Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Namensnennung von Prominenten in der Werbung, Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 223/05
Strafbares Schwarzsurfen
Urteil des LG Wuppertal vom 29.06.2007, Az.: 28 Ns 70 Js 6909/06 - 107/07 Auch wenn ein Internetanschlussinhaber über eine sogenannte Flatrate verfügt, welche eine unbegrenzte Nutzung des Internets für einen Pauschalpreis erlaubt, ist die unbefugte Nutzung eines unverschlüsselten drahtlosen W-LAN Netzwerkes eine strafbare Handlung gemäß §§ 89 S. 1, 148 TKG i.V.m. §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 BDSG. Die Einziehung und Sicherstellung eines wertvollen Gegenstandes (hier: ein dafür genutzter Laptop im Wert von 1.000,- EUR) ist jedoch grundsätzlich gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB unverhältnismäßig.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines Arbeitsvertrags
Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff BGB, dagegen unterliegt die Unterlassungsverpflichtung des Arbeitnehmers nicht der AGB-Inhaltskontrolle, da diese eine typusgeprägte Hauptleistungspflicht darstellt. Ein Wettbewerbsverbot ist bei der Dauer der Karenz von einem Jahr auch bei bundesweiter Vereinbarung nicht unbillig hinsichtlich des Fortkommens des ausgeschiedenen Arbeitnehmers.
Jobticket als Werbungskosten
Absetzbeträge gemäß § 115 I 3 Nr. 1 a) und Nr. 1 b) ZPO sind nicht aufeinander anzurechnen. Deshalb sind z. B. Kosten für ein Jobticket oder für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Werbungskosten zusätzlich zu dem pauschalen Erwerbstätigenfreibetrag zu berücksichtigen.
Fahrrad mit Werbetafel ohne Sondernutzungserlaubnis
Keine wirksame Einwilligung in automatisierte Werbeanrufe bei Listbroking von Drittunternehmen
Entgeltgenehmigungspflicht für Paketangebote
Umfassen Paketangebote entgeltgenehmigungspflichtige Sprachtelefondienstleistungen zusammen mit nicht entgeltgenehmigungspflichtigen Dienstleistungen, erstreckt sich die Genehmigungspflicht auf das Gesamtentgeld. Dies gilt insbesondere, wenn das marktbeherrschende Unternehmen die genehmigungspflichtigen Einnahmen benötigt um die Kosten der zusätzlichen Leistungen zu decken.
Verbot der Glücksspielwerbung im Internet rechtmäßig
Gewerbliches Ausmaß beim Drittauskunftsanspruch gegenüber einem Internet-Provider
Von dem gewerbliche Ausmaß eines Downloads kann erst ausgegangen werden, wenn die illegallen Kopien und deren Verbreitung einen Umfang erreicht haben, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten und eigenen Gebrauch entsprechen würde. Ein offizieller Verzicht auf den Kopierschutz kann der Annahme einer das "gewerbliche Ausmaß" begründeten Schwere der Rechtsverletzung entgegenstehen.

