Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Zerknitterte Zigarettenschachtel
„Dornröschen“ gegen „Schneewittchen“
Selbst wenn es sich bei beiden fraglichen Wortmarken um Märchenfiguren handelt, die beide auf "-chen" enden, ist die Verwechslungsgefahr nicht gegeben, da der Durchschnittsverbraucher daraus keine bestehende Unternehmensverbindungen herleitet. Die klanglichen, schriftbildlichen und unmittelbar begrifflichen Übereinstimmungen reichen für die Begründung einer Verwechslungsgefahr nicht aus.
Mein Computer gehört (meistens) mir – Urteil des BVerfG zur Onlinedurchsuchung
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. ... Nachdem wir bereits die
Unaufgeforderte Unterwerfungserklärung
Eine unaufgeforderte Drittunterwerfungserklärung kann, insbesondere wenn sie nicht angenommen wird, eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes nicht beseitigen. Dies ist Folge des fehlenden Sanktionsdrucks einer drohenden Vertragsstrafe, wie er nach einer Abmahnung entsteht.
Verstoß gegen Arzneimittelpreisbindung bei Stundung der gesetzlichen Zuzahlung
Telefonwerbung
Willigt ein Verbraucher ein, dass seine Daten zu "Werbezwecken" verwendet werden dürfen und ist bei der fraglichen Klausel die Telefonwerbung im Speziellen nicht ausdrücklich ausgenommen, führt dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers und genügt insbesondere den Kriterien des § 7 Abs.2 Nr.2 UWG nicht. Denn der Oberbegriff der "Werbung" erfasst gerade alle denkbaren Formen und Medien, also auch die Telefonwerbung.
„Ein Leben lang gratis telefonieren“
Eine Blickfangwerbung mit dem Wortlaut "Ein Leben lang gratis telefonieren" kann nicht als leicht durchschaubar, lediglich werblich übertrieben erkannt werden. Vielmehr unterliegt auch der Blickfang dem Grundsatz der Unmissverständlichkeit. Ist eine glatte objektive Unrichtigkeit im Blickfang enthalten muss diese mit gut erkennbaren, lesbaren und nicht versteckten Hinweisen richtiggestellt werden um nicht wettbewerbswidrig zu sein.
„Open Source Broker“
simplify Methoden
Die Zweisprachigkeit einer Wortmarke als sprachregelwidrige Wortschöpfung kann angesichts der Gewöhnung des Verkehrs an derartige Wortkombinationen allein eine Schutzfähigkeit nicht begründen.

