Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

03. Februar 2009

Online-Rechnungen

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 05.11.2008, Az.: 7 U 29/08

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Rechnung, gleich in welcher Form, dem Käufer zu übermitteln. Insbesondere besteht kein Schriftformerfordernis. Wird lediglich eine Online-Rechnung zugebilligt, die der Kunde erst durch selbständiges Tätigwerden einsehen kann, indem er das Internetportal des Verkäufers aufruft, ist dies zulässig.
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03. Februar 2009

Ansprüche aus einer Miturheberschaft

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2008, Az.: I-20 U 72/06

Bloße Miturheber einer Computersoftware sind bezüglich des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 8 Abs. 1 UrhG nicht aktivlegitimiert. Miturheber sind als Gesamthandsgemeinschaft zu qualifizieren und können derartige Ansprüche nur gemeinsam geltend machen. Die Aktivlegitimation des Miturhebers bei Unterlassungsansprüchen kann jedoch bejaht werden, da durch eine Unterlassung der Schutzzweck des § 8 Abs. 2 Satz 3 UrhG hier nicht untergraben wird. 
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30. Januar 2009

Kosten bei Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 15.01.2009, Az.: 6 W 4/09 Sind in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen. ...
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28. Januar 2009

„Lackdoktor“

Beschluss des BPatG vom 17.12.2008, Az.: 28 W (pat) 118/07

Ein markenrechtliches Löschungsverfahren ist als Popularverfahren angelegt und erfordert demnach kein konkret persönliches Rechtsschutzbedürfnis, sondern vielmehr ein Allgemeininteresse an der Löschung. Dies fehlt, wenn die Marke wegen Verzichts für die Zukunft gelöscht wird. Für die Fortführung des Löschungsverfahrens bezüglich der Vergangenheit ist allerdings dann ein individuelles Rechtsschutzinteresse notwendig.
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28. Januar 2009

Pflicht zur Nutzung von Rufnummern

Beschluss des OVG NRW vom 02.01.2009, Az.: 13 A 1194/08

Rufnummern mit dem zuerkannten Charakter einer knappen Ressource, wie beispielsweise Nummern der Gasse 118xy, sind zurückhaltend zu vergeben. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur Nutzung der Rufnummern binnen 90 Tagen, die eine selbstständig erzwingbare hoheitliche Anordnung darstellt. Eine Nummernvergabe auf Vorrat ist nicht erlaubt und unzulässig.
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28. Januar 2009

Gerichtliche Missachtung der Vorschriften über Fernabsatzverträge

Beschluss des BVerfG vom 15.12.2008, Az.: 1 BvR 69/08

Beachtet ein Gericht die Vorschriften über Fernabsatzverträge in seinem Urteil nicht, kann ein Verstoß gegen das Willkürgebot gemäß Art.3 Abs.1 GG vorliegen, wenn es offensichtlich ist, dass fragliche Normen einschlägig sind. Pauschale und nicht weiter begründende Feststellungen können diesen Verstoß auch nicht heilen. Vielmerhr ist eine ordnungsgemäße Prüfung des Sach- und Streitstandes im Hinblick auf die Vorschriften über Fernabsatzverträge erforderlich.
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27. Januar 2009

Vermittlung von Lottospielen im Internet

Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 20.01.2009, Az.: 1 W 6/09

Wurde ein Vertrag über die Vermittlung von Lottospielen im Internet nicht gekündigt, rechtfertigt das Verbot der Internetvermittlung seit dem 01.01.2009 nicht das Schließen einer Schnittstelle. Im Übrigen bestehen auch Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit und die Verhältnismäßigkeit eines generellen Internetvermittlungsverbots.
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27. Januar 2009

Private Nutzung eines Firmenhandys durch den Geschäftsführer

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 23.10.2008, Az.: 10 Sa 787/05

Die Nutzung eines Firmenhandys für unerlaubte und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers kann ein wichtiger Kündigungsgrund sein. Allerdings gelten bei einem Geschäftsführer, bei dem eine private Nutzung als sozialtypisch angesehen wird, andere Maßstäbe. Ihm müssen private Telefonate ausdrücklich verboten werden.
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27. Januar 2009

Vivaldi-Oper „Motezuma“

Pressemitteilung des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 19/07

Um als Herausgeber der Erstausgabe ein dem Urheberrecht ähnliches Recht aus § 71 UrhG zu erlangen, muss der Beweis erbracht werden, dass fragliches Werk "nicht erschienen" ist. Dabei kann der potenzielle Erstherausgeber sich zunächst auf entsprechende Behauptung beschränken, wonach es Sache der Gegenseite ist die Umstände darzulegen die für ein Erscheinen sprechen. Der Anspruchsteller genügt sodann seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die vorgebrachten Umstände widerlegt.
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27. Januar 2009

„Ernsthafte Benutzung“ einer Marke

Urteil des EuGH vom 15.01.2009, Az.: C-495/07

Unter dem Begriff einer "ernsthaften Benutzung" der Art. 10 Abs.1 und Art. 12 Abs.1 der Richtlinie 89/104/EWG ist die tatsächliche Benutzung der Marke in ihrer Hauptfunktion zu verstehen, also dem Verbraucher Dienstleistungen oder Waren auf dem entsprechenden Markt zu garantieren. Dabei muss das Vertriebsziel das Vordringen auf den Markt sein, um für die fragliche Marke einen Absatzmarkt zu schaffen.
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