Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Weisse Flotte
Zulässigkeit von Werbe-E-Mails
Urteil des LG Arnsberg vom 10.09.2007, Az.: 8 O 99/07 Daraus, dass ein Autohaus bei seinem Internetauftritt unter dem Menüpunkt Kontakt seine E-Mails-Adresse angibt, ergibt sich keine stillschweigende Einwilligung für Werbe-E-Mails. Verschickt ein anderes Unternehmen trotzdem Werbe-E-Mails, handelt dieses unlauter im Sinne von § 3 UWG.
Beweisverwertungsverbot bezüglich IP-Adressen
Daten bezüglich der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen, die innerhalb eines zivilrechtlichen Unterlassungsverfahrens weitergegeben werden, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot, da sie nicht aufgrund der gesetzlichen "Vorratsdatenspeicherung" erlangt wurden, sondern wegen Entgeltzwecken der Providerfirma. Eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der informationellen Selbstbestimmung des Anschlussinhabers ist ausgeschlossen.
Sharehosting-Service
Der Betreiber eines Geschäftsmodells, mit welchem ein anonymes Hochladen geschützter Dateien ermöglicht wird und somit Urheberrechtsverletzungen begangen werden - Sharehosting -, kann sich nicht auf die generellen Begrenzungen seiner Prüfungspflicht berufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zumutbare Möglichkeiten zur Identifikation der Nutzer und zum Nachweis der Wiederholungsgefahr systematisch außer Acht gelassen werden sowie auch, wenn nach Kenntnis solcher Rechtsverletzungen das anonyme Downloaden weiterhin zugelassen wird.
Verjährung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht
Irreführende Werbung mit Testergebnissen
Eine Aussage, ein Unternehmen gehöre "zu den Testsiegern" eines Qualitätsurteils macht bei Verwendung des Plurals deutlich erkennbar, dass es sich bei differenzierter Betrachtung in der Rangfolge allenfalls um den zweiten Platz handeln kann. Ist die Zugehörigkeit zur Spitzengruppe zutreffend, wird keine irreführende Werbung angenommen.
Haus & Grund II
... b) Bei der Prüfung, ob einem Verbandsnamen ein kennzeichenrechtlicher Schutz zukommt, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Verkehr entnimmt derartigen Bezeichnungen – ähnlich wie Zeitungs- und Zeitschriftentiteln – einen Herkunftshinweis, auch wenn sie sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen. ...
Kennzeichenrechtliche Relevanz von AdWords
Die Benutzung eines (fremden) Kennzeichens als AdWord innerhalb von Internetsuchmaschinen überschreitet die Grenze zur markenmäßigen Benutzung erst dann, wenn die Werbung von der eigentlichen Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird. Dies gilt erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" dem fremden Kennzeichen zugeordnet wird.

