Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

09. September 2008

Sittenwidrigkeit einer Einverständniserklärung wegen Überrumpelung

Urteil des LG München I vom 06.08.2008, Az.: 9 O 18165/07

Erlangt ein Fernsehsender die Einverständniserklärung für Filmaufnahmen mittels einer Überrumpelung des Betroffenen, so ist die Einwilligung aufgrund der Ausnutzung dieser Situation nichtig. Der Gültigkeit stehen mangelnde Deutschkenntnisse allerdings nicht grundsätzlich entgegen.
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09. September 2008

Abgestuftes Schutzkonzept bei Prominentenfotos

Urteil des BGH vom 03.07.2007, Az.: VI ZR 164/06

Bildnisse aus dem Bereich des Zeitgeschehens dürfen nur ohne Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden, wenn dadurch keine berechtigten Interessen des Betroffenen verletzt werden. Dabei ist der Begriff des Zeitgeschehens zusätzlich durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt, welcher sich unter anderem am Informationswert orientiert.
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09. September 2008

Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften

Urteil des OLG Köln vom 24.08.2007, Az.: 6 U 60/07

Bei den für eBay typischen Vertragsschlüssen verlängert sich die zweiwöchige Widerrufsfrist auf einen Monat, da die Belehrung regelmäßig erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird. Weder die Veröffentlichung der Belehrung auf der eBay-Webseite noch die Möglichkeit zum Herunterladen wahrt die vom Gesetz geforterte Textform.
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08. September 2008

Urheberrechtsverletzung in Form einer professionellen Filmkopie

Urteil des OLG München vom 26.06.2008, Az.: 29 U 1537/08

Unter dem Begriff des Herauskopierens von Filmteilen wird im Allgemeinen die identische Übernahme verstanden. Das bloße Verwenden von Ausgangsmaterial, das zwar im Zusammenhang mit fraglichem Werbefilm hergestellt wurde, in diesem aber keinen Eingang gefunden hat, wird vom Sinngehalt dieses Begriffs ebenso wie die Zusammenstellung ähnlicher Szenen zu einem neuen Filmabschnitt nicht erfasst.
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08. September 2008

Dienstvertragsschluss von Minderjährigen per SMS

Urteil des AG Berlin - Mitte vom 28.07.2008, Az.: 12 C 52/08

Ein Vertragsabschluss über die Erbringung von Dienstleistungen richtet sich auch bei der Nutzung von modernen Verständigungsmitteln, wie dem Kurzmitteilungsdienst eines Mobiltelefons, nach den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen des bürgerlichen Rechts, so dass die Willenserklärung eines Minderjährigen grundsätzlich schwebend unwirksam ist. Regelmäßig kann hier auch keine Anscheins- oder Duldungsvollmacht der Eltern angenommen werden.
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08. September 2008

Irreführende Werbung durch Mobilfunkanbieter

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 25.06.2008, Az.: 5 U 13/07

Die Werbung eine Mobilfunkanbieters mit den Hinweisen "Keine Grundgebühr" und "Kostenlose Mobilnummer mitnehmen" kann irreführend sein, wenn das Angebot unter bestimmten Prämissen mit weiteren Kosten durch eine "Administrationsgebühr" verbunden ist. Enthält nämlich eine Werbung nur "die halbe Wahrheit", so muss ein Stern oder ein anderes hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Hinweis führen...
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08. September 2008

Werbung für Telefondienstleistungen

Urteil des BGH vom 20.12.2007, Az.: I ZR 51/05

a) Die Anforderungen an die Angabe von Preisen gemäß § 1 PAngV bestehen allein im Blick auf die unmittelbar angebotenen oder beworbenen Produkte, nicht auch für Produkte, die für die Verwendung der angebotenen oder be-worbenen Produkte erforderlich oder mit diesen kompatibel sind. ...
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08. September 2008

Der Horrorfilm „Rothenburg“

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2008, Az.: 14 U 146/07

Die Frage nach einer rechtswidrigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Verfilmung einer begangenen Straftat kann nur mittels einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung beantwortet werden. Hierbei ist insbesondere zu beachten, ob und wie weit das "Täterabbild" gegenüber dem "Täterurbild" durch die künstlerische Gestaltung objektiviert ist.
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08. September 2008

Fronthaube

Beschluss des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZB 37/04

a) Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht. b) Der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.
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08. September 2008

Radio-Uhr III

Beschluss des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZB 66/06

Handelt es sich bei einer dreidimensionalen Marke, die die äußere Form der Ware wiedergibt, nicht um eine Kombination üblicher Gestaltungsmerkmale und bestehen auf dem in Rede stehenden Warengebiet eine nahezu unübersehbar große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten und eine entsprechende Formenvielfalt, spricht dies gegen ein Interesse der Allgemeinheit, die als Marke beanspruchte Form freizuhalten.
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