Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

13. August 2008

Tariflicher Zeitzuschlag – Bemessungsgrundlage

Urteil des BAG vom 11.06.2008, Az.: 5 AZR 448/07

Auf Grund des Stufenaufstiegs innerhalb tarifvertraglicher Vergütung wächst der Arbeitnehmer aus dem Regelentgelt heraus. Daneben wird, wenn das Entgelt für Überstunden aus dem Stundenentgelt sowie den Zeitzuschlägen besteht, eine differenzierte Berechnung beabsichtigt.
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13. August 2008

Auslegung und Geltungsbereiche mehrerer Betriebsvereinbarungen

Urteil des BAG vom 15.04.2008, Az.: 9 AZR 26/07

Betriebsvereinbarungen sind grundsätzlich wie Gesetze auszulegen. Eine ältere Betriebsvereinbarung wird nur durch eine jüngere nach Maßgabe der Zeitkollisionsregel abgelöst, wenn diese miteinander konkurrieren, also denselben Regelungsgegenstand haben.
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12. August 2008

Die Bezeichnung „Genetikum“ als Marke

Beschluss des BPatG vom 29.07.2008, Az.: 33 W (pat) 28/08

Einer Eintragung der Bezeichnung "Genetikum" in das Markenregister stehen Vorschriften des Markengesetzes nicht entgegen, da weder ein Freihaltungsbedürfnis aufgrund der fehlenden lexikalischen Nachweisbarkeit gegeben ist noch dieser die Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann.
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12. August 2008

Geschützte Marke als Ad-Word-Keyword

Urteil des LG Braunschweig vom 28.05.2008, Az.: 9 0 381/08 (054)

Die Verwendung einer geschützten Marke als Keyword in einer Adword-Kampagne verletzt grundsätzlich Markenrechte. Insbesondere besteht beim Schalten der Anzeige eine Prüfungspflicht bezüglich etwaiger markenrechtlicher Verstöße, eine anhaltende Kontrollpflicht ist jedoch zu verneinen.
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11. August 2008

DDR-Symbol

Beschluss des BPatG vom 17.07.2008, Az.: 26 W (pat) 69/05 Die Eintragung des aus dem Staatswappen der ehemaligen DDR und dem dieses Wappen umgebenden Schriftzug "FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER UND BAUERN MACHT" bestehenden, von den Sicherheitskräften der ehemaligen DDR anlässlich von Auszeichnungen als Medaille bzw. Orden benutzten Wort-Bild-Symbols ist gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG von Amts wegen zu löschen, weil seine Eintragung von einem beachtlichen Teil der inländischen Durchschnittsverbraucher als politisch anstößig empfunden wird und ersichtlich gegen die guten Sitten verstößt.
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11. August 2008

Versand von gewerkschaftlichen Werbe-E-Mails an betriebliche E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer

Urteil des HessLAG vom 30.04.2008, Az.: 18 Sa 1724/07  Der Versand von gewerkschaftlichen Werbe-E-Mails an die betriebliche E-Mail-Adresse der Arbeitnehmer wird ohne vorherige Aufforderung als unzulässig angesehen, soweit die Daten der Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber selbst zur Verfügung gestellt wurden, da diese als personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs.1 BDSG gelten.
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11. August 2008

Berufungsbegründung per E-Mail

Beschluss des BGH vom 15.07.2008, Az.: X ZB 8/08

Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt.
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11. August 2008

Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Tarifbindung

Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 27.05.2008, Az.: 2 Ta 87/08

Ein Arbeitgeber muss der Verpflichtung auf eine Tarifverbindung im Arbeitsvertrag hinzuweisen im Sinne des NachwG nachkommen, auch wenn der Tarifvertrag aufgrund Allgemeinverbindlichkeit gilt. Bei Verstößen gegen diese Hinweispflicht kann der Arbeitnehmer die Differenz des arbeitsvertraglich geschuldeten und des tarifvertraglich geschuldeten Gehalts als Schadensersatz geltend machen.
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11. August 2008

Wettbewerbsrechtlicher Regelstreitwert

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 27.05.2008, Az.: 6 W 9/08

Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten beträgt im Verfahren der einsweiligen Verfügungen der Regelstreitwert grundsätzlich 10.000€. Insbesondere liegt im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen der Streitwert im Allgemeinen unter dem des Hauptsacheverfahrens, es sei denn das Hauptsacheverfahren würde dadurch erledigt. 
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