Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

09. März 2011

Testergebnisse dürfen zur Werbung für ein Produkt grundsätzlich verwendet werden

Beschluss des OLG Celle vom 24.02.2011, Az.: 13 U 172/10 Erforderlich für die Werbung mit Testergebnissen ist, dass der Verbraucher ausreichend deutlich lesbar in der Werbung darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Diese Lesbarkeit erfordert damit in der Regel die Verwendung einer Schrift, deren Größe 6 Punkte nicht unterschreitet. Die Werbung mit Testergebnissen ist demnach wettbewerbswidrig, wenn die in die Werbung aufgenommenen Angaben über Testurteile undeutlich lesbar und insoweit nicht leicht und eindeutig nachprüfbar sind.
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07. März 2011

Anwaltliches Vertretenmüssen von Fristversäumnissen

Beschluss des HansOLG Bremen vom 31.08.2010, Az.: 3 U 41/10

Werden zuverlässige Angestellte explizit zur Wahrung von Fristen ermahnt und erfolgt darüber hinaus eine wirksame Endkontrolle fristwahrender Maßnahmen, auf Grundlage eines parallel hierzu geführten Fristenbuches, hat ein Anwalt das Versäumnis jener Mitarbeiter nicht zu verschulden. Bei fristwahrenden Übertragungen per Telefax darf eine vermerkte Frist erst dann gelöscht werden, wenn ein gedruckter Einzelnachweis vom Telefax des Absenders vorliegt, der die ordnungsgemäße Übertragung belegt.
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05. März 2011

Ankauf von Edelmetallen in verschiedenen Friseurbetrieben als unzulässiges Reisegewerbe wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 26.11.2010, Az.: 25 U 65/09

Wer Edelmetalle außerhalb der eigenen gewerblichen Niederlassung ankauft und zu solchen Verkaufsaktionen in Friseurbetrieben durch Handzettel einlädt, ohne im Besitz einer Reisegewerbekarte zu sein, betreibt ein unzulässiges Reisegewerbe und handelt damit wettbewerbswidrig. Nach Ansicht des OLG Frankfurt geht hier die Initiative von dem Gewerbetreibenden aus. Die Situation sei mit Straßen- und Markthändlern vergleichbar, die auch dem Reisegewerbe zuzuordnen sind.
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05. März 2011

Kein gesetzliches Preisänderungsrecht bei Sonderkundenverträgen

Urteil des BGH vom 09.02.2011, Az.: VIII ZR 295/09 Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkundenvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.
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05. März 2011

Gesetzliche Kündigungsfristen im Webhosting-Vertrag nicht per AGB abdingbar

Urteil des BGH vom 27.01.2011; Az.: VII ZR 133/10

a) Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen. Dieses Kündigungsrecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsieht.
b) Die Bemessung der nach § 649 Satz 2 BGB zu zahlenden Vergütung orientiert sich nicht an den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen. Maßgebend ist der Betrag, der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht.
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05. März 2011

Testergebnis der Stiftung Warentest nur unter zusätzlichen Angaben hinreichend aussagekräftig

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 13.01.2011, Az.: 6 W 177/10 Wird ein Produkt in einem Werbespot damit beworben, dass es bei der Stiftung Warentest mit dem Ergebnis "gut" abgeschnitten hat, so ist zusätzlich die Anzahl der besseren Testergebnisse anzugeben, auch wenn das erreichte Testergebnis über der Durchschnittsnote liegt. Andernfalls wird der Verbraucher in die Irre geführt, da er bei Werbung mit einem Testergebnis nicht nur ein objektiv gutes, sondern auch ein gegenüber Konkurrenzprodukten relativ gutes Produkt erwartet.
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04. März 2011

Verstoß gegen FSA-Kodex ist nicht sofort unlauter

Urteil des BGH vom 09.09.2010, Az.: I ZR 157/08 Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar.
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03. März 2011

Keine Störerhaftung eines Hotelbetreibers bei Hinweis auf gesetzliche Vorgaben

Urteil des LG Frankfurt vom 18.08.2010, Az.: 2-06 S 19/09

Eine Störerhaftung eines Hotelbetreibers hinsichtlich begangener Urheberrechtsverletzungen der Gäste, denen er den Zugang zu seinem verschlüsselten Funknetzwerk vermittelt hat, ist nicht gegeben, sofern der Hotelbetreiber die Gäste zuvor auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hat. Das LG Frankfurt a.M. bejahte diesbezüglich einen Schadensersatzanspruch des Hotelbetreibers auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten zur Abwehr der Abmahnung. Die Abmahnung stelle einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Hotelbetreibers dar, da der Rechteinhaber es schuldhaft unterließ sich sichere Kenntnis über die Sachlage bezüglich des Hotelbetriebs zu verschaffen.
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03. März 2011

Löschung der Wortmarke „Neuschwanstein“

Beschluss des BPatG vom 04.02.2011, Az.: 25 W (pat) 182/09 Das Bundespatentgericht bestätigte die Löschung der Wortmarke "Neuschwanstein", denn ihr fehlt bezüglich aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen die Unterscheidungskraft. Insbesondere in Bezug auf die Dienstleistungen „Veranstaltung von Reisen; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ stellt die Bezeichnung „Neuschwanstein“ eine beschreibende Angabe dar.
Da die Bezeichnung ausschließlich auf das Königsschloss als weltweit bedeutende Sehenswürdigkeit hinweist, wird der Verkehr die Wortmarke nur als Hinweis darauf verstehen, wo oder in Zusammenhang mit welcher Attraktion die jeweiligen Waren angeboten werden.
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02. März 2011

Keine Gebühren für die Führung eines Darlehenskontos

Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.02.2011, Az.: 17 U 138/10 Die Klausel eines Kreditinstituts, nach welcher ein Verbraucher eine Gebühr für die Führung seines Darlehenskontos zu leisten hat, unterliegt als Preisnebenabrede der ABG-Kontrolle. Sie ist im Übrigen unwirksam, denn sie benachteiligt den Darlehensnehmer unangemessen. Diesem würde so durch die Klausel ein Entgelt für Leistungen auferlegt, die allein im Interesse der Bank liegen, denn die Führung eines Kreditkontos ist für eine geordnete Buchführung und Rechnungslegung unabdingbar.
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