26.10.2010, Az.: 10 K 498/10

Da in Maßregelvollzug Untergebrachte eine vergleichbare finanzielle Bedürftigkeit wie in einer stationären Einrichtung untergebrachte Sozialhilfeempfänger haben, sind diese durch § 6 III RGebStV analog von der Gebührenpflicht zu befreien. Andernfalls würde dies eine unbillige Härte darstellen.
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09. März 2011

Nutzung eines Musikwerks als Klingelton kann vom GEMA-Berechtigungsvertrag umfasst sein

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 35/08 Hat der Urheber eines Musikwerkes mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag in der Fassung der Jahre 2005 geschlossen, so räumt dieser der GEMA sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung des Musikwerks als Klingelton für Mobiltelefone erforderlich sind. Folge ist, dass es zur Nutzung eines Musikwerks als Klingelton nur einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers bedarf, wenn das Werk so zum Klingelton umgestaltet wurde, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und vorhersehbar war.
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