Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

14. August 2009

Das Recht am eigenen Bild

Beschluss des KG Berlin vom 10.07.2009, Az.: 9 W 119/08

Zur Störerhaftung des Betreibers einer zu gewerblichen Zwecken für den Austausch von Fotodateien eingerichteten Internet-Plattform wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Des Weiteren Ausführungen zur Kostenerstattung für eine nicht wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
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14. August 2009

Mein Kind soll nicht in den Medien stehen

Beschluss des BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 339/08

Eine Geldentschädigung wegen hartnäckiger schwerwiegender Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist abhängig von der Wertung im Einzelfall, wobei Kinder umfassender geschützt sein müssen als Erwachsene. Unterlassungstitel und Ordnungsmittelverfahren können der Genugtuungsfunktion bereits Rechnung tragen.
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11. August 2009

Die Verbreitung eines Prominentenfotos

Urteil des BGH vom 23.06.2009, Az.: VI ZR 232/08 Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Presseorgan im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung gegenüber dem Betroffenen abgegeben hat, reicht so weit, dass das Foto im Zusammenhang mit der erneuten Veröffentlichung der in der Ausgangsberichterstattung gebrachten Mitteilungen nicht erneut veröffentlicht werden darf. Eine Auslegung, die die Anwendung nur auf den identischen Gesamttext bezieht, ist verfehlt. Das verwendete kontextneutrale Foto kann abhängig von der zukünftigen Berichterstattung rechtmäßig verwendet werden.
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11. August 2009

Nur noch unvermummt auf Demonstrationen

Urteil des KG Berlin vom 07.10.2008, Az.: 1 Ss 486/07

Die Vermummung ist objektiv geeignet, aufgrund der Unkenntlichmachung die Identitätsfeststellung zu verhindern. Das Vermummungsverbot auf Demonstrationen dient dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit. Dies hat Vorrang vor dem Recht am eigenen Bild. Teilnehmer an Demonstrationen müssen dulden, identifiziert und bildlich festgehalten zu werden. Um von Gegemdemontranten nicht erkannt zu werden, sollte man sich nicht vermummen, sondern ihnen den Rücken zukehren oder sich die Hände vor das Gesicht halten.
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31. Juli 2009

Der Kuss auf dem Strandtuch

Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2009, Az.: 324 O 840/07:

Die berühmte Talkshow- und Nachrichtenmoderatorin S.C. verlangte die Zahlung einer Geldentschädigung für einen Presseartikel. Die heimliche Fotoherstellung unter Zuhilfenahme eines Teleobjektivs verletzt Prominente in örtlicher Abgeschiedenheit in ihren Persönlichkeitsrechten. Davon erfasst sind Orte in der freien, abgeschiedenen Natur, die von der breiten Öffentlichkeit deutlich abgeschieden sind. Die Veröffentlichung der Aufnahmen bedarf dann einer hier nicht vorliegenden ausdrücklichen Einwilligung, § 23 KUG.
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20. Juli 2009

Unberechtigte Nutzung von Fotografieteilen

Urteil des LG Düsseldorf vom 01.04.2009, Az.: 12 O 277/08 Die Rechte an Lichtbildern nach § 72 Abs. 1 UrhG gehen auch deshalb nicht unter, weil nur ein Teil des Bildes unberechtigt verwendet worden ist. Schutzgut der Norm ist auch der Teil des Bildes; insbesondere auch dann, wenn es sich um den prägenden Teil der Fotografie handelt. Dem Fotografen steht darüber hinaus nach § 13 UrhG ein Zuschlag von 100 % der Basisvergütung zu, wenn sein Name als Urhebervermerk nicht aufgeführt wurde.
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20. Juli 2009

Von der Zeitschrift ins Internet

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.05.2008, Az.: 5 U 75/07

Wer urheberrechtlich geschützte Lichtbilder rechtswidrig digital nutzt, ist dem Urheber gegenüber wegen der Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz verpflichtet. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn andere Nutzungsberechtigte nicht dazu verpflichtet sind. Eine identische Übernahme eines Printmediums in digitalisierter Form  stellt lediglich eine konkrete überschießende Nutzung durch öffentliches Zugänglichmachen und keine Folgeveröffentlichung dar. Das lizenzierte Lichtbild wird im gleichbleibendem Publikationszusammenhang in einer anderen Form genutzt, die als Annex der vertraglich vergüteten Nutzung zu bewerten ist.

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10. Juli 2009

Foto-Klotz & Pocket-Klotz als Neuauflage unter Mitwirkung des Verfassers?

Urteil des LG Köln vom 01.07.2009, Az.: 28 O 603/08:

Vorliegend ging es um die Mitgestaltungsrechte des Verfassers bei Neuauflagen, §§ 97 UrhG, 9 Abs. 1 VerlG. Die Nutzungsrechte werden für gewöhnlich mit dem Verlagsvertrag an den Verlag übertragen. Wenn der Inhalt nach einem gewissen Zeitablauf überholt ist, kann dem Verfasser ein berechtigtes Interesse an der Änderung im Zuge einer erscheinenden Neuauflage zustehen. Dies gilt insbesondere für wissenschaftliche Werke, muss jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übereinstimmend gewollt gewesen sein.

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30. Juni 2009

Ewig dasselbe Cover

Urteil des LG München I vom 06.05.2009, Az.: 21 O 5302/09

Für ein urheberrechtlich geschütztes Foto, das unter Beibehaltung der zentralen Bildelemente zum Cover bearbeitet worden ist, sind Nutzungsrechte vorzuweisen. Diese berechtigen unter Abbildung des Covers mit dem Foto zu werben. Es ist zu vermuten, dass Nutzungsrechte, wenn nicht anders festgelegt, unbefristet gelten sollen, um Tonträger möglichst dauerhaft mit einem unveränderten Artwork zu gestalten.

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28. Mai 2009

Keine „pro-aktive“ Prüfpflicht

Urteil des PfalzOLG vom 14.05.2009, Az.: 4 U 139/08

Die Prüfpflicht eines Betreibers einer Internetplattform geht nicht so weit, dass dieser "pro-aktiv", also anlassunabhängig, nach Rechtsverletzungen suchen muss. Da das Forum nur dem Hochladen von Fotografien dient und dieses Geschäftsmodell von der Rechtsordnung in dieser Form gebilligt wird, kommt eine einschränkungslose Prüfpflicht nicht in Frage.

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