Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

02. März 2011

Unlautere Erinnerungsschreiben

Urteil des LG Kiel vom 10.06.2010, AZ.: 15 O 20/10 Das Versenden von Erinnerungsschreiben an die Inhaber demnächst ablaufender Marken kann eine unlautere Handlung darstellen. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Eindruck einer nicht vorhandenen Nähe des Anbieters zum DPMA vermittelt wird, der unmittelbar drohende Verlust der Marke suggeriert wird und das Zustandekommen der Gesamtkosten nicht transparent darstellt wird. Die Unlauterkeit entfällt auch nicht durch den Hinweis, dass lediglich ein Angebot vorliege.
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02. März 2011 Top-Urteil

Rücksendungskosten in Widerrufsbelehrungen und AGB

Ausschnitt einer Wiederrufsbelehrung zum Wiederrufsrecht. Widerruf/Verbraucherschutz
Urteil des BrandOLG vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10

Die in Widerrufsbelehrungen zulässige Formulierung, der Verbraucher trage die Kosten einer Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer solchen pauschalen Gestaltung nicht verwendet werden. Hier muss zum Ausdruck kommen, dass der Besteller - wie gesetzlich angeordnet - nur die „regelmäßigen Kosten“ der Rücksendung, nicht aber sämtliche Kosten zu tragen hat. Die insoweit geringeren Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung ergeben sich daraus, dass diese den Verbraucher lediglich vor einer drohenden Kostentragungspflicht warnen soll.

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02. März 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Bunte“ und „Bunte Zeit“

Urteil des BPatG vom 19.01.2011, Az.: 26 W (pat) 61/10: Zwischen den beiden Wortmarken "Bunte Zeit" und "Bunte" besteht keine Verwechslungsgefahr, die der Eintragung der Erstgenannten entgegen steht. Die Waren und Dienstleistungen für welche die jeweilige Marke angemeldet bzw. eingetragen worden ist, nämlich "Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet" und "Veröffentlichung und Herausgabe von Zeitschriften" ähneln sich nur mittelgradig. Zudem kommt der Marke "Bunte" trotz des hohen Bekanntheitsgrades nur eine normale Kennzeichnungskraft zu. Letztlich unterscheiden sich beide Marken auch schriftbildlich und klanglich, weshalb eine Beschwerde gegen die Wortmarke "Bunte Zeit" vor dem Bundespatentgericht keinen Erfolg hatte.
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02. März 2011

Zweite Zahnarztmeinung über Internetplattform

Urteil des BGH vom 01.12.2010, Az.: I ZR 55/08 Ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgibt, das der Patient dort eingestellt hat, verstößt weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung. Verpflichtet er sich, dem Betreiber der Internetplattform im Falle des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten einen Teil seines Honorars als Entgelt für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes abzugeben, liegt darin auch kein unzulässiges Versprechen eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten. Dementsprechend handelt auch der Betreiber der Internetplattform nicht wettbewerbswidrig.
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02. März 2011

Für Wetten darf nicht mit gemeinnütziger Verwendung der Einnahmen geworben werden

Urteil des BVerwG vom 24.11.2010, Az.: 8 C 15.09 Der mit dem staatlichen Wettmonopol verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit ist nicht gerechtfertigt, wenn für die von staatlicher Seite angebotenen Wetten in unzulässiger Weise geworbenen werden darf. Unzulässig ist die Werbung dann, wenn sie über die bloße Information über das Vorhandensein des Wettangebotes hinaus einen Anreiz zur Teilnahme an den Wetten schafft und diese in einem positiven Licht erscheinen lässt, da dies im Widerspruch zu dem Ziel der Begrenzung der Spielsucht steht.
Im Rahmen der europarechtlichen Kohärenzprüfung ist auf das staatliche Verhalten im gesamten Glücksspielbereich abzustellen. Es ist nicht ausreichend, lediglich einzelne Bereiche zu betrachten.
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02. März 2011

Wortmarke „Das Clubschiff“ mangels Unterscheidungskraft nicht schutzwürdig

Beschluss des BPatG vom 12.01.2011, Az.: 26 W (pat) 26/10

Der Wortmarke "Das Clubschiff" fehlt für sämtliche beanspruchte Waren und Dienstleistungen die markentypische Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden. Die beschreibende Bezeichnung wird vielmehr als Hinweis auf den gewählten Reiseveranstalter als auf die Herkunft verstanden, sodass die Wortmarke bereits im Eintragungszeitpunkt keine Unterscheidungskraft besaß und deren Löschung somit nach §§ 54,50 I MarkenG rechtmäßig ist.
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28. Februar 2011

Ehemalige Grafikerin des Tatort-Vorspanns hat (doch) keinen Anspruch auf Nachvergütung und Benennung als Urheber

Pressemitteilung Nr. 2/11 des OLG München zum Urteil vom 10.02.2011, Az.: 29 U 2749/10

Eine Grafikerin und Trickfilmerin, die vor 40 Jahren den Vorspann der bekannten Krimiserie "Tatort" mit entworfen hat, muss in diesem nicht als Urheberin genannt werden und hat keinen Anspruch auf eine Nachvergütung nach § 32a UrhG. Im Gegensatz zum Landgericht urteilte das OLG München nun, dass ein Nachvergütungsanspruch nur dann bestünde, wenn der Beitrag des eine Nachvergütung beanspruchenden Urhebers für das Gesamtwerk nicht nur von untergeordneter Bedeutung wäre. Bei einem Vorspann ist dies jedoch der Fall.
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28. Februar 2011

Werbung als „medizinische Fußpfleger“ bei Nicht-Podologen ist unzulässig

Urteil des OLG Hamm vom 03.02.2011, Az.: I-4 U 160/10

Personen ("einfache Fußpfleger"), welche keine Podologen sind, dürfen sich nicht "medizinische Fußpfleger" nennen. Wirbt ein "einfacher Fußpfleger" mit der Aussage, "Praxis für medizinische Fußpflege", so ist dies eine irreführende Werbung. Begründet wird dies dahingehend, dass nur Podologen einen derartigen Mindeststandart erreichen, welche den Schutz der Gesundheit ausreichend gewährleistet.
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21. Februar 2011

Sperrung der SIM-Karte durch Mobilfunkbetreiber erst bei Zahlungsrückstand von 75 €

Pressemitteilung Nr. 31/2011 des BGH zum Urteil vom 17.02.2011, Az.: III ZR 35/10

Die AGB-Klausel in einem Mobilfunkvertrag, dass dem Kunden auf seine Kosten die SIM-Karte bereits bei einem Zahlungsrückstand von 15,50 € durch den Mobilfunkbetreiber gesperrt werden kann, benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise. Analog zu den gesetzlichen Regelungen bei Festnetzschlüssen (§ 45k Abs. 1 TKG) darf ein Mobilfunkbetreiber die SIM-Karte erst bei einem Rückstand in Höhe von 75 € sperren.
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21. Februar 2011

Verwechslungsgefahr der Wortmarken „envita“ und „ENVIGA“

Beschluss des BPatG vom 20.01.2011, Az.: 25 W (pat) 514/10

Zwischen der Wortmarke "envita" und der Wortmarke "ENVIGA" besteht sowohl eine erhebliche klangliche Übereinstimmung als auch eine weitgehende Warenidentität bzw.- ähnlichkeit. Da beide Markenwörter Phantasiebegriffe sind, die keinen deutlich unterschiedlichen Sinngehalt aufweisen, der geeignet wäre die klangliche Ähnlichkeit zu reduzieren, besteht zwischen den in Rede stehenden Wortmarken Verwechslungsgefahr.
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