Wortmarke „Cajun“ ist hinreichend unterscheidungskräftig
Zwischen dem für Waren aus dem Automobilbereich angemeldeten Markenwort "Cajun" und der gleichlautenden Bezeichnung für französisch-stämmige Einwanderer bzw. deren Nachfahren in der Region Cajun Country (USA), besteht kein Zusammenhang, sodass der Verkehr zwischen beiden keine gedankliche Verknüpfung vornehmen wird. Daher ist die Wortmarke "Cajun" hinsichtlich der angemeldeten Waren hinreichend unterscheidungskräftig. Ein Freihaltungsbedürfnis besteht nicht.

